Neuausrichtung und Modernisierung ("NEMO") der Fachämter der Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg - Rahmenvertrag für Digitalisierungsleistungen
Die Freie und Hansestadt Hamburg ("FHH") ist in sieben Bezirke aufgeteilt. In jedem Bezirk gibt es ein Bezirksamt, dem ein Bezirksamtsleiter vorsteht. Die Bezirksämter erledigen ortsnahe Verwaltungsaufgaben. Hierfür werden nicht nur Kundenzentren, sondern auch Fachämter (bspw. für Gesundheit, Personenstandswesen, Soziales, Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt etc.) bei den Bezirksämtern eingerichtet. Die FHH schreibt einen Rahmenvertrag mit (bis zu) drei Rahmenvertragspartnern für Beratungs- und Digitalisierungsleistungen für mehrere NEMO-Programme aus "NEMO" ist das Akronym für Neuausrichtung und Modernisierung und soll die identifizierten Fachämter in den Bezirksämtern befähigen, effektiver, organisatorisch optimaler sowie digital zugänglich zu sein. Durch verschiedene NEMO-Programme sollen die beteiligten Fachämter in die Lage versetzt werden, durch eine aktive Befassung mit den Strukturen, Prozessen und Arbeitsmitteln - ihre Effizienz zu erhöhen, - potenzielle Fehlerquellen zu vermeiden und Fehlerquoten zu senken, - sich als attraktive Arbeitgeber aufzustellen und - die Kundenorientierung weiter zu verbessern. Bei dieser Neuausrichtung ("NE") der Fachämter wird die bisher vorwiegend fachliche Prozesssicht um den Blick auf die Kommunikations- und Steuerungsprozesse sowie um Digitalisierungspotenziale erweitert, um eine ganzheitliche Optimierung vorzunehmen. Die Modernisierung ("MO") umfasst sowohl den Blick auf die qualitativen Aspekte von Regelungen und operativen Arbeitsmitteln als auch das Selbstverständnis und die interne Kultur der Fachämter, um diese auch für junge Nachwuchskräfte attraktiv aufzustellen. Für die Digitalisierung der Bezirksämter sucht die FHH eine neue Form der Partnerschaft, die konkret auf die NEMO-Programme ausgerichtet ist. Dabei möchte die FHH auch von internationalen Erfahrungen profitieren und für die NEMO-Programme insgesamt (bis zu) drei Rahmenvertragspartner für die Dauer von bis zu vier Jahren unter Vertrag nehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Projektleitung
Referenznummer: FHH/BWFGB_NEMO_01/2023
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg ("FHH") ist in sieben Bezirke aufgeteilt. In jedem Bezirk gibt es ein Bezirksamt, dem ein Bezirksamtsleiter vorsteht. Die Bezirksämter erledigen ortsnahe Verwaltungsaufgaben. Hierfür werden nicht nur Kundenzentren, sondern auch Fachämter (bspw. für Gesundheit, Personenstandswesen, Soziales, Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt etc.) bei den Bezirksämtern eingerichtet.
Die FHH schreibt einen Rahmenvertrag mit (bis zu) drei Rahmenvertragspartnern für Beratungs- und Digitalisierungsleistungen für mehrere NEMO-Programme aus
"NEMO" ist das Akronym für Neuausrichtung und Modernisierung und soll die identifizierten Fachämter in den Bezirksämtern befähigen, effektiver, organisatorisch optimaler sowie digital zugänglich zu sein. Durch verschiedene NEMO-Programme sollen die beteiligten Fachämter in die Lage versetzt werden, durch eine aktive Befassung mit den Strukturen, Prozessen und Arbeitsmitteln
- ihre Effizienz zu erhöhen,
- potenzielle Fehlerquellen zu vermeiden und Fehlerquoten zu senken,
- sich als attraktive Arbeitgeber aufzustellen und
- die Kundenorientierung weiter zu verbessern.
Bei dieser Neuausrichtung ("NE") der Fachämter wird die bisher vorwiegend fachliche Prozesssicht um den Blick auf die Kommunikations- und Steuerungsprozesse sowie um Digitalisierungspotenziale erweitert, um eine ganzheitliche Optimierung vorzunehmen.
Die Modernisierung ("MO") umfasst sowohl den Blick auf die qualitativen Aspekte von Regelungen und operativen Arbeitsmitteln als auch das Selbstverständnis und die interne Kultur der Fachämter, um diese auch für junge Nachwuchskräfte attraktiv aufzustellen.
