Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
a) Referenzen:
[Auswertung der ANLAGE Referenzen, (eVergabe Kriterium 2.2.2.3.1)]
Als Nachweis für die Referenzen ist die Anlage Referenzen für jedes Los, für das eine Bewerbung erfolgen soll, mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen.
Für Los 1:
Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz für die Leistung SIP-Trunk und mindestens eine vergleichbare Referenz für Mobilfunkleistungen einzureichen. Die Referenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
- Das Vertragsende der Dienstleistung liegt nicht vor 2020.
- Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines SIP-Trunks in der Referenz „SIP-Trunk“ und die Bereitstellung von Mobilfunkleistungen in der Referenz „Mobilfunk“.
- Nur bei der Referenz für Mobilfunkleistungen: Die Referenz wird in Deutschland erbracht und der Bewerber hat die Funktionsherrschaft über das Mobilfunknetz, über das die Referenz erbracht wird.
- Es müssen insgesamt über alle eingereichten Referenzen mindestens 60% (= 6 Punkte) der möglichen Gesamteignungspunkte (= 10 Punkte) für die Berücksichtigung der Referenzen erreicht werden.
Für die Lose 2 bis 3 und Los 5:
Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen je Los, die vergleichbar mit der aus-geschriebenen Leistung sind, anzugeben.
Die Referenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
- Das Vertragsende der Dienstleistung liegt nicht vor 2020.
- Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung von
-- Mobilfunkleistungen (in den Losen 2-3)
-- M2M-Mobilfunkleistungen (im Los 5)
- Die Referenz wird in Deutschland erbracht und der Bewerber hat die Funktionsherrschaft über das Mobilfunknetz, über das die Referenz erbracht wird.
- Es müssen insgesamt über alle eingereichten Referenzen mindestens 60% (= 6 Punkte) der möglichen Gesamteignungspunkte (= 10 Punkte) für die Berücksichtigung der Referenzen erreicht werden.
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2 vergleichbaren Referenzen je Los grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen je Los keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2 vergleichbare Referenzen je Los einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Sollten die eingereichten Referenzen für jedes Los nicht den geforderten Mindest-wert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags je Los verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
b) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
[Auswertung der Angaben zum Qualitätsmanagement (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.1)]
Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt.
Das Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag als Eigene Anlage beizufügen.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
c) Maßnahmen zur IT-Sicherheit:
[Auswertung der Angaben zur IT-Sicherheit (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.2)]
Im eVergabe-Kriterium IT-Sicherheit sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß ISO 27001 besitzt.
Das Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag als Eigene Anlage beizufügen.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis von dem Unternehmen einzureichen, welches die betreffenden Leistungsteile, für die das IT-Sicherheitsmanagement relevant ist, ausführen wird.