1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement
zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder
mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch
auf dem o.g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die
Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche
Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte
sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese
eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen
der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. a) Nach spätestens 8 Werktagen nach Zugang des Auftragsschreiben ist die Feinterminplanung und die Werkplanung zur Prüfung und Freigabe dem Planungsbüro vorzulegen.
b) Mit den Arbeiten ist auf der Baustelle Vorort voraus. in der 2. KW 2024 zu beginnen.
4. Unterlagen, die zusätzlich zu den in den
Teilnahmebedingungen genannten auf gesondertes Verlangen einzureichen sind:
Preisblätter 221-222-223:
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
5. Skonto wird bei der Wertung der Angebote berücksichtigt, wenn die vom Auftraggeber vorgegebene Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen nicht verändert wird.
Einreichung der Abschlags- und Schlussrechnungen hat beim bauleitenden Architekten/Fachplaner zu erfolgen. Etwaige Skontofristen beginnen erst ab dortigem Eingang zu laufen.
6. Von der Schlussrechnung werden 0,3 % als pauschale Kostenbeteiligung des Auftragnehmers für folgende Aufwendungen des Auftraggebers abgezogen:
- Umlage für Strom- und Wasserverbrauch
7. Der Auftraggeber schließt für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung nach ABN 2008 zu üblichen Konditionen ohne besondere Vereinbarungen ab, durch die auch die Risiken aller an der Herstellung des Bauwerks beteiligten Unternehmen mitversichert sind. Der Selbstbehalt des AN im Schadensfall beträgt 500,-- Euro. Der AN verpflichtet sich, sich an den Kosten der Bauleistungsversicherung in Höhe von 0,15% der Abrechnungssumme zu beteiligen. Es ist Sache des AN, die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Schadensanzeige, so rechtzeitig vorzunehmen, dass der Versicherungsschutz gewährleistet ist.