Auftragsbekanntmachung (2026-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 41 Errichtung einer Photovoltaikanlage
Referenznummer: 159_SSB_01-2026-0015
Kurze Beschreibung:
“Los 41 Errichtung einer Photovoltaikanlage”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Neubaus der Kindertagesstätte sind die PV-Anlagen inkl. Wechselrichter sowie Speicheranlagen zu errichten. Das Gebäude ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Neubaus der Kindertagesstätte sind die PV-Anlagen inkl. Wechselrichter sowie Speicheranlagen zu errichten. Das Gebäude ist eingeschossig.
Die PV-Anlage besteht aus ca. 66 PV-Modulen mit jeweils mind. 470 Wp sowie einem Speichersystem mit einer Kapazität von mind. 44 kWh. Die PV-Anlage ist durch einen Feuerwehrschalter abschaltbar (DC-Trennung).
Die PV-Anlage wird auf einem Flachdach mit Kunstoffbahn und
Aufdachdämmung montiert. Die Montage erfolgt mittels Ballastierung durch
Gehwegplatten / Betonsteine.
Die PV-Anlage wird in drei Modulfeldern (30 Module / 30 Module / 6
Module) ausgeführt. Das Bauwerk wird mit einer Blitzschutzanlage der Klasse III
ausgestattet. Die PV-Anlage ist in die Blitzschutzanlage einzubinden und
Blitzstromtragfähig auszuführen.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der anteilige Versicherungsbetrag wird von der anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme...”
Zusätzliche Informationen
Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der anteilige Versicherungsbetrag wird von der anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten.
Für die Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Gewährleistung der § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für alle Leistungen gelten Verjährungsfristen von 5 Jahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt /erbringen) muss/müssen mindestens drei vergleichbare Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen können.
Mit dem Angebot sind entsprechende Angaben zu den Referenzen zu machen.
Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Die angeforderten Referenzangaben müssen umfassen:
- Angabe zum Referenznehmer
- Angabe des Referenzgebers
- Beschreibung der erbrachten Leistung, Umfang und
Zeitraum und worin besteht die Vergleichbarkeit zum hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
- Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
- Beschreibung technischer Anforderungen bzw. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme (inkl. Besonderheiten wie Neubau, Umbau, Denkmal);
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal anzugeben.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen).
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht /verleihen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft (BG)
Wird ein Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben, gelten folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft (BG)
Wird ein Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben, gelten folgende Anforderungen:
Benennung: Im Fragebogen müssen alle Mitglieder namentlich aufgeführt und deren voraussichtliche Leistungsteile beschrieben werden.
Kartellrechtliche Begründung: Dem Angebot ist zwingend eine gesonderte Anlage beizufügen, in der die Gründe für den Zusammenschluss zur Bietergemeinschaft dargelegt werden.
Eigenerklärung: Für jedes Mitglied der BG ist eine eigene Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.
b) Leistungen von Unterauftragnehmern (UA)
Sollen Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer erbracht werden, gilt:
Angabepflicht: Im Fragebogen sind die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich fremdvergeben werden.
Auf gesonderte Aufforderung sind detaillierte Angaben zu Firma, Eignung und Ausschlussgründen der UA einzureichen. Erweist sich ein UA als ungeeignet oder liegen Ausschlussgründe (gemäß § 6e EU Abs. 1-6 VOB/A) vor, muss dieser auf Verlangen des Auftraggebers ersetzt werden
c) Eignungsleihe:
Nutzt ein Bieter oder eine BG die Kapazitäten anderer Unternehmen, um die geforderte Eignung zu erfüllen (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot nachzuweisen:
- Angabe, für welche Eignungskriterien (wirtschaftlich oder technisch) die Leihe erfolgt.
- Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen.
Besonderheiten:
Bei beruflicher Eignung: Der Eignungsleihgeber muss den entsprechenden Leistungsteil selbst ausführen.
Bei wirtschaftlicher Eignung: Der Eignungsleihgeber muss eine gesamtschuldnerische Haftung für die Vertragsausführung übernehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie ggf. einbezogene Eignungsleihgeber im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie ggf. einbezogene Eignungsleihgeber im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen über eine in der EU zugelassene Industriehaftpflichtversicherung (oder vergleichbar) verfügen.
Mindestdeckungssummen (pro Schadensfall):
3 Mio. € für Personenschäden, 2 Mio. € für Sachschäden, 1 Mio. € für Vermögensschäden
Anforderungen an den Versicherungsschutz:
Maximierung: Die Jahreshöchstleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
Risikoabdeckung: Der Schutz muss alle vertragsrelevanten Tätigkeiten dieser Ausschreibung umfassen.
Gültigkeit: Der Nachweis muss spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen.
Art des Nachweises:
Bei Abgabe des Angebots: Einreichung der Eigenerklärung (im Fragebogen) durch den Bieter/die Bietergemeinschaft sowie ggf. durch den Eignungsleihgeber.
Der Auftraggeber behält sich vor, die aktuelle Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers einzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den Eignungsleihgeber.
Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
b) Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeträge
Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie einbezogene Eignungsleihgeber müssen nachweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen ordnungsgemäß nachkommen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Fragebogen) vom Bieter bzw. allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft, alle Unterauftragnehmer, die als Eignungsleihgeber fungieren, einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung der Eigenerklärung folgende Dokumente nachzufordern:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Wichtig: Sämtliche nachgeforderten Bescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben.
Sollte das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen (unterjähriges Ende), sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgeblich, die vor der Absendung der EU-Bekanntmachung endeten.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Der Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung der Angaben weiterführende Unterlagen (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, testierte Jahresabschlüsse) nachzufordern.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Handwerksrolle
Die Montage der PV-Anlage erfordert den Nachweis der fachlichen Eignung.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Handwerksrolle
Die Montage der PV-Anlage erfordert den Nachweis der fachlichen Eignung.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Der Auftraggeber behält sich vor folgende Nachweise zu verlangen:
1. Eine aktuelle Gewerbebescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Tätigkeit "Montage von Photovoltaik-Anlagen" bereits vor der Neufassung (Stichtagsregelung) angemeldet und aktiv ausgeübt wurde (Bestandsschutz).
2. Sollte die Tätigkeit erst nach der Neuregelung aufgenommen worden sein, ist die Eintragung in die Handwerksrolle (Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerk) zwingend nachzuweisen.
3. Unabhängig vom Montage-Bestandsschutz ist für den elektrischen Anschluss zwingend der Nachweis der Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Verteilnetzbetreibers (VNB) zu erbringen.
Der Bieter muss zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen befugt sein, da es sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um ein zulassungspflichtiges Handwerk im Sinne der Handwerksordnung handelt.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen mit Angebotsabgabe die im Herkunftsland einschlägigen Registereintragungen gemäß RL 2014/24/EU, Anhang XI in deutscher Übersetzung vorlegen oder rechtlich zulässige Gründe für das Fehlen der Bescheinigung mittels Eigenerklärung in deutscher Sprache darlegen.
b) Installateurverzeichnis Elektro
Weiterhin ist nachzuweisen, dass der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ein von ihm eingesetztes Unternehmen in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist und zur Ausführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz berechtigt ist (Konzession).
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Auf Verlangen ist die Eintragung durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachzuweisen.
c) Berufsgenossenschaft
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer erklärt, dass er/sie Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Fragebogen), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist)
vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht /verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Identität und des rechtmäßigen Bestehens sind detaillierte Unternehmensangaben zu machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Identität und des rechtmäßigen Bestehens sind detaillierte Unternehmensangaben zu machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung.
Der Nachweis erfolgt primär durch die Eigenerklärung (Fragebogen).
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen bereits mit dem Angebot den Nachweis der erlaubten Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung erbringen. Maßgeblich sind hierfür die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführten Registereintragungen.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, zur Verifizierung der Angaben aktuelle Auszüge aus dem Handelsregister oder vergleichbare amtliche Dokumente nachzufordern.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Ein Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt.) ist zu leisten, sofern der Auftragswert 250.000 EUR netto...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Ein Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt.) ist zu leisten, sofern der Auftragswert 250.000 EUR netto überschreitet. Nach Abnahme wird zur Absicherung der Mängelansprüche eine Sicherheit in Höhe von 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme einbehalten.
Beide Sicherheiten können wahlweise durch Einbehalt oder durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers erbracht werden.
“Präqualifizierung:
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis...”
Präqualifizierung:
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis (Leistungsbereich 113_09 sonstige Gebäudeausrüstung / Angabe Zertifikatsnummer) abgegeben werden.
Bei Vorlage einer Präqualifikation bzw. Angabe der Präqualifikationsnummer im Angebot ist darauf zu achten, dass im Präqualifizierungssystem niedergelegte Erklärungen und Nachweise den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen.
Geforderte Erklärungen oder Nachweise (z. B. Versicherungsnachweis, Referenzen), die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich mit dem Angebot vorzulegen.
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Hinweise zum Verfahren:
Der Auftraggeber behält sich vor, parallel zum Bestbieter auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen aufzufordern. Des Weiteren werden die Nachweise gemäß dem Fragebogen von den aufgeführten Nachunternehmern des Bestbieters nachgefordert. Die Frist für die Einreichung nachgeforderter Erklärungen und Nachweise beträgt sechs Kalendertage. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Unterlagen erfolgt der Angebotsausschluss gemäß § 15 EU Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a EU Abs. 5 VOB/A.
Bitte vergewissern Sie sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen. Fügen Sie Ihrem Angebot bitte keinerlei eigene Liefer- bzw.
sonstige Geschäftsbedingungen bei. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Angebote die über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattfomr hochgeladen werden, per E-Mail oder per Post übersandt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Frist für die Einreichung von Bieterfragen: 16.05.2026.
Anfragen werden vom Auftraggeber anonymisiert und die Antwort allen Bietern zur Verfügung gestellt. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden relevante Hinweise zum Vergabeverfahren Vertragsbestandteil.
Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform abgewickelt. Bieter sollten sich im eigenen Interesse unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem registrieren
und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Um auszuschließen, dass die Nachrichten in den Spam Ordner geraten und Bieter
verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender
auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung
erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter.
Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet.
Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Für sämtliche Bescheinigungen /Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141-115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
• der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 078-276249 (2026-04-20)