Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung (VHB 124) vorzulegen:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes
oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder der
Handwerksrolle
Interessierte Unternehmen/Bietergemeinschaften/
Unterauftragnehmer/Lieferanten müssen erklären, nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen, gehören. Die entsprechende
Eigenerklärung ("Eigenerklärung RUS-Sanktionen") ist dem
Angebot beizufügen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die
Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.