Für die Digitalisierung der Bezirksämter sucht die FHH eine neue Form der Partnerschaft, die konkret auf die NEMO-Programme ausgerichtet ist. Dabei möchte die FHH auch von internationalen Erfahrungen profitieren und für die NEMO-Programme insgesamt (bis zu) drei Rahmenvertragspartner für die Dauer von bis zu vier Jahren unter Vertrag nehmen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg ("FHH") ist in sieben Bezirke aufgeteilt. In jedem Bezirk gibt es ein Bezirksamt, dem ein Bezirksamtsleiter vorsteht. Die Bezirksämter erledigen ortsnahe Verwaltungsaufgaben. Hierfür werden nicht nur Kundenzentren, sondern auch Fachämter (bspw. für Gesundheit, Personenstandswesen, Soziales, Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt etc.) bei den Bezirksämtern eingerichtet.
Die FHH schreibt einen Rahmenvertrag mit (bis zu) drei Rahmenvertragspartnern für Beratungs- und Digitalisierungsleistungen für mehrere NEMO-Programme aus
"NEMO" ist das Akronym für Neuausrichtung und Modernisierung und soll die identifizierten Fachämter in den Bezirksämtern befähigen, effektiver, organisatorisch optimaler sowie digital zugänglich zu sein. Durch verschiedene NEMO-Programme sollen die beteiligten Fachämter in die Lage versetzt werden, durch eine aktive Befassung mit den Strukturen, Prozessen und Arbeitsmitteln
- ihre Effizienz zu erhöhen,
- potenzielle Fehlerquellen zu vermeiden und Fehlerquoten zu senken,
- sich als attraktive Arbeitgeber aufzustellen und
- die Kundenorientierung weiter zu verbessern.
Bei dieser Neuausrichtung ("NE") der Fachämter wird die bisher vorwiegend fachliche Prozesssicht um den Blick auf die Kommunikations- und Steuerungsprozesse sowie um Digitalisierungspotenziale erweitert, um eine ganzheitliche Optimierung vorzunehmen.
Die Modernisierung ("MO") umfasst sowohl den Blick auf die qualitativen Aspekte von Regelungen und operativen Arbeitsmitteln als auch das Selbstverständnis und die interne Kultur der Fachämter, um diese auch für junge Nachwuchskräfte attraktiv aufzustellen.
Für die Digitalisierung der Bezirksämter sucht die FHH eine neue Form der Partnerschaft, die konkret auf die NEMO-Programme ausgerichtet ist. Dabei möchte die FHH auch von internationalen Erfahrungen profitieren und für die NEMO-Programme insgesamt (bis zu) drei Rahmenvertragspartner für die Dauer von bis zu vier Jahren unter Vertrag nehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Projektleitung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Unternehmensanalyse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg ("FHH") ist in sieben Bezirke aufgeteilt. In jedem Bezirk gibt es ein Bezirksamt, dem ein Bezirksamtsleiter vorsteht. Die Bezirksämter erledigen ortsnahe Verwaltungsaufgaben. Hierfür werden nicht nur Kundenzentren, sondern auch Fachämter (bspw. für Gesundheit, Personenstandswesen, Soziales, Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt etc.) bei den Bezirksämtern eingerichtet.
Die Freie und Hansestadt Hamburg ("FHH") ist in sieben Bezirke aufgeteilt. In jedem Bezirk gibt es ein Bezirksamt, dem ein Bezirksamtsleiter vorsteht. Die Bezirksämter erledigen ortsnahe Verwaltungsaufgaben. Hierfür werden nicht nur Kundenzentren, sondern auch Fachämter (bspw. für Gesundheit, Personenstandswesen, Soziales, Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt etc.) bei den Bezirksämtern eingerichtet.
Die FHH schreibt einen Rahmenvertrag mit (bis zu) drei Rahmenvertragspartnern für Beratungs- und Digitalisierungsleistungen für mehrere NEMO-Programme aus
"NEMO" ist das Akronym für Neuausrichtung und Modernisierung und soll die identifizierten Fachämter in den Bezirksämtern befähigen, effektiver, organisatorisch optimaler sowie digital zugänglich zu sein. Durch verschiedene NEMO-Programme sollen die beteiligten Fachämter in die Lage versetzt werden, durch eine aktive Befassung mit den Strukturen, Prozessen und Arbeitsmitteln
"NEMO" ist das Akronym für Neuausrichtung und Modernisierung und soll die identifizierten Fachämter in den Bezirksämtern befähigen, effektiver, organisatorisch optimaler sowie digital zugänglich zu sein. Durch verschiedene NEMO-Programme sollen die beteiligten Fachämter in die Lage versetzt werden, durch eine aktive Befassung mit den Strukturen, Prozessen und Arbeitsmitteln
- ihre Effizienz zu erhöhen,
- potenzielle Fehlerquellen zu vermeiden und Fehlerquoten zu senken,
- sich als attraktive Arbeitgeber aufzustellen und
- die Kundenorientierung weiter zu verbessern.
Bei dieser Neuausrichtung ("NE") der Fachämter wird die bisher vorwiegend fachliche Prozesssicht um den Blick auf die Kommunikations- und Steuerungsprozesse sowie um Digitalisierungspotenziale erweitert, um eine ganzheitliche Optimierung vorzunehmen.
Bei dieser Neuausrichtung ("NE") der Fachämter wird die bisher vorwiegend fachliche Prozesssicht um den Blick auf die Kommunikations- und Steuerungsprozesse sowie um Digitalisierungspotenziale erweitert, um eine ganzheitliche Optimierung vorzunehmen.
Die Modernisierung ("MO") umfasst sowohl den Blick auf die qualitativen Aspekte von Regelungen und operativen Arbeitsmitteln als auch das Selbstverständnis und die interne Kultur der Fachämter, um diese auch für junge Nachwuchskräfte attraktiv aufzustellen.
Die Modernisierung ("MO") umfasst sowohl den Blick auf die qualitativen Aspekte von Regelungen und operativen Arbeitsmitteln als auch das Selbstverständnis und die interne Kultur der Fachämter, um diese auch für junge Nachwuchskräfte attraktiv aufzustellen.
Für die Digitalisierung der Bezirksämter sucht die FHH eine neue Form der Partnerschaft, die konkret auf die NEMO-Programme ausgerichtet ist. Dabei möchte die FHH auch von internationalen Erfahrungen profitieren und für die NEMO-Programme insgesamt (bis zu) drei Rahmenvertragspartner für die Dauer von bis zu vier Jahren unter Vertrag nehmen.
Für die Digitalisierung der Bezirksämter sucht die FHH eine neue Form der Partnerschaft, die konkret auf die NEMO-Programme ausgerichtet ist. Dabei möchte die FHH auch von internationalen Erfahrungen profitieren und für die NEMO-Programme insgesamt (bis zu) drei Rahmenvertragspartner für die Dauer von bis zu vier Jahren unter Vertrag nehmen.
Alle künftigen NEMO-Programme sollen neben den in Ziff. II.1.4 beschriebenen Zielen folgende einheitliche Ziele vereinen:
- Erreichung einer langfristigen positiven Verwaltungserfahrung von Bürger:innen, Kund:innen, Mitarbeiter:innen sowie Bewerber:innen unter Einhaltung abgestimmter und einheitlicher Service Level Agreements (bspw. Erreichbarkeit/Verfügbarkeit).
- Umsetzung anwenderfreundlicher Lösungen unter Einhaltung und Berücksichtigung zeitkritischer rechtlicher und technischer Verpflichtungen.
- Pro-aktive und effektive Berücksichtigung des demografischen Wandels sowie des steigenden Fachkräftemangels.
- Abbau hoher Schwellen im Bürger:innen-Kontakt sowie in der Behördensprache.
- Pro-aktive Reaktion auf politisch prognostizierbare Entwicklungen.
1. Fachstrategie
Die Fachämter der Bezirksämter werden mit den NEMO-Programmen auf die jeweiligen wesentlichen Ziele der Verwaltungsorganisationen, Mitarbeiter:innen, Bürger:innen, Bewerber:innen und Kund:innen hin ausgerichtet. Dazu zählen: Wirtschaftlichkeit, Qualität, Mitarbeiterbindung, Bürger:innen-Zufriedenheit und Kundennähe. Die kommunikativen und steuernden Prozesse erlangen eine höhere Bedeutung in der täglichen Arbeit. Ein wesentlicher Beitrag ist dazu auch die Modernisierung von Arbeitsmitteln und organisatorischen Mitteln, um neben dem damit einhergehenden Effizienz- und Qualitätsgewinn Nachwuchskräfte für die Arbeit im Bezirksamt zu begeistern.
Die Fachämter der Bezirksämter werden mit den NEMO-Programmen auf die jeweiligen wesentlichen Ziele der Verwaltungsorganisationen, Mitarbeiter:innen, Bürger:innen, Bewerber:innen und Kund:innen hin ausgerichtet. Dazu zählen: Wirtschaftlichkeit, Qualität, Mitarbeiterbindung, Bürger:innen-Zufriedenheit und Kundennähe. Die kommunikativen und steuernden Prozesse erlangen eine höhere Bedeutung in der täglichen Arbeit. Ein wesentlicher Beitrag ist dazu auch die Modernisierung von Arbeitsmitteln und organisatorischen Mitteln, um neben dem damit einhergehenden Effizienz- und Qualitätsgewinn Nachwuchskräfte für die Arbeit im Bezirksamt zu begeistern.
2. Digitalisierungsstrategie
Die NEMO-Programme integrieren sich nahtlos in die Digitalisierungsvorhaben der FHH und schaffen digitale Vorbilder, die auch in anderen Anwendungsbereichen Nutzen stiften können. Dazu zählen:
- Das über ein reines Terminmanagement hinausgehende Digitale Anliegen-management, über das Anliegen von Bürgern verlässlich bedient werden.
- Eine zentrale Wissensdatenbank und nach neuesten Erkenntnissen aufgebaute Fachanweisungen, die die Arbeit der Sachbearbeitungen wesentlich erleichtert.
