Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Vordruck D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Der Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die zu vergebende und/oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs.1 Satz 1 Nr.1 SGB III.
Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, dass diese mindestens bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt. Es kommt auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an.
Der Bieter/ Die Bietergemeinschaft, der/ die nicht selbst über die erforderliche Leistungsfähigkeit nach den festgelegten Eignungskriterien verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ ihr fehlenden eigenen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/ Ressourcen von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmern) zurückgreifen, um die entsprechenden Eignungskriterien zu erfüllen.
In dieser Maßnahme kommen 4,5 Dozenten/ Lehrkräfte (2 davon mit ukrainischen/russischen Sprachkenntnissen), 2 Psychologen, 2 Sozialpädagogen und 0,25 "Diplom-Jurist" oder "Magister Juris" zum Einsatz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hier um eine Teilzeitmaßnahme handelt und die Stundenanzahl dieser Kräfte sinnvoll auf die Module verteilt wird. Hier macht es größtenteils Sinn, dass für 1 Vollzeitstelle eher 2 Teilzeitkräfte eingesetzt werden.
Die Haupteinsätze der Personalien sind wie folgt vorgesehen:
Im Basismodul wird eine 0,5 Stelle Lehrkraft, der 0,25 "Diplom-Jurist" oder "Magister Juris" und die 2 Vollzeit Stellen Psychologen eingesetzt.
In den beiden Aufbaumodulen wird jeweils 1 Vollzeitstelle Dozent und eine Vollzeitstelle Sozialpädagoge eingesetzt.
In dem Modul für die ukrainischen Geflüchteten werden 2 Vollzeitstellen Dozenten eingesetzt. Diese müssen ukrainische/ russische Sprachkenntnisse haben. Für administrative Aufgaben ist zudem Personal in Höhe von 1 Vollzeitstelle sowie für die Projektleitung in Höhe von ebenfalls 1 Vollzeitstelle vorzuