Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1. Referenzen aus den letzten 5 Jahren über verfahrenstechnische Anlagen zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm mit einem trockenen oder quasi-trockenen Verfahren mit einem Gewebefilter. Referenzen müssen in dieser Referenzkategorie folgende Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz war der Bau einer Anlage zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm.
b) Der Rauchgasvolumenstrom beträgt mindestens 40.000 Nm³/h.
c) Die Anlage nutzt ein trockenes oder quasi-trockenes Verfahren und verfügt über einen Gewebefilter.
d) Der Anlagenstandort befindet sich in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich.
e) Die Inbetriebnahme der Anlage ist erfolgreich abgeschlossen (maßgeblich ist der Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge) und erfolgte nicht vor dem 01.05.2018.
2. Referenzen aus den letzten 5 Jahren über verfahrenstechnische Anlagen mit einem SCR-Katalysator zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm. Referenzen müssen in dieser Referenzkategorie folgende Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz war der Bau einer Anlage zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm.
b) Der Rauchgasvolumenstrom beträgt mindestens 40.000 Nm³/h.
c) Die Anlage verfügt über einen SCR-Katalysator.
d) Der Anlagenstandort befindet sich in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich.
e) Die Inbetriebnahme der Anlage ist erfolgreich abgeschlossen (maßgeblich ist der Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge) und erfolgte nicht vor dem 01.05.2018.
3. Referenzen aus den letzten 5 Jahren über verfahrenstechnische Anlagen zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm mit einem Auftragsvolumen von mindestens 8 Mio. EUR netto. Referenzen müssen in dieser Referenzkategorie folgende Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz war der Bau einer Anlage zur Schadstoffminimierung in Rauchgasen aus einer Verbrennung von Siedlungsabfällen oder Klärschlamm.
b) Der Rauchgasvolumenstrom beträgt mindestens 40.000 Nm³/h.
c) Das Auftragsvolumen für den Bau und die Inbetriebnahme der Anlage lag bei mindestens 8 Mio. Euro ohne Umsatzsteuer.
d) Der Anlagenstandort befindet sich in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich.
e) Die Inbetriebnahme der Anlage ist erfolgreich abgeschlossen (maßgeblich ist der Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge) und erfolgte nicht vor dem 01.05.2018.
Der Bewerber kann zu jeder der drei genannten Referenzkategorien bis zu 3 Wertungsreferenzen benennen. Für jede Referenz, die alle Voraussetzungen der jeweiligen Referenzkategorie erfüllt, erhält der Bewerber jeweils 1 Wertungspunkt, in Summe jeweils maximal 3 Wertungspunkte pro Referenzkategorie und damit maximal 9 Wertungspunkte insgesamt.
Für den Fall der Punktgleichheit behält sich der Auftraggeber vor, eine zur Einhaltung der festgelegten Bieteranzahl erforderliche Auswahlentscheidung unter den punktgleichen Bewerbern durch Losentscheid vorzunehmen. Betroffene Bewerber werden in diesem Fall vorab informiert und über die näheren Einzelheiten des Losverfahrens informiert.