Mittagsverpflegung der St. Marien-Grundschule Speicher

Verbandsgemeindeverwaltung Speicher

Der Leistungsgegenstand ist die Beschaffung von Mittagsessenverpflegung für die Kinder in der St. Marien-Grundschule Speicher (Träger: Verbandsgemeinde Speicher). Insgesamt sollen hiernach an ca. 165 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 4 -Tage-Woche) ca. 120 Kinder mit den Waren des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Essensteilnehmer dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. Die Grundlaufzeit beginnt am 01.10.2026 und endet zum 30.09.2028. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für den Zeitraum vom 01.10.2026 bis 30.09.2027 (1. Vertragsjahr) um Festpreise. Es besteht die Option einer Verlängerung der Grundlaufzeit um 1 Jahr.

Deadline

Deadline 2026-07-14

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mittagsverpflegung der St. Marien-Grundschule Speicher
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsgegenstand ist die Beschaffung von Mittagsessenverpflegung für die Kinder in der St. Marien-Grundschule Speicher (Träger: Verbandsgemeinde Speicher). Insgesamt sollen hiernach an ca. 165 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 4 -Tage-Woche) ca. 120 Kinder mit den Waren des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Essensteilnehmer dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. Die Grundlaufzeit beginnt am 01.10.2026 und endet zum 30.09.2028. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für den Zeitraum vom 01.10.2026 bis 30.09.2027 (1. Vertragsjahr) um Festpreise. Es besteht die Option einer Verlängerung der Grundlaufzeit um 1 Jahr.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2/210-61/1_01_2026
Titel: Mittagsverpflegung an einer Grundschule
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
An 165 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 4 -Tage-Woche) sollen ca. 120 Kinder mit den Waren des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Essensteilnehmer dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. Die Bewirtschaftung der Grundschule Speicher erfolgt in Eigenregie des Auftraggebers, d.h. Personal des Auftragnehmers zur „Endzubereitung“ der Mahlzeiten wird nicht benötigt. Die Zubereitung der Mahlzeiten erfolgt auf Basis eines sog. entkoppelten Systems (Cook & Freeze) und findet in der Mensa der Grundschule Speicher im Wege eines „Regenerationsvorgangs“ statt. Die Geräte zur Aufbereitung der Speisen, sowie die Geräte zum Lagern der gelieferten Speisen stellt der Auftraggeber und sind der Anlage „Geräteliste“ zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 30 % siehe Auftragsunterlagen
Kostenkriterium (Name): Nachhaltigkeit 20 % siehe Auftragsunterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-14 13:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-14 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-14 14:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.) Die Speisen des Auftragnehmers müssen ernährungsphysiologisch ausgewogen, auf die Kinder der jeweiligen Altersgruppe angepasst und den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Grundschulen für Kinder (vgl. Anlage 2) entsprechen. Für Kinder mit Nahrungsunverträglichkeiten muss es möglich sein aus dem vorhandenen Menükomponenten geeignete Menüs zusammenzustellen. Sämtliche Waren müssen frei sein von - Geschmacksverstärkern jeglicher Art - Hefeextrakten und –würzen - künstlichen Farbstoffen - künstlichen und naturidentischen Aromen - Süß- und Zuckeraustauschstoffen. Zudem müssen Fleisch- und Wurstwaren phosphatfrei sein. 2.) Mindestens 20 % der Menükomponenten, je Warengruppe und gemessen am angebotenen Gesamtsortiment, müssen aus ökologischer Erzeugung stammen (sog. „Bio-Quote“). Die BIO-Menükomponenten müssen der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 entsprechen und entsprechend zertifiziert sein. Der AN hat bezüglich der Verwertung der ökologisch erzeugten Lebensmittel am Kontrollverfahren der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 teilzunehmen. Bei der Herstellung der Waren sind • ein bevorzugter Einsatz pflanzlicher Lebensmittel, • ein Einsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel (s.o. „Bio“-Quote) • ein Einsatz regionaler und saisonaler Erzeugnisse (siehe hierzu nachfolgend) • ein Einsatz möglichst fair gehandelter Produkte zu berücksichtigen. Unter dem Einsatz regionaler und saisonaler Lebensmittel versteht der Auftraggeber, dass die Zusammenstellung der Waren möglichst saisontypisch erfolgt (Einsatz saisonaler Lebensmittel) und die zur Warenherstellung verwendeten Lebensmittel möglichst in der Region des Herstellungsortes des Auftragnehmers erzeugt und eingekauft werden. Entsprechende Gütesiegel sind nachzuweisen. 