Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied

Stadtverwaltung Neuwied

Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-04-02 Auftragsbekanntmachung
2026-05-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2026-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied
Referenznummer: 2026-17
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 2026-13
Titel: Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied - Los1: Geschwister Scholl Schule, Deichstadtkirche Evangelische Freikirche e.V. Ringstraße 45-47 56564 Neuwied
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 100 Kinder in der Geschwister Scholl Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Adresse: Ringstraße 45-47 56564 Neuwied
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neuwied 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2030-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bestell-service / -handhabung, Warensortiment: 15% Qualität und Geschmack: 10% Lieferbedingungen: 5%
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0003 2026-13
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 70 Kinder in der Friedrich-Ebert Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. . Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Adresse: Friedrich-Ebert Schule, Veilchenstraße 5 56566 Neuwied
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2026-05-05 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-28 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
[1]. Die Speisen des Auftragnehmers müssen ernährungsphysiologisch ausgewogen, auf die Kinder der jeweiligen Altersgruppe angepasst und den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Grundschulen für Kinder (vgl. Anlage 2) entsprechen. Für Kinder mit Nahrungsunverträglichkeiten sowie kultur- und religionsspezifischen Besonderheiten muss es möglich sein aus dem vorhandenen Menükomponenten geeignete Menüs zusammenzustellen. Sämtliche Waren müssen frei sein von - Geschmacksverstärkern jeglicher Art - Hefeextrakten und –würzen - künstlichen Farbstoffen - künstlichen und naturidentischen Aromen - Süß- und Zuckeraustauschstoffen. Zudem müssen Fleisch- und Wurstwaren phosphatfrei sein. [2]. Mindestens 15 % der Menükomponenten, je Warengruppe und gemessen am angebotenen Gesamtsortiment, müssen aus ökologischer Erzeugung stammen (sog. „Bio-Quote“). Die BIO-Menükomponenten müssen der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 entsprechen und entsprechend zertifiziert sein. Der AN hat bezüglich der Verwertung der ökologisch erzeugten Lebensmittel am Kontrollverfahren der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 teilzunehmen. Bei der Herstellung der Waren sind • ein bevorzugter Einsatz pflanzlicher Lebensmittel, • ein Einsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel (s.o. „Bio“-Quote) • ein Einsatz regionaler und saisonaler Erzeugnisse (siehe hierzu nachfolgend) • ein Einsatz möglichst fair gehandelter Produkte zu berücksichtigen. Unter dem Einsatz regionaler und saisonaler Lebensmittel versteht der Auftraggeber, dass die Zusammenstellung der Waren möglichst saisontypisch erfolgt (Einsatz saisonaler Lebensmittel) und die zur Warenherstellung verwendeten Lebensmittel möglichst in der Region des Herstellungsortes des Auftragnehmers erzeugt und eingekauft werden. [3]. Hygienebestimmungen: Für den Einkauf, die Produktion der Speisen, die Verpackung sowie die Auslieferung der Ware gelten, neben allen für den Bereich der Lebensmittelproduktion, -verarbeitung sowie das Inverkehrbringen von Speisen gültigen Rechtsvorschriften, grundlegend u.a. die folgend genannten Verordnungen zur Sicherstellung der hygienischen Qualität: • Vorgaben und Dokumentationen nach HACCP und LMHV • VO (EG) Nr. 178/2002 – EU-Basis-Verordnung • VO (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs sowie VO (EG) Nr. 16/2012 • VO (EG) Nr. 1169/2011 über die Kennzeichnung von Lebensmitteln • Bio Zertifizierung Der Anbieter muss in der Lage sein, Hygiene-Schulungen entsprechend der DIN 10514 für die Haushaltswirtschaftskräfte der Schulen anzubieten. [4]. Kennzeichnungspflichten: Für sämtliche Menükomponenten müssen unbeschadet der unter vorstehender Ziff. 2.8.1. bereits aufgestellten Anforderungen mindestens folgende Beschreibungen / Kennzeichnungen / Angaben bei der Auswahl der Waren im Bestellvorgang elektronisch sowie auf Anforderung des Auftraggebers schriftlich, im Rahmen einer Sortimentsliste, verfügbar und einsehbar sein: • Allergenkennzeichnung und Nährwertauslobung nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) • Benennung der Tierarten bei Fleisch- und Wurstwaren • Kennzeichnung zertifizierter Artikel (z.B. BIO- oder MSC-Kennzeichnung)
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt: a) Registereintragungen: Erklärung zur Registereintragung im im Berufsregister. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung Ihrer Erklärung folgende Nachweise vorlegen: Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. b) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angabe eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Ihr Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 10 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt: a) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle ist der Insolvenzplan vorzulegen). c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angaben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen. Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 10 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt: a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum (Der längere Zeitraum ist maßgebend) vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angabe/Erklärung drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. b) Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass Ihm für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angabe/Erklärung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 10 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck "234 Erklaerung Bieter- Arbeitsgemeinschaft" zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaften (und später der Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bietergemeinschaften. Der Vordruck "236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen" ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen.
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Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 2 1 Abs. 1 A-EntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben Bewerber und bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbungsgemeinschaft eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Die Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist in die Anlagen der Vergabeunterlagen integriert. Hinweis: Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Sonstige (nicht bevollmächtigte) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen haben ebenfalls eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dafür hat jedes nicht bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung beruft (vgl. § 47 VgV) eine Erklärung ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen. Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Neuwied
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000628
Postanschrift: Engerser Landstr. 17
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Region: Neuwied 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verdingungsstelle@neuwied.de 📧
Telefon: 026318020 📞
URL: https://www.neuwied.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E56193118 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E56193118 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Erklärung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleihergem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. [4]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen“ zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Jeder Unterauftragnehmer hat den Vordruck „236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen“ auszufüllen. Dieser ist mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). [5]. Eignungsleihe: Ein Bieter kann in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe eine Erklärung auszufüllen und die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat dazu eine Erklärung im Umfang der Eignungsleihe einzureichen. [6]. Keine Kostenerstattung: Die Kosten für die Erstellung seines Angebots trägt der Bieter.
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Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vegabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: 06131162234 📞
Fax: 0613116162113 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 067-234389 (2026-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-08)
Auftragsvergabe

1️⃣
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1

2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 090-320983 (2026-05-08)