Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch - Los 19 mobile Trennwand
Stadt Sandersdorf-Brehna
Los 19 Mobiltrennwand
DeadlineDeadline 2026-08-13
Wer? Wie?- • Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten › Bauarbeiten für Kindergärten
- • Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör › Bautischlerei-Einbauarbeiten mit Metall, außer Türen und Fenstern › Einbau von Trennwänden
- • Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör › Bautischlerei-Einbauarbeiten ohne Metall › Installation von Trennwänden
- • Trennwerk › Trennwände
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Sachsen-Anhalt › Anhalt-Bitterfeld
- • Sachsen-Anhalt › Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-07-13 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch - Los 19 mobile Trennwand
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Los 19 Mobiltrennwand
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Trennwänden 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: August-Bebel-Straße 15
Postleitzahl: 06809
Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-19 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-13 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-13 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-13 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Sandersdorf-Brehna
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Postleitzahl: 06792
Postort: Sandersdorf-Brehna
Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de 📧
Telefon: +49 3493-801180 📞
Fax: +49 3493-801209 📠
URL: http://www.sandersdorf-brehna.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f4b362b20-1f83ace4d28e6adb 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 133-485459 (2026-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch - Los 19 mobile Trennwand
Referenznummer:
159_SSB_01-2026-0019
Kurze Beschreibung: Los 19 Mobiltrennwand
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Trennwänden 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung und Montage einer mobilen Trennwandanlage einschließlich Werkplanung, Aufmaß, Fertigung und Montage für den Mehrzweckraum des Neubaus der Kindertagesstätte in Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch.
Die Trennwandanlage besteht aus sechs Elementen (vier Normalelemente, ein Schlupftürelement und ein Teleskopelement) einschließlich Wandanschluss- und Wandanpressleisten.
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#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu stellen. Es gelten die Vergabeunterlagen in ihrer Gesamtheit.
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Postleitzahl: 06809
Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-19 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-13 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-13 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich durch Vertreter des öffentlichen Auftraggebers gemäß § 14 EU VOB/A.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-13 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich durch Vertreter des öffentlichen Auftraggebers gemäß § 14 EU VOB/A.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 1 VOB/A nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Nicht nachgefordert werden dürfen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Fehlende Preisangaben dürfen nur nach Maßgabe des § 16a EU Abs. 2 VOB/A nachgefordert werden.
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber, soweit diese die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellen, müssen mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen.
Mit dem Angebot sind die entsprechenden Referenzangaben unter Verwendung des Referenzblattes einzureichen.
Soweit Unterauftragnehmer den betreffenden Leistungsteil selbst ausführen, sind deren Referenzangaben erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers vorzulegen. Dies gilt nicht, wenn der Unterauftragnehmer zugleich Eignungsleihgeber ist; in diesem Fall sind die Referenzangaben bereits mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck ist die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen).
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht /verleihen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft sind die vorgesehenen Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder im Fragebogen zur Eignung anzugeben. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (VHB 234) ist mit dem Angebot einzureichen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen oder sich zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen (Eignungsleihe), sind die betreffenden Leistungen sowie die vorgesehenen Unternehmen im Fragebogen zur Eignung anzugeben. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind die erforderlichen Nachweise und Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie ggf. einbezogene Eignungsleihgeber im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen über eine in der EU zugelassene Industriehaftpflichtversicherung (oder vergleichbar) verfügen.
Mindestdeckungssummen (pro Schadensfall):
3 Mio. € für Personenschäden, 2 Mio. € für Sachschäden, 1 Mio. € für Vermögensschäden
Anforderungen an den Versicherungsschutz:
Maximierung: Die Jahreshöchstleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
Risikoabdeckung: Der Schutz muss alle vertragsrelevanten Tätigkeiten dieser Ausschreibung umfassen.
Gültigkeit: Der Nachweis muss spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen.
Art des Nachweises:
Bei Abgabe des Angebots: Einreichung der Eigenerklärung (im Fragebogen) durch den Bieter/die Bietergemeinschaft sowie ggf. durch den Eignungsleihgeber.
Der Auftraggeber behält sich vor, die aktuelle Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers einzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie gegebenenfalls Eignungsleihgeber haben zu erklären, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft nachkommen. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung im Fragebogen zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft anzufordern.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach § 6e EU VOB/A i. V. m. §§ 123, 124 GWB.
Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung wobei sich der Auftraggeber
u. a. die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (jeweils nicht älter als 1 Kalenderjahr, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist) sowie
einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorbehält.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben.
Sollte das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen (unterjähriges Ende), sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgeblich, die vor der Absendung der EU-Bekanntmachung endeten.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Der Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung der Angaben weiterführende Unterlagen (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, testierte Jahresabschlüsse) nachzufordern.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind, können den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit alternativ mit dem Angebot erbringen durch:
- Vorlage einer Bestätigung eines Kreditinstituts über die finanzielle
Belastbarkeit in Bezug auf das konkrete Bauvorhaben oder
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss - soweit gesetzlich vorgeschrieben - in das Berufsregister seines Niederlassungsstaates (z. B. Handwerksrolle oder vergleichbares Berufsregister) eingetragen sein. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung im Fragebogen zur Eignung; auf Anforderung ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung in das Handelsregister, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung; auf Anforderung ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ein Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt.) ist zu leisten, sofern der Auftragswert 250.000 €
netto überschreitet. Nach Abnahme wird zur Absicherung der Mängelansprüche eine
Sicherheit in Höhe von 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme einbehalten.
Beide Sicherheiten können wahlweise durch Einbehalt oder durch eine unbefristete,
selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers erbracht werden.
Der Auftragnehmer hat die Vorgaben des Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Ein Zuschlag erfolgt nur, sofern kein Ausschlusstatbestand nach dieser Vorschrift vorliegt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Vorgaben während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten werden.
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Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
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vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Sandersdorf-Brehna
Nationale Registrierungsnummer:
15082340-0000-87
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Postleitzahl: 06792
Postort: Sandersdorf-Brehna
Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de 📧
Telefon: +49 3493-801180 📞
Fax: +49 3493-801209 📠
URL: http://www.sandersdorf-brehna.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f4b362b20-1f83ace4d28e6adb 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Präqualifizierung:
Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch eine gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden (Leistungsbereich 112-13 - Trockenbauarbeiten oder gleichwertiger Leistungsbereich).
Bei Angabe einer Präqualifikationsnummer ist der Bieter dafür verantwortlich, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Erklärungen und Nachweise die in dieser Ausschreibung geforderten Eignungskriterien vollständig erfüllen.
Soweit geforderte Erklärungen oder Nachweise (z. B. Referenzen, Versicherungsnachweise oder sonstige Nachweise) im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht vollständig belegen, sind diese mit dem Angebot einzureichen.
.....................................................................................................................................................
Hinweise zum Verfahren:
Der Auftraggeber behält sich vor, neben dem Bestbieter auch weitere, in der Wertungsreihenfolge nachfolgende Bieter zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen aufzufordern.
Die Frist für die Einreichung nachgeforderter Erklärungen und Nachweise beträgt sechs Kalendertage. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Unterlagen erfolgt der Angebotsausschluss gemäß § 15 EU Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a EU Abs. 5 VOB/A.
Die Bieter sind verpflichtet, die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler zu prüfen.
Fügen Sie Ihrem Angebot bitte keinerlei eigene Liefer- bzw.
sonstige Geschäftsbedingungen bei. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Angebote, die über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform, per E-Mail oder per Post übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt. Angebote dürfen ausschließlich über die hierfür vorgesehene Funktion der Vergabeplattform eingereicht werden.
Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Bieterfragen sollen spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform eingereicht werden.
Anfragen werden vom Auftraggeber anonymisiert und die Antwort allen Bietern zur Verfügung gestellt. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden relevante Hinweise zum Vergabeverfahren Vertragsbestandteil.
Die Verfahrenskommunikation einschließlich Bieterfragen, Bieterinformationen, Aufklärungen, Nachforderungen und Mitteilungen erfolgt ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform.
Bieter sollten sich im eigenen Interesse unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf der Vergabeplattform registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Um auszuschließen, dass die Nachrichten in den Spam-Ordner geraten und Bieter
verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender
auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung
erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter.
Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet.
Geforderte Nachweise dürfen grundsätzlich als Kopie eingereicht werden, soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist.
Das Angebot ist einschließlich sämtlicher Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Fremdsprachige Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen, soweit in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes bestimmt ist.
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Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Nationale Registrierungsnummer:
t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Fristen zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Vertrages ergeben sich aus § 135 Abs. 2 GWB.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 133-485459 (2026-07-13)
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