3.) Hygienebestimmungen: Für den Einkauf, die Produktion der Speisen, die Verpackung sowie die Auslieferung der Ware gelten, neben allen für den Bereich der Lebensmittelproduktion, -verarbeitung sowie das Inverkehrbringen von Speisen gültigen Rechtsvorschriften, grundlegend u.a. die folgend genannten Verordnungen zur Sicherstellung der hygienischen Qualität: • VO (EG) Nr. 178/2002 – Basis-Verordnung • VO (EG) Nr. 852/2004 – Hygieneverordnung • VO (EG) Nr. 853/2004 – Verordnung zu spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs • VO (EG) Nr. 1169/2011 – Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) • EG-Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern • Infektionsschutzgesetz (IfSG) • Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) • Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung (Tier-LMHV) • Temperaturanforderungen für Lebensmittel (DIN 10508). ein gültiges Zertifizierungsdokument über das HACCP-Konzept nachzuweisen und ist vom Auftragnehmer mit dem Angebot einzureichen. Innerhalb des einzureichenden HACCP-Konzeptes wird bestätigt, dass die nachfolgenden rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und ausgeführt, in welcher Form Wareneingangskontrollen durchgeführt werden. Ein fehlendes HACCP-Konzept ist ein Ausschlusskriterium. 4.) Kennzeichnungspflichten: Für sämtliche Menükomponenten müssen unbeschadet der unter vorstehender Ziff. 2.8.1. bereits aufgestellten Anforderungen mindestens folgende Beschreibungen / Kennzeichnungen / Angaben bei der Auswahl der Waren im Bestellvorgang elektronisch sowie auf Anforderung des Auftraggebers schriftlich, im Rahmen einer Sortimentsliste, verfügbar und einsehbar sein: • Allergenkennzeichnung und Nährwertauslobung nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) • Benennung der Tierarten bei Fleisch- und Wurstwaren • Kennzeichnung zertifizierter Artikel (z.B. BIO- oder MSC-Kennzeichnung)
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt, die mit dem Angebot einzureichen sind: a) Registereintragungen: Erklärung zur Registereintragung im im Berufsregister. Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. b) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Formblatt 124), c) eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Ihr Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt: a)
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle ist der Insolvenzplan vorzulegen). c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) muss mit dem Angebot eingereicht werden. Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum (Der längere Zeitraum ist maßgebend) vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Mit den Angebot müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angabe/Erklärung drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einreichen. b) Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass Ihm für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Die Bieter müssen die Angabe/Erklärung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben und mit dem Angebot einreichen. Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 10 Kalendertagen vorzulegen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Verbandsgemeindeverwaltung Speicher
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00007757
Postanschrift: Bahnhofstr. 36
Postleitzahl: 54662
Postort: Speicher
Region: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rathaus@vg-speicher.de 📧
Telefon: 06562640 📞
URL: https://www.vg-speicher.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E63349197 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E63349197 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1. Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. 2. Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Erklärung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de) eingestellt. 3. Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. 4. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen“ zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Jeder Unterauftragnehmer hat den Vordruck „236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ auszufüllen. Dieser ist mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). 5. Eignungsleihe: Ein Bieter kann in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe eine Erklärung auszufüllen und die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat dazu eine Erklärung im Umfang der Eignungsleihe einzureichen. 6. Keine Kostenerstattung: Die Kosten für die Erstellung seines Angebots trägt der Bieter. 7. Objektbegehung: Eine Besichtigung des Objektes ist möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung. 8. Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 8. Juli 2026, 14.00 Uhr (MEZ). Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bieter bis Ablauf der Angebotsfrist dem AG über die Vergabeplattform anzuzeigen.
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Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 108-390718 (2026-06-05)