Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß
VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (gem. Formblatt 124 VHB).
Auf gesondertes Verlangen:
Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
2. Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (gem. Formblatt 124 VHB), für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, eignungsverleihende Unternehmen/Unterauftragnehmer jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil.
Auf gesondertes Verlangen:
Nachweis, dass der Bewerber/Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren, vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Dazu werden drei Referenzbescheinigungen (vgl. Formblatt 444 VHB) aus mindestens zwei unterschiedlichen Kalenderjahren mit folgenden obligatorischen und fakultativen Angaben gefordert:
a) obligatorischen Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
b) fakultative Angaben: stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Sanierung); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden.
Die Anforderungen zu Buchstabe a) und b) gelten für präqualifizierte Unternehmen und nicht präqualifizierte Unternehmen, welche das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen haben.
3. Angabe, für welche Leistungen der Einsatz von
Unterauftragnehmern vorgesehen ist (mittels Formblatt 233
oder 235 VHB).
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 2 genannten
Eigenerklärungen/Bescheinigungen kann wie folgt erfolgen:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste
des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 VHB nachzuweisen, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden, wenn dies zum Nachweis der Erfüllung von in diesem Verfahren gestellten auftragsspezifischen Anforderungen erforderlich ist.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind die unter Pkt 1 und 2 angegebenen Nachweise bzw. Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) ist den
Vergabeunterlagen in elektronischer Form als PDF.Datei
beigefügt und einzusehen unter: https://
www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/
2902_4546_1.PDF?1644311223
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen oder beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist deren jeweilige Nummer in der Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit dem Angebot anzugeben oder das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen bzw. Eignungsleihgeber vorzulegen, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Auf Verlangen sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. den Pkt. 1 bis 2 auch für diese Unternehmen vorzulegen. Bei Bieter- und Arbeitsgemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise (mit Ausnahme der Bietergemeinschaftserklärung) von jedem einzelnen
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ziffer 5 der den
Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmebedingungen gem.
FBl. 212 EU VHB gilt entsprechend.
Mindestanforderungen:
a) Es muss mindestens eine Referenzleistung mit einer
Auftragssumme über 100.000 EUR (netto) nachgewiesen
werden.
b) Es muss mindestens eine Referenzleistung über ein Bauvorhaben mit öffentlicher Nutzung nachgewiesen werden, bevorzugt eine Einrichtigung für Kinder und Jugendliche (Schule, Kita, Kinder- und Jugendbetreuung).
Bei Bietergemeinschaften muss die jeweilige Referenzleistung durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Für Weiterungen siehe Nummer 3.) (Ergänzung zu Ziffer 5.1.9.
Eignungsnachweis) der Zusätzlichen Informationen unter. Ziffer
2.1.4 (Allgemeine Informationen) sowie Ziffer 5.1.12
(Bedingungen für die Auftragsvergabe) dieser
Auftragsbekanntmachung.