Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF20 nach DIN 14530-27 mit einer feuerwehrtechnischen Beladung Es sollen 2 Fahrzeuge angeboten werden, mit der Option bis 01.02.2027 ein weiteres baugleiches Fahrzeug nachzubestellen. Die Rechnungslegung für das 3 zu liefernde Fahrzeug erfolgt separat an die zu beliefernde Kommune. Die Fahrzeuge werden jeweils in 2 Losen ausgeschrieben: Los 1 – Fahrgestell und Aufbau Los 2 – feuerwehrtechnische Beladung Der Landkreis Greiz hat zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) einen Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstung der Stufe 2 und 3 sicher zu stellen. Die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF20 Fahrzeug, mit ihrer Beladung für den Brand- und Hilfeleistungseinsatz, sollen als Gefahrenabwehrkomponente in der Stufe 2 gemäß ThürFwOrgVO genutzt werden. Die Fahrzeuge dienen zudem der Beförderung einer Besatzung von neun Einsatzkräften (einschließlich Fahrer) und als Geräteträger für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Beladung.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubeschaffung 2 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF 20
Referenznummer: L/26/22
Kurze Beschreibung:
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF20 nach DIN 14530-27 mit einer feuerwehrtechnischen Beladung
Es sollen 2 Fahrzeuge angeboten werden, mit der Option bis 01.02.2027 ein weiteres baugleiches Fahrzeug nachzubestellen. Die Rechnungslegung für das 3 zu liefernde Fahrzeug erfolgt separat an die zu beliefernde Kommune.
Die Fahrzeuge werden jeweils in 2 Losen ausgeschrieben:
Los 1 – Fahrgestell und Aufbau
Los 2 – feuerwehrtechnische Beladung
Der Landkreis Greiz hat zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) einen Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstung der Stufe 2 und 3 sicher zu stellen.
Die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF20 Fahrzeug, mit ihrer Beladung für den Brand- und Hilfeleistungseinsatz, sollen als Gefahrenabwehrkomponente in der Stufe 2 gemäß ThürFwOrgVO genutzt werden. Die Fahrzeuge dienen zudem der Beförderung einer Besatzung von neun Einsatzkräften (einschließlich Fahrer) und als Geräteträger für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Beladung.
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF20 nach DIN 14530-27 mit einer feuerwehrtechnischen Beladung
Es sollen 2 Fahrzeuge angeboten werden, mit der Option bis 01.02.2027 ein weiteres baugleiches Fahrzeug nachzubestellen. Die Rechnungslegung für das 3 zu liefernde Fahrzeug erfolgt separat an die zu beliefernde Kommune.
Die Fahrzeuge werden jeweils in 2 Losen ausgeschrieben:
Los 1 – Fahrgestell und Aufbau
Los 2 – feuerwehrtechnische Beladung
Der Landkreis Greiz hat zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) einen Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstung der Stufe 2 und 3 sicher zu stellen.
Die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF20 Fahrzeug, mit ihrer Beladung für den Brand- und Hilfeleistungseinsatz, sollen als Gefahrenabwehrkomponente in der Stufe 2 gemäß ThürFwOrgVO genutzt werden. Die Fahrzeuge dienen zudem der Beförderung einer Besatzung von neun Einsatzkräften (einschließlich Fahrer) und als Geräteträger für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Beladung.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1176470.59 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 L/26/22
Titel: 2 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF 20
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Greiz
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF20 nach DIN 14530-27 mit einer feuerwehrtechnischen Beladung
Es sollen 2 Fahrzeuge angeboten werden, mit der Option bis 01.02.2027 ein weiteres baugleiches Fahrzeug nachzubestellen. Die Rechnungslegung für das 3 zu liefernde Fahrzeug erfolgt separat an die zu beliefernde Kommune.
Die Fahrzeuge werden jeweils in 2 Losen ausgeschrieben:
Los 1 – Fahrgestell und Aufbau
Los 2 – feuerwehrtechnische Beladung
Der Landkreis Greiz hat zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) einen Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstung der Stufe 2 und 3 sicher zu stellen.
Die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF20 Fahrzeug, mit ihrer Beladung für den Brand- und Hilfeleistungseinsatz, sollen als Gefahrenabwehrkomponente in der Stufe 2 gemäß ThürFwOrgVO genutzt werden. Die Fahrzeuge dienen zudem der Beförderung einer Besatzung von neun Einsatzkräften (einschließlich Fahrer) und als Geräteträger für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Beladung.
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF20 nach DIN 14530-27 mit einer feuerwehrtechnischen Beladung
Es sollen 2 Fahrzeuge angeboten werden, mit der Option bis 01.02.2027 ein weiteres baugleiches Fahrzeug nachzubestellen. Die Rechnungslegung für das 3 zu liefernde Fahrzeug erfolgt separat an die zu beliefernde Kommune.
Die Fahrzeuge werden jeweils in 2 Losen ausgeschrieben:
Los 1 – Fahrgestell und Aufbau
Los 2 – feuerwehrtechnische Beladung
Der Landkreis Greiz hat zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) einen Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstung der Stufe 2 und 3 sicher zu stellen.
Die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge – HLF20 Fahrzeug, mit ihrer Beladung für den Brand- und Hilfeleistungseinsatz, sollen als Gefahrenabwehrkomponente in der Stufe 2 gemäß ThürFwOrgVO genutzt werden. Die Fahrzeuge dienen zudem der Beförderung einer Besatzung von neun Einsatzkräften (einschließlich Fahrer) und als Geräteträger für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Beladung.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-17 09:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-17 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nachgefordert werden kann u.a.:
- Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) oder Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)
- FB 221/222 Preisermittlung
- Eigenerklärung Bezug zu Russland
- Eigenerklärung nach Thüringer Vergabegesetz
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Greiz
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16076000-0001-09
Postanschrift: Dr. Rathenau-Platz 11
Postleitzahl: 07973
Postort: Greiz
Region: Greiz
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@landkreis-greiz.de📧
Telefon: +493661876143📞
URL: https://www.landkreis-greiz.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E59342424🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E59342424🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49361 57332 1254📞
Fax: +49361 57332 1059 📠
URL: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 157-566379 (2026-08-14)