Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnahmeanträge werden auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit geprüft.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die fristgerecht abgegeben wurden, falls erforderlich nach einmaliger Nachforderung vollständig vorliegen und alle Mindeststandards zur Eignung (Ausschlusskriterien) des Teilnahmewettbewerbes erfüllen.
Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist beschränkt auf maximal 3 Bieter.
Sofern mehr als 3 Teilnahmeanträge eingehen, die alle geforderten Nachweise und Mindeststandards (Ausschlusskriterien) des Teilnahmewettbewerbes erfüllen, erfolgt eine Bewertung der Teilnahmeanträge entsprechend den in Anlage 10, Auswahl- und Zuschlagsmatrix, dort Ziff. 1.2, festgelegten Kriterien.
Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Mindestanforderungen erfülle (und auch im Übrigen formell zu werten sind), erfolgt die Ermittlung der für das Verhandlungsverfahren vorgesehenen drei Bieter durch Anwendung der nachstehenden Auswahlkriterien. Bewertet werden insbesondere die bis zu zwei Referenzen gemäß Ziffer 1.1.3.1 sowie die bis zu zwei weiteren Referenzen gemäß Ziffer 1.1.3.2. Für den Fall, dass ein Bieter mehr als die geforderten, reduzierungsrelevanten Referenzen einreicht, werden ausschließlich die höchstbepunkteten Referenzen, also diejenigen, die die Mindestanforderungen erfüllen (die Referenzen müssen auch gemeinsam die Mindestanforderung im Hinblick auf Risikomanagement/Inbetriebnahmemanagement erfüllen) und die höchste Wertungspunktzahl erreichen, gewertet:
Reduzierungskriterium 1.2.1 - Mittlerer Jahresumsatz des Bewerbers - max. 40 Punkte
Mittlerer Jahresumsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (netto);
Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an:
- < 1,5 Mio. = 0 Punkte;
- ? 1,5 Mio. = 10 Punkte;
- ? 2,0 Mio. = 20 Punkte;
- ? 2,5 Mio. = 30 Punkte;
- ? 3,0 Mio. = 40 Punkte
Reduzierungskriterium 1.2.2 Besondere Erfahrungen des Bewerbers/Organisation - max. 20 Punkte
Nachweis, dass der Bewerber ein internes Qualitätssicherungssystem installiert hat und betreibt; Der Nachweis kann durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung oder einer textlichen Darstellung des QS-Systems (möglichst nicht länger als zwei DIN-A4 Seiten, Arial Schriftgröße 11 pt und einfacher Zeilenabstand) erbracht werden.
Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an:
- 20 Punkte bei vollständig eingereichtem Nachweis (Zertifikat) / vergleichbare nachvollziehbarer Darstellung
Reduzierungskriterium 1.2.3 Bewertung der eingereichten Referenzen - max.140 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzobjekts (Unterkriterium zu Bewertung Referenzen, anteilig 40 Punkte)
Referenzen, die einen vergleichbaren Krankenhausneubau mit OP-Sälen, Hochbau (inkl. Umbau) im Krankenhausbau (bzw. bezüglich letzterem hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten mit vergleichbaren Anforderungen) enthalten und auch im Übrigen die Mindestanforderungen erfüllen, erhalten Wertungspunkte.
Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an:
- 10 Punkte/Referenz.
Vergleichbarkeit der Objektgröße (Unterkriterium zu Bewertung Referenzen, anteilig 40 Punkte)
Referenzen, die vergleichbare Leistungen für ein vergleichsweise großes Krankenhausobjekt oder einen vergleichbar großen vergleichbaren Son-derbau zum Gegenstand hatten, erhalten Wertungspunkte.
Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem bezogen auf die KG 200 - 600 gemäß DIN 276 an:
- < 20 Mio. EUR netto = 0 Punkte je Referenz;
- ? 20 Mio. EUR netto = 2 Punkte je Referenz;
- ? 30 Mio. EUR netto = 5 Punkte je Referenz;
- ? 40 Mio. EUR netto = 10 Punkte je Referenz.
Leistungsumfang (Unterkriterium zu Bewertung Referenzen, anteilig 20 Punkte )
Vergleichbare Referenzen, die mehr als die Mindestanforderung ver-gleichbarer Abschluss der Vertragsstufen/Projektstufen 1 - 3 i.S.d. AHO Heft 9, Stand März 2020 enthalten, erhalten Wertungspunkte.
Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an:
- Vertragsstufen/Projektstufen 1 - 4 i.S.d. AHO Heft 9, Stand März 2020 = 3 Punkte/Referenz.
- Vertragsstufen/Projektstufen 1 - 5 i.S.d. AHO Heft 9, Stand März 2020 = 5 Punkte/Referenz.
Risikomanagements (Unterkriterium zu Bewertung Referenzen, anteilig 20 Punkte )
Referenzen, die vergleichbare Leistungen des Risikomanagements nach AHO Heft 19 (Stand 2019) enthalten, erhalten Wertungspunkte.
Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an:
- 5 Punkte/Referenz
Inbetriebnahmemanagement (Unterkriterium zu Bewertung Referenzen, anteilig 20 Punkte )
Referenzen, die vergleichbare Leistungen des Inbetriebnahmemanagement gem. AHO, Heft Nr. 19 (Stand 2018) enthalten, erhalten Wertungspunkte.
Für die Bewertung wendet die Auftraggeberin folgendes Punktesystem an:
- 5 Punkte/Referenz
Die insgesamt max. erreichbare Anzahl an Leistungspunkten aus den Auswahlkritierien zum Teilnahmewettbewerb beträgt 200 Leistungspunkte.