Neubau Hort und Mittagsbetreuung - Aufzugsanlagen

Gemeinde Unterföhring

Aufzugsanlagen
Lieferung Einbauteile
Schachtmontage
Inbetriebnahme, Fertigstellung bis Abnahme

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Aufzügen
Kurze Beschreibung:
Aufzugsanlagen Lieferung Einbauteile Schachtmontage Inbetriebnahme, Fertigstellung bis Abnahme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Aufzügen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Unterföhring
Postanschrift: Münchner Straße 70
Postleitzahl: 85774
Postort: Unterföhring
Kontakt
Internetadresse: https://www.unterfoehring.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@unterfoehring.de 📧
Telefon: +49 89950810 📞
Fax: +49 8995081939 📠
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1e4a7a-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1e4a7a-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-30 📅
Datum des Beginns: 2023-01-15 📅
Datum des Endes: 2025-06-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 102-321988
ABl. S-Ausgabe: 102

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufzugsanlagen
Lieferung Einbauteile
Schachtmontage
Inbetriebnahme, Fertigstellung bis Abnahme
Aufzuganlage
Lieferung Einbauteile an Baumeister
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterföhring

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: info@unterfoehring.de
Adresse des Käuferprofils: https://plattform.aumass.de/ 🌏
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1e4a7a-eu 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 102-321988 (2023-05-25)