Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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ALLE Unternehmen (präqualifizierte und nicht präqualifizierte) reichen die nachfolgenden auftragsspezifischen Einzelnachweise/Erklärungen (Anforderungen 9 - 11) mittels eines ergänzenden Formblatts für die Eignungsprüfung bereits MIT ANGEBOTSABGABE ein:
- Angaben zur Frauenförderung,
- Angaben darüber, ob das Unternehmen ein Ausbildungsbetrieb ist;
- Erklärung über die Einhaltung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz
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Die Erklärungen für nicht präqualifizierte Unternehmen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfassen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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Falls das Angebot des Unternehmens in die nähere Auswahl kommt, legt es die entsprechenden Nachweise vor.