- Eine digitale Kundensteuerung im Internet, die Bürger:innen das Vortragen ihrer Anliegen erleichtert und gleichzeitig die Anzahl von Besuchen und Anrufen im jeweiligen Fachamt verringert.
3. Typische Projekte in einem NEMO-Programm sind die folgenden:
- Umsetzung und Erweiterung der OZG-Dienste
- Erfüllung der Anforderungen des Registermodernisierungsgesetzes
- Einführung weiterer Onlinedienste
- Einführung eines digitalen Terminmanagementsystems
- Prozessoptimierung und -automatisierung (inkl. Aufgabenanalyse und ggf. -verlagerung)
- Digitalisierung von Registern und Akten
- Konsistenter Kundenkontakt: Online, Chatbot, Telepräsenz, Telefon, vor Ort
- Ermittlung und Standardisierung der technischen Ausstattung sowie Schulungsangebote
- Aufbau einer übergreifenden Wissensdatenbank
- Digitalisierung eines übergreifenden Recruitings, Onboardings und Personalmanagements
- Klärung und Digitalisierung von Schnittstellen: Front/Back Office, Bezirksübergreifend, behördenübergreifend, föderal
- Barrierefreier Zugang
4. Jedes NEMO-Programm ist neben seinen Projekten durch Aufgabenfelder gekennzeichnet. Aufgabenfelder sind übergreifende dauerhafte Aufgabengruppen, die die Infrastruktur des Programms darstellen und teilweise als Serviceeinrichtungen für alle Projekte bereitstehen. Typische Aufgabenfelder sind die folgenden:
4. Jedes NEMO-Programm ist neben seinen Projekten durch Aufgabenfelder gekennzeichnet. Aufgabenfelder sind übergreifende dauerhafte Aufgabengruppen, die die Infrastruktur des Programms darstellen und teilweise als Serviceeinrichtungen für alle Projekte bereitstehen. Typische Aufgabenfelder sind die folgenden:
- Change-Management
- Portfolio, Controlling
- Reporting und Evaluation
- Prozessmanagement
- Risikomanagement
- Datenschutz und Datensicherheit
- Barrierefreiheit und Betrieb
- Koordination Produkt-/Softwareentwicklung
- Project Management Office
- Kommunikation
- Personas und User Journeys
- Zielentwicklung und Vision
- Integration und Allzuständigkeit
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung.
Die unter dem Rahmenvertrag insgesamt erwartete Schätzmenge beläuft sich auf 25.000 Dienstleistungsstunden, ca. 3.000 bis 4.000 Personentage pro Programm.
Die unter dem Rahmenvertrag insgesamt geltende Maximalmenge beläuft sich auf 30.000 Dienstleistungsstunden. Daraus ergibt sich der in Ziff. II.1.5 geschätzte Gesamtwert.
Bei diesen Schätzungen geht die FHH von zwei bis vier Programmen im Sinne der Leistungsbeschreibung in den kommenden vier Jahren aus.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von maximal 48 Monaten. Die Grundlaufzeit beläuft sich auf 36 Monate. Der Rahmenvertrag verlängert sich einmalig um 12 Kalendermonate nach Ablauf der Grundlaufzeit, wenn BWFGB den Rahmenvertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von maximal 48 Monaten. Die Grundlaufzeit beläuft sich auf 36 Monate. Der Rahmenvertrag verlängert sich einmalig um 12 Kalendermonate nach Ablauf der Grundlaufzeit, wenn BWFGB den Rahmenvertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt.
Abrufe sind bis zum letzten Tag der Laufzeit möglich.
Beschreibung der Optionen:
Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. Ziff. II.2.7.
Die Beschaffung zusätzlicher bzw. Wiederholung gleichartiger Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und N. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Zusätzliche Informationen:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Weidestraße 122c 22083 Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL3. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der Ausschreibung.
PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen).
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, der FHH für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die FHH auf gesondertes Verlangen vor.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, der FHH für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die FHH auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit Beratungsleistungen in Digitalisierungsprojekten im Segment Public/Öffentliche Verwaltung) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit Beratungsleistungen in Digitalisierungsprojekten im Segment Public/Öffentliche Verwaltung) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der FHH für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die FHH auf gesondertes Verlangen vor. Die FHH behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der FHH für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die FHH auf gesondertes Verlangen vor. Die FHH behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich = Beratungsleistungen in Digitalisierungsprojekten im Segment Public/Öffentliche Verwaltung) gemäß Aufschlüsselung im Formblatt in den Bewerbungsunterlagen in den letzten 3 Jahren.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich = Beratungsleistungen in Digitalisierungsprojekten im Segment Public/Öffentliche Verwaltung) gemäß Aufschlüsselung im Formblatt in den Bewerbungsunterlagen in den letzten 3 Jahren.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte im Zusammenhang mit Beratungsleistungen in Digitalisierungsprojekten im Segment Public/Öffentliche Verwaltung) in den letzten maximal 10 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 01.11.2013). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 10 Jahre durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte im Zusammenhang mit Beratungsleistungen in Digitalisierungsprojekten im Segment Public/Öffentliche Verwaltung) in den letzten maximal 10 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 01.11.2013). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 10 Jahre durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.
Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen.
Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die FHH kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die FHH kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben (TL1 und TL2) für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Mindeststandards:
1. Zu TL2: Mindestens eine Referenz muss Beratungsleistungen in Digitalisierungsprojekten im Segment Public/Öffentliche Verwaltung in einem anderen (aktuellen) EU-Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland erbracht worden sein.
2. Zu TL2: Mindestens drei Referenzen müssen Beratungsleistungen in Digitalisierungsprojekten im Segment Public/Öffentliche Verwaltung mit einem Nettohonorar von mindestens EUR 100.000,- zum Gegenstand gehabt haben.
Die vorgenannten Mindestanforderungen müssen kumulativ erfüllt sein. Die Mindestanforderung 1 kann auch in einer Referenz erfüllt werden, die unter die Mindestanforderung 2 fällt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz abzugeben. Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Die ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz abzugeben. Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Elektronisch über die Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal".
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Vertreter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMG62FJ/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Postleitzahl: 20457
Kontaktperson: Dr. Jan Scharf / Dr. Oliver Jauch
Land: Hamburg🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der FHH erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der FHH erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 23. November.2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die FHH behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 23. November.2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die FHH behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die FHH keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die FHH keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Die FHH behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die FHH kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die FHH kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.
6. Die FHH behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die FHH ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die FHH ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Vergabeunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
9. Die FHH behält sich nach Auswertung der in der Angebotsaufforderung genannten Zuschlagskriterien 2 und 3 vor, die besten drei Bieter zu einem Präsentationstermin einzuladen und diesen Präsentationstermin bei der Wertung der Angebote im Rahmen der Zuschlagskriterien 2 und 3 zu berücksichtigen. Die Präsentationstermine sind voraussichtlich in der KW 49/2023 vorgesehen. Sie werden - nach Wahl der FHH - in Hamburg oder als Videokonferenz stattfinden. Einzelheiten zu den vorbehaltenen Präsentationen enthält die Angebotsaufforderung.
9. Die FHH behält sich nach Auswertung der in der Angebotsaufforderung genannten Zuschlagskriterien 2 und 3 vor, die besten drei Bieter zu einem Präsentationstermin einzuladen und diesen Präsentationstermin bei der Wertung der Angebote im Rahmen der Zuschlagskriterien 2 und 3 zu berücksichtigen. Die Präsentationstermine sind voraussichtlich in der KW 49/2023 vorgesehen. Sie werden - nach Wahl der FHH - in Hamburg oder als Videokonferenz stattfinden. Einzelheiten zu den vorbehaltenen Präsentationen enthält die Angebotsaufforderung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG62FJ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 201-630359 (2023-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neuausrichtung und Modernisierung ("NEMO") der Fachämter der Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg - Rahmenvertrag für Digitalisierungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg ("FHH") ist in sieben Bezirke aufgeteilt. In jedem Bezirk gibt es ein Bezirksamt, dem ein Bezirksamtsleiter vorsteht. Die Bezirksämter erledigen ortsnahe Verwaltungsaufgaben. Hierfür werden nicht nur Kundenzentren, sondern auch Fachämter (bspw. für Gesundheit, Personenstandswesen, Soziales, Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt etc.) bei den Bezirksämtern eingerichtet. Die FHH schreibt einen Rahmenvertrag mit (bis zu) drei Rahmenvertragspartnern für Beratungs- und Digitalisierungsleistungen für mehrere NEMO-Programme aus "NEMO" ist das Akronym für Neuausrichtung und Modernisierung und soll die identifizierten Fachämter in den Bezirksämtern befähigen, effektiver, organisatorisch