Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau KIK - Trockenbau II
04.7-023-2023
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kliniken📦
Kurze Beschreibung: Neubau Kinderklinik - Trockenbau II (Deckensysteme, element. Trennwände)
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Trennwänden📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von abgehängten Decken📦
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Essen AÖR Hufelandstr. 55 45147 Essen
Beschreibung der Beschaffung:
“- ca. 110 m2 - Elementierte Trennwände
- ca. 70 m2 - mobile Trennwände
- ca. 3.000 m2 - Trockenbaudecken (F0/ F30)
- ca. 180 m2 - Brandschutzdecken (F90)
-...”
Beschreibung der Beschaffung
- ca. 110 m2 - Elementierte Trennwände
- ca. 70 m2 - mobile Trennwände
- ca. 3.000 m2 - Trockenbaudecken (F0/ F30)
- ca. 180 m2 - Brandschutzdecken (F90)
- ca. 600 m - Trockenbau-Fries
- ca. 6.800 m2 - Mineralfaserdecken
- ca. 3.865 m2 - Metalldecken
- ca. 4.500 m - GKF-Friesformteil
- ca. 30 m - Brandschutzverkleidung
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-23 📅
Datum des Endes: 2024-10-18 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angabe der Präqulifizierungsnummer.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen ist das Formblatt 124 zwingend vorzulegen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-04
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Online
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Submission im offenen Verfahren nicht zugelassen
“Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten.
Bitte geben Sie mit dem Angebot auch die GAEB...”
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten.
Bitte geben Sie mit dem Angebot auch die GAEB 84 ab.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYAY1CWE72SR
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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Quelle: OJS 2023/S 205-644921 (2023-10-19)