1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Mittagsverpflegung für Kindertagesstätten
KKP-2023-0009
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen📦
Kurze Beschreibung:
“Zubereitung und Lieferung von Mittagessen für 8 Kindertagesstätten der Stadt Bruchköbel.”
1️⃣
Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bruchköbel
Hauptstr. 32
63486 Bruchköbel
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellung eines vollwertigen und warmen Mittagessensangebots für die Kinder von 8 Kindertagesstätten in der Stadt Bruchköbel im Gesamtumfang von...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellung eines vollwertigen und warmen Mittagessensangebots für die Kinder von 8 Kindertagesstätten in der Stadt Bruchköbel im Gesamtumfang von ungefähr 128.160 Tagessessen im Jahr.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2028-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Die Teilnahmebedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) findet Anwendung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-13
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Quelle: OJS 2023/S 200-626992 (2023-10-12)