Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot abzugeben sind:
1. Erklärung über Registereintragungen
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag
nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
4. Angaben, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung.
5. Angabe, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Hinweis: In Bezug auf die Nr. 1- 5 sind Eigenerklärungen durch die
Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung
zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt 124 ist abrufbar unter
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/VHB_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)_0.pdf
und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung sind mit dem Angebot folgende
Nachweise einzureichen:
1. Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW
2. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
3. Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
4. Eigenerklärung bzgl. des 5. EU-Sanktionspaketes
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
1. Die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft
2. Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW für andere
Unternehmen
3. Urkalkulation
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124
(Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der
von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise
werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen
und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das
Angebot ausgeschlossen.