Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Baumaßnahme:
Neubau Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Bensberg
Auf dem Grundstück der Karl-Philipp-Straße 16 in Bergisch Gladbach ist der Neubau einer 2-zügigen Gemeinschaftsgrundschule für 200 Kinder mit integrierter Turnhalle geplant. Der Neubau ersetzt hierbei die bisherige Grundschule. Diese wird im Vorfeld durch den Bauherrn, die Stadt Bergisch Gladbach, abgerissen.
Beschreibung der Baumaßnahme:
Neubau Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Bensberg
Auf dem Grundstück der Karl-Philipp-Straße 16 in Bergisch Gladbach ist der Neubau einer 2-zügigen Gemeinschaftsgrundschule für 200 Kinder mit integrierter Turnhalle geplant. Der Neubau ersetzt hierbei die bisherige Grundschule. Diese wird im Vorfeld durch den Bauherrn, die Stadt Bergisch Gladbach, abgerissen.
Angaben zur Baustelle:
Dachformen:
- Hauptdach über dem 2.Obergeschoss: Flachdachausbildung als Retentionsdach mit 0% Gefälle und extensiver Dachbegrünung. (Beim Starkregenereignis dient die Dachfläche als Speicher. (Das auf der
Dachfläche auftretende Regenwasser wird verzögert der öffentlichen Kanalisation zugeführt)
- Dachterrasse über der Turnhalle: Flachdachausbildung mit 2% Gefälle im Plattenbelag.
- Dach über dem Küchenbereich (über dem EG im westlichen Bereich): Flachdachausbildung als Retentionsdach mit 0% Gefälle und extensiver Dachbegrünung.
- Dach über dem Windfang: Flachdach, 2% Gefälledämmung und Dachbekiesung.
- Vordach über dem EG (Südseite): Flachdachausbildung mit 2 % Gefälledämmung und extensiver Dachbegrünung.
- Terrassen über dem EG (süd-westlicher Bereich) Gefälledämmung (2%) und Plattenbelag.
- Balkonflächen (Südseite): Die Balkonplatten werden bauseits mit Gefälle abgezogen. Hier sind im Zuge der Dachabdichtungsarbeiten die Bodeneinläufe einzubauen.
Attikahöhe:
- Hauptdach über dem 2.OG: 13,30 m
- Dachterrasse über der Turnhalle (ü. EG): 5,45 m
- Dach über dem Küchenbereich: 5,45 m
- Dach über dem Windfang: ca. 3.70 m
- Vordach Südseite: ca. 5,00 m
- Terrassenaustritt über EG: ca. 5,40 m
- Balkonplatten über dem 1.OG: 8,92 m
Schnittstellen
Die Leistungen Retentionsdachaufbau, Gründachaufbau (extensive Dachbegrünung) inkl. Kiesstreifen und Plattenbelag werden gesondert ausgeschrieben und vergeben.
Retentionsdachaufbau, Gründachaufbau inkl. Plattenbeläge und Kiesstreifen und Unterkonstuktionen für PV-Anlagen werden gesondert ausgeschrieben und vergeben.
Schnittstellen sind die fertigen Dachabdichtungsbahnen auf der Dachdämmung.
Hinweis:
Die späteren UK für PV-Anlagen erfolgen durchdringungsfrei.
Dachabdichtung
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen,
ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Alle Komponenten der Dachabdichtung sind systemkonform aufeinander abzustimmen. Systemfremde Materialien
dürfen nicht verwendet werden. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von
Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien.
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden? sie sind zu kleben oder an den
Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden.
Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Beschädigungen an Dampfsperrschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum
Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum
Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken
mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten verdeckt werden, muss mit dem Auftraggeber eine
Zustandsbesichtigung erfolgen. Hierzu wird auf die Vortexte: "Vorbemerkungen Zustandsbesichtigungen"
verwiesen. Die Objektüberwachung ist entsprechend frühzeitig zu informieren.
Dämmungen
Bei der Dimensionierung der Wärmedämmung sind die vorgegeben Robau-Attikahöhen durch den AN eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Die Anschlusshöhen gem. Flachdachrichtlinien müssen an den
Hochpunkten der Dämmung eingehalten werden. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die
Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen. Dämmplatten sind entsprechend der Konstruktion der Dachdecke nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu verlegen. Dabei dürfen die von den
Herstellern vorgeschriebenen Verbrauchsmengen des Klebers zum Verkleben der Platten nicht unterschritten werden. Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung mit versetzten Stößen ausgeführt werden.
Dachentwässerung
Die Entwässerung des Hauptdaches erfolgt über außenliegende Fallleitungen. Die Flachdächer werden
über Attikaabläufe mit Anschluss an Fallrohre entwässert. Zum Teil kommen auch Haupt-Not-Kombi-Systeme zum Einsatz. Das gesamte Entwässerungssystem wird aus geprüften
Abläufen, Rohren, Formteilen und Zubehör eines Erzeugers hergestellt. Der Austausch einzelner Systemteile ist nicht zulässig. Der Einbau hat gemäß Herstellervorgaben der Dachabdichtung bzw. des Dachentwässerungssystems zu erfolgen.
Alle Bauteile des Entwässerungssystems sind vom
Auftragnehmer in die bauseits erstellten Aussparungen im Massivbau planungsgerecht und lagegesichert einzupassen und fachgerecht zu befestigen. Die erforderliche Ausdämmung mit geeignetem Dämmmaterial sowie der fachgerechte, höhen- und abflussgerechte Einbau des Ablaufes in die Dachabdichtu