optimaler sowie digital zugänglich zu sein. Durch verschiedene NEMO-Programme sollen die beteiligten Fachämter in die Lage versetzt werden, durch eine aktive Befassung mit den Strukturen, Prozessen und Arbeitsmitteln - ihre Effizienz zu erhöhen, - potenzielle Fehlerquellen zu vermeiden und Fehlerquoten zu senken, - sich als attraktive Arbeitgeber aufzustellen und - die Kundenorientierung weiter zu verbessern. Bei dieser Neuausrichtung ("NE") der Fachämter wird die bisher vorwiegend fachliche Prozesssicht um den Blick auf die Kommunikations- und Steuerungsprozesse sowie um Digitalisierungspotenziale erweitert, um eine ganzheitliche Optimierung vorzunehmen. Die Modernisierung ("MO") umfasst sowohl den Blick auf die qualitativen Aspekte von Regelungen und operativen Arbeitsmitteln als auch das Selbstverständnis und die interne Kultur der Fachämter, um diese auch für junge Nachwuchskräfte attraktiv aufzustellen. Für die Digitalisierung der Bezirksämter sucht die FHH eine neue Form der Partnerschaft, die konkret auf die NEMO-Programme ausgerichtet ist. Dabei möchte die FHH auch von internationalen Erfahrungen profitieren und für die NEMO-Programme insgesamt (bis zu) drei Rahmenvertragspartner für die Dauer von bis zu vier Jahren unter Vertrag nehmen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg ("FHH") ist in sieben Bezirke aufgeteilt. In jedem Bezirk gibt es ein Bezirksamt, dem ein Bezirksamtsleiter vorsteht. Die Bezirksämter erledigen ortsnahe Verwaltungsaufgaben. Hierfür werden nicht nur Kundenzentren, sondern auch Fachämter (bspw. für Gesundheit, Personenstandswesen, Soziales, Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt etc.) bei den Bezirksämtern eingerichtet. Die FHH schreibt einen Rahmenvertrag mit (bis zu) drei Rahmenvertragspartnern für Beratungs- und Digitalisierungsleistungen für mehrere NEMO-Programme aus "NEMO" ist das Akronym für Neuausrichtung und Modernisierung und soll die identifizierten Fachämter in den Bezirksämtern befähigen, effektiver, organisatorisch optimaler sowie digital zugänglich zu sein. Durch verschiedene NEMO-Programme sollen die beteiligten Fachämter in die Lage versetzt werden, durch eine aktive Befassung mit den Strukturen, Prozessen und Arbeitsmitteln - ihre Effizienz zu erhöhen, - potenzielle Fehlerquellen zu vermeiden und Fehlerquoten zu senken, - sich als attraktive Arbeitgeber aufzustellen und - die Kundenorientierung weiter zu verbessern. Bei dieser Neuausrichtung ("NE") der Fachämter wird die bisher vorwiegend fachliche Prozesssicht um den Blick auf die Kommunikations- und Steuerungsprozesse sowie um Digitalisierungspotenziale erweitert, um eine ganzheitliche Optimierung vorzunehmen. Die Modernisierung ("MO") umfasst sowohl den Blick auf die qualitativen Aspekte von Regelungen und operativen Arbeitsmitteln als auch das Selbstverständnis und die interne Kultur der Fachämter, um diese auch für junge Nachwuchskräfte attraktiv aufzustellen. Für die Digitalisierung der Bezirksämter sucht die FHH eine neue Form der Partnerschaft, die konkret auf die NEMO-Programme ausgerichtet ist. Dabei möchte die FHH auch von internationalen Erfahrungen profitieren und für die NEMO-Programme insgesamt (bis zu) drei Rahmenvertragspartner für die Dauer von bis zu vier Jahren unter Vertrag nehmen.
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Projektleitung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
Alle künftigen NEMO-Programme sollen neben den in Ziff. II.1.4 beschriebenen Zielen folgende einheitliche Ziele vereinen: - Erreichung einer langfristigen positiven Verwaltungserfahrung von Bürger:innen, Kund:innen, Mitarbeiter:innen sowie Bewerber:innen unter Einhaltung abgestimmter und einheitlicher Service Level Agreements (bspw. Erreichbarkeit/Verfügbarkeit). - Umsetzung anwenderfreundlicher Lösungen unter Einhaltung und Berücksichtigung zeitkritischer rechtlicher und technischer Verpflichtungen. - Pro-aktive und effektive Berücksichtigung des demografischen Wandels sowie des steigenden Fachkräftemangels. - Abbau hoher Schwellen im Bürger:innen-Kontakt sowie in der Behördensprache. - Pro-aktive Reaktion auf politisch prognostizierbare Entwicklungen. 1. Fachstrategie Die Fachämter der Bezirksämter werden mit den NEMO-Programmen auf die jeweiligen wesentlichen Ziele der Verwaltungsorganisationen, Mitarbeiter:innen, Bürger:innen, Bewerber:innen und Kund:innen hin ausgerichtet. Dazu zählen: Wirtschaftlichkeit, Qualität, Mitarbeiterbindung, Bürger:innen-Zufriedenheit und Kundennähe. Die kommunikativen und steuernden Prozesse erlangen eine höhere Bedeutung in der täglichen Arbeit. Ein wesentlicher Beitrag ist dazu auch die Modernisierung von Arbeitsmitteln und organisatorischen Mitteln, um neben dem damit einhergehenden Effizienz- und Qualitätsgewinn Nachwuchskräfte für die Arbeit im Bezirksamt zu begeistern. 