Beschreibung der Beschaffung
Die Schule befindet sich im Stadtteil Finkenwerder am Norderschulweg 14 und 18. Auf dem Standort sind eine 4-zügige Stadtteilschule sowie ein 2-zügiges Gymnasium untergebracht. Perspektivisch soll das Gymnasium zur 3-Zgügigkeit aufwachsen. Auf Grund bereits bestehender Flächenangebote auf dem Standort, müssen jedoch nicht alle Flächen eines 3. Zuges neu errichtet werden.
Am Schulstandort Norder Schulweg sind auch Flächen durch den Bezirk genutzt. In der Steuerung ist somit neben dem Nutzer der Schule auch der Bezirk als Nutzer bei der Steuerung der Stakeholder einzubeziehen.
Es sollen folgende Flächenbedarfe, welche auf die Stadtteilschule entfallen, realisiert werden:
• 1.176 m² für den allgemeinen Unterricht (14 Klassenräume á 72 m², 168 m² - Differenzierungsfläche)
• 96 m² zusätzliche Fläche für Inklusion
• 432 m² für Fachunterricht (4 Fachräume, 120 m² Sammlungsfläche)
• 624 m² für Funktions- und Gemeinschaftsflächen
• 349,40 m² für den Lehrkräfte- und Verwaltungsbereich (100 % MFP)
• 192 m² Verbesserung Ganztagsversorgung
• Gesamt: 2.869,40 m² HNF
Hinzu kommen ca. 480qm NF die durch den Rückbau eines 2-geschossigen Pavillons, welcher durch das Gymnasium genutzt wird, in die Untersuchung mit einzubeziehen sind.
Um die künftigen Bedarfe der Stadtteilschule und des Gymnasiums zu ermitteln, wird in Zusammenarbeit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), Schulvertreterinnen und -vertretern und weiteren Beteiligten im Zuge einer Phase 0 ein Raumprogramm sowie ein Funktionsschema für die neuen Schulgebäude erarbeitet werden. Für die Bearbeitung der Phase Null ist das atelier für raumbildung (Anke Weber) in Zusammenarbeit mit Creating Communication (Vera Bacchi) beauftragt. Beide Unternehmen sind gem. § 6 VgV zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor der Teilnahme an der vorliegenden Ausschreibung ausgeschlossen. Die Phase Null soll bis Mitte/Ende des 4. Quartals 2023 abgeschlossen sein.
Es ist zurzeit geplant neun Gebäude unterschiedlicher Nutzungen der Stadtteilschule zu ersetzen (im Lageplan gelb dargestellt).
Aufgabe ist daher auch die Steuerung von Rückbaumaßnahmen der Gebäude 1, 3, 4, 5, 7, 9, 12 und 13 sowie ein Pavillion (Nr. 4) des Gymnasiums westlich Gebäude 5.
Im Zuge der gesamten Steuerungsmaßnahmen werden ggf. auch Umbauten im Bestand zu steuern sein.
Ursächlich für den Ersatz ist ein Brandschaden. Ziel ist es mit dem umfassenden Neubau den Raumbestand zu optimieren und moderne Pädagogik zu ermöglichen.
Die Außenanlagen sind durch einen umfangreichen Baumbestand geprägt. Nach Abschluss der hochbaulichen Maßnahmen erfolgt die zu steuernde Sanierung der Außenanlagen.
Des Weiteren sind die Neubauten durch Auflagen im B-Plan eingeschränkt, weshalb parallel zur Phase 0 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt wird.
Für die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie wurde das Architekturbüro gössler kinz kerber schippmann Part GmbB, Hamburg beauftragt. Das vorgenannte Büro ist gem. § 6 VgV zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor der Teilnahme an der vorliegenden Ausschreibung ausgeschlossen.
Für die Neubauten wird eine Zertifizierung nach DGNB / QNG angestrebt.
Im Februar 2023 ist auf dem Schulgelände eine 2-Feld-Sporthalle abgebrannt, die kurzfristig neu zu errichten ist. Ob diese Sporthalle als 2-Feld oder als 3-Feldhalle errichtet werden soll, wird sich im Zuge der Erstellung der Machbarkeitsstudie klären. Bisher liegt jedoch noch keine Bestellung der BSB für ein 3. Hallenfeld vor.
Budget
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahmen am Standort (unter der Annahme einer 2-Feldhalle) ist ein Baukostenbudget (KG 200-700 inkl. PS) von ca. 20,798 Mio. Euro brutto vorgesehen.
Jedes neu zu errichtende Gebäude wird seitens des AG als ein AG-internes Abrechnungsobjekt (eigene Abrechnungsnummer) angesehen und ist durch die Projektsteuerung in COOR separat zu führen und in den Kosten zu verfolgen.
Zeitplan
Fertigstellung sämtlicher Maßnahmen ist für Ende des 2. Quartals 2027 geplant.
Der Ersatzneubau für die Sporthalle soll schnellstmöglich geplant und realisiert werden. Für diesen Baustein ist eine Fertigstellung und Übergabe an den Nutzer für Mitte 2025 vorgesehen, so dass eine Nutzung zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 aufgenommen werden kann.
Es ist davon auszugehen, dass das Ergebnis der Machbarkeitsstudie eine bauliche Realisierung in mehreren getrennten Baukörpern ergibt. Bei den ausgeschriebenen Leistungen wird die Projektsteuerung sämtlicher Baukörper erwartet.
Es ist zudem davon auszugehen, dass die Umsetzung im laufenden Schulbetrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgt. Für die Zwischenzustände sind entsprechende Interimslösungen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs zu steuern.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
• Projektsteuerung für die Projektstufe 1 und 2 Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 (Stand: März 2020), Projektleitungsaufgaben für die Projektstufe 1 und 2 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9
• Projektsteuerung für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 (Stand: März 2020), Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 3 bis 5 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9 (Stand: März 2020) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Besondere Leistungen:
• Unterstützung bei den generellen Bauherrenaufgaben für die durch Bundesmitteln (GEG 40 Standard - BEG NWG) geförderte Maßnahmen von der Antragsvorbereitung bis hin zur Umsetzung der Förderung und der damit verbundenen Nachweisdokumentation für den Verwendungsnachweis
• Umzugsmanagement (koordinieren und organisieren der Umzugsaktivitäten) in Abstimmung mit dem AG und der Schule.
• Steuerung der Interimsmaßnahmen für die Zwischenbauzustände und ggf. erforderlich mobile Klassenanlagen
• Planung, Durchführung und Moderation von Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit
Vertreter aus behördlichem Kontext werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen.