Auftragsbekanntmachung (2023-10-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Stuttgart
Postanschrift: Pfaffenwaldring 38-40
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 71168628037📞
E-Mail: katharina.schupka@dlr.de📧
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
URL: www.dlr.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E62786685🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungszentrum
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nano-/Mikro-Computertomograph
Produkte/Dienstleistungen: CT-Scanner📦
Kurze Beschreibung:
“Nano-/Mikro-Computertomographen zur zerstörungsfreien, 3D-bildgebenden und kontaktlosen Bau-teil- und Werkstoff-Untersuchung.”
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Nano-/Mikro-Computertomographen zur zerstörungsfreien, 3D-bildgebenden und kontaktlosen Bau-teil- und Werkstoff-Untersuchung.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ein Nachweis über die gegenwärtig bestehende Eintragung in die Handwerksrolle oder des aktuellen Berufs oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ein Nachweis über die gegenwärtig bestehende Eintragung in die Handwerksrolle oder des aktuellen Berufs oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist.
Der Nachweis erfolgt über die Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis wird durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt unter Ziffer I. 1.) erbracht.
Eigenerklärung zur Arbeitssprache.
Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
Eigenerklärung „BMWK-Russland“
ggf. Erklärung einer Bietergemeinschaft
ggf. Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Abgabe von mindestens drei Referenzen für vergleichbare Objekte.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-06
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-06
09:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 195-610508 (2023-10-05)