2. Digitalisierungsstrategie Die NEMO-Programme integrieren sich nahtlos in die Digitalisierungsvorhaben der FHH und schaffen digitale Vorbilder, die auch in anderen Anwendungsbereichen Nutzen stiften können. Dazu zählen: - Das über ein reines Terminmanagement hinausgehende Digitale Anliegen-management, über das Anliegen von Bürgern verlässlich bedient werden. - Eine zentrale Wissensdatenbank und nach neuesten Erkenntnissen aufgebaute Fachanweisungen, die die Arbeit der Sachbearbeitungen wesentlich erleichtert. - Eine digitale Kundensteuerung im Internet, die Bürger:innen das Vortragen ihrer Anliegen erleichtert und gleichzeitig die Anzahl von Besuchen und Anrufen im jeweiligen Fachamt verringert. 3. Typische Projekte in einem NEMO-Programm sind die folgenden: - Umsetzung und Erweiterung der OZG-Dienste - Erfüllung der Anforderungen des Registermodernisierungsgesetzes - Einführung weiterer Onlinedienste - Einführung eines digitalen Terminmanagementsystems - Übergreifendes Controlling und Service Level - Einführung fehlender Fachverfahren-Komponenten (Low Code) - Prozessoptimierung und -automatisierung (inkl. Aufgabenanalyse und ggf. -verlagerung) - Digitalisierung von Registern und Akten - Konsistenter Kundenkontakt: Online, Chatbot, Telepräsenz, Telefon, vor Ort - Ermittlung und Standardisierung der technischen Ausstattung sowie Schulungsangebote - Aufbau einer übergreifenden Wissensdatenbank - Digitalisierung eines übergreifenden Recruitings, Onboardings und Personalmanagements - Klärung und Digitalisierung von Schnittstellen: Front/Back Office, Bezirksübergreifend, behördenübergreifend, föderal - Barrierefreier Zugang 4. Jedes NEMO-Programm ist neben seinen Projekten durch Aufgabenfelder gekennzeichnet. Aufgabenfelder sind übergreifende dauerhafte Aufgabengruppen, die die Infrastruktur des Programms darstellen und teilweise als Serviceeinrichtungen für alle Projekte bereitstehen. Typische Aufgabenfelder sind die folgenden: - Change-Management - Portfolio, Controlling - Reporting und Evaluation - Prozessmanagement - Risikomanagement - Datenschutz und Datensicherheit - Barrierefreiheit und Betrieb - Koordination Produkt-/Softwareentwicklung - Project Management Office - Kommunikation - Personas und User Journeys - Zielentwicklung und Vision - Integration und Allzuständigkeit Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung. Die unter dem Rahmenvertrag insgesamt erwartete Schätzmenge beläuft sich auf 25.000 Dienstleistungsstunden, ca. 3.000 bis 4.000 Personentage pro Programm. Die unter dem Rahmenvertrag insgesamt geltende Maximalmenge beläuft sich auf 30.000 Dienstleistungsstunden. Daraus ergibt sich der in Ziff. II.1.5 geschätzte Gesamtwert. Bei diesen Schätzungen geht die FHH von zwei bis vier Programmen im Sinne der Leistungsbeschreibung in den kommenden vier Jahren aus.
Alle künftigen NEMO-Programme sollen neben den in Ziff. II.1.4 beschriebenen Zielen folgende einheitliche Ziele vereinen: - Erreichung einer langfristigen positiven Verwaltungserfahrung von Bürger:innen, Kund:innen, Mitarbeiter:innen sowie Bewerber:innen unter Einhaltung abgestimmter und einheitlicher Service Level Agreements (bspw. Erreichbarkeit/Verfügbarkeit). - Umsetzung anwenderfreundlicher Lösungen unter Einhaltung und Berücksichtigung zeitkritischer rechtlicher und technischer Verpflichtungen. - Pro-aktive und effektive Berücksichtigung des demografischen Wandels sowie des steigenden Fachkräftemangels. - Abbau hoher Schwellen im Bürger:innen-Kontakt sowie in der Behördensprache. - Pro-aktive Reaktion auf politisch prognostizierbare Entwicklungen. 1. Fachstrategie Die Fachämter der Bezirksämter werden mit den NEMO-Programmen auf die jeweiligen wesentlichen Ziele der Verwaltungsorganisationen, Mitarbeiter:innen, Bürger:innen, Bewerber:innen und Kund:innen hin ausgerichtet. Dazu zählen: Wirtschaftlichkeit, Qualität, Mitarbeiterbindung, Bürger:innen-Zufriedenheit und Kundennähe. Die kommunikativen und steuernden Prozesse erlangen eine höhere Bedeutung in der täglichen Arbeit. Ein wesentlicher Beitrag ist dazu auch die Modernisierung von Arbeitsmitteln und organisatorischen Mitteln, um neben dem damit einhergehenden Effizienz- und Qualitätsgewinn Nachwuchskräfte für die Arbeit im Bezirksamt zu begeistern. 2. Digitalisierungsstrategie Die NEMO-Programme integrieren sich nahtlos in die Digitalisierungsvorhaben der FHH und schaffen digitale Vorbilder, die auch in anderen Anwendungsbereichen Nutzen stiften können. Dazu zählen: - Das über ein reines Terminmanagement hinausgehende Digitale Anliegen-management, über das Anliegen von Bürgern verlässlich bedient werden. - Eine zentrale Wissensdatenbank und nach neuesten Erkenntnissen aufgebaute Fachanweisungen, die die Arbeit der Sachbearbeitungen wesentlich erleichtert. - Eine digitale Kundensteuerung im Internet, die Bürger:innen das Vortragen ihrer Anliegen erleichtert und gleichzeitig die Anzahl von Besuchen und Anrufen im jeweiligen Fachamt verringert. 3. Typische Projekte in einem NEMO-Programm sind die folgenden: - Umsetzung und Erweiterung der OZG-Dienste - Erfüllung der Anforderungen des Registermodernisierungsgesetzes - Einführung weiterer Onlinedienste - Einführung eines digitalen Terminmanagementsystems - Übergreifendes Controlling und Service Level - Einführung fehlender Fachverfahren-Komponenten (Low Code) - Prozessoptimierung und -automatisierung (inkl. Aufgabenanalyse und ggf. -verlagerung) - Digitalisierung von Registern und Akten - Konsistenter Kundenkontakt: Online, Chatbot, Telepräsenz, Telefon, vor Ort - Ermittlung und Standardisierung der technischen Ausstattung sowie Schulungsangebote - Aufbau einer übergreifenden Wissensdatenbank - Digitalisierung eines übergreifenden Recruitings, Onboardings und Personalmanagements - Klärung und Digitalisierung von Schnittstellen: Front/Back Office, Bezirksübergreifend, behördenübergreifend, föderal - Barrierefreier Zugang 4. Jedes NEMO-Programm ist neben seinen Projekten durch Aufgabenfelder gekennzeichnet. Aufgabenfelder sind übergreifende dauerhafte Aufgabengruppen, die die Infrastruktur des Programms darstellen und teilweise als Serviceeinrichtungen für alle Projekte bereitstehen. Typische Aufgabenfelder sind die folgenden: - Change-Management - Portfolio, Controlling - Reporting und Evaluation - Prozessmanagement - Risikomanagement - Datenschutz und Datensicherheit - Barrierefreiheit und Betrieb - Koordination Produkt-/Softwareentwicklung - Project Management Office - Kommunikation - Personas und User Journeys - Zielentwicklung und Vision - Integration und Allzuständigkeit Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung. Die unter dem Rahmenvertrag insgesamt erwartete Schätzmenge beläuft sich auf 25.000 Dienstleistungsstunden, ca. 3.000 bis 4.000 Personentage pro Programm. Die unter dem Rahmenvertrag insgesamt geltende Maximalmenge beläuft sich auf 30.000 Dienstleistungsstunden. Daraus ergibt sich der in Ziff. II.1.5 geschätzte Gesamtwert. Bei diesen Schätzungen geht die FHH von zwei bis vier Programmen im Sinne der Leistungsbeschreibung in den kommenden vier Jahren aus.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Weidestraße 122c
Postleitzahl: 22083
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von maximal 48 Monaten. Die Grundlaufzeit beläuft sich auf 36 Monate. Der Rahmenvertrag verlängert sich einmalig um 12 Kalendermonate nach Ablauf der Grundlaufzeit, wenn BWFGB den Rahmenvertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt. Abrufe sind bis zum letzten Tag der Laufzeit möglich.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von maximal 48 Monaten. Die Grundlaufzeit beläuft sich auf 36 Monate. Der Rahmenvertrag verlängert sich einmalig um 12 Kalendermonate nach Ablauf der Grundlaufzeit, wenn BWFGB den Rahmenvertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit kündigt. Abrufe sind bis zum letzten Tag der Laufzeit möglich.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation und (anhand von persönlichen Referenzen belegten) Erfahrungen des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Programmskizze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 20
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 20
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: mgm consulting partners GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 20457
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@mgm-cp.com📧
Telefon: +49 40808128200📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Name: Accenture GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 61476
Postleitzahl: 61476
Postort: Kronberg im Taunus
Region: Hochtaunuskreis🏙️
E-Mail: accenture.direct.ela@accenture.com📧
Telefon: +49 61739499📞
Name: Nortal AG
Nationale Registrierungsnummer: 10623
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
E-Mail: info@nortal.com📧
Telefon: +49 30318050900📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Nationale Registrierungsnummer: 22083
Postanschrift: Weidestraße 122c
Postleitzahl: 22083
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mail: jscharf@goerg.de📧
Telefon: +49 40500360485📞
Fax: +49 40500360444 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 630359-2023
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen