Auftragsbekanntmachung (2026-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Gymnasium II Strausberg, Los 27 - Förderanlagen
Referenznummer: 2026-034
Kurze Beschreibung:
“Neubau Gymnasium II Strausberg,
Wriezener Straße 9, 15344 Strausberg,
Los 27 - Förderanlagen”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand ist das Neubauprojekt Gymnasium Strausberg am Standort Wriezener Strasse 9, 15344 Strausberg.
Das Objekt gliedert sich in drei im Grundriss...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand ist das Neubauprojekt Gymnasium Strausberg am Standort Wriezener Strasse 9, 15344 Strausberg.
Das Objekt gliedert sich in drei im Grundriss rechteckige Baukörper, die an einer Ecke leicht ineinandergeschoben sind.
Es ist eine Teilunterkellerung für Technikräume vorgesehen. Der Hauptzugang erfolgt von der Wriezener Strasse. Um den barrierfreien Zugang zu den einzelnen Etagen zu ermöglichen sind für das Gymnasium zwei Aufzüge vorgesehen.
Aufzug 1
Förderhöhe: 13,6m
Anzahl Haltestellen: 4
Anzahl Türen: 4 - zweiseitigerzugang im UG
Aufzug 2
Förderhöhe: 4,25m
Anzahl Haltestellen: 2
Anzahl Türen: 2
Art der Aufzugsanlage
Lieferung und Montage eines maschinenraumlosen
Personenaufzuges mit getriebelosem Antrieb im Schachtkopf, schwingungsisoliert (EL1-gelagert) auf den Führungsschienen montiert.
Für die Montage der Aufzüge sind keine Betoneinbauteile zulässig. Es soll ausschließlich ein Andübelsystem zum Einsatz kommen.
Beide Anlagen Aufzug 1 und 2 sind identisch ausgestattet.
Die Aufzüge sind gemäß EN 81-70 auszustatten Enthalten sein muss: Sprachansage Taster taktil und kontrastreich Anzeiger und Außenruf auf der Etage in korrekter Höhe Quertableau mit
Großflächentaster 50x50 mm, EN 81-70 Anhang G
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen sind...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen sind verbindlich:
Zwischenfristen
- Beginn Planung Aufzugsanlagen 2 Wochen nach Auftragserteilung
- Fertigstellung Planung 8 Wochen nach Beginn Planung
- Aufzug 1 BT B Ausführung vom 12.08.2027 - 26.11.2027
- Aufzug 2 BT C Ausführung vom 12.08.2027 - 17.12.2027
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-05 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle (Abst), gleichwertiges...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle (Abst), gleichwertiges Zertifikat oder Präqualifikation (wenn vorhanden, bitte beifügen) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen (Vergleichsreferenzen siehe Beschreibung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherungsbeiträge (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“nach der VOB/B, den Besonderen und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen nach der VOB/B, den Besonderen und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen: siehe 15. VVB 211EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YR6YT7UV72D0#
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" vorgegeben, so ist die...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YR6YT7UV72D0#
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen und mit dem Angebot nachzuweisen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
URL: https://mwae.brandenburg.de/🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
URL: https://mwae.brandenburg.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Märkisch-Oderland / Rechnungsprüfungsamt
Nationale Registrierungsnummer: es gibt keine
Postanschrift: Puschkinplatz 12
Postleitzahl: 15306
Postort: Seelow
Region: Märkisch-Oderland🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rechnungspruefungsamt@landkreismol.de📧
Telefon: +49 3346850-6040📞
Fax: +49 3346420 📠
URL: http://www.maerkisch-oderland.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 064-226415 (2026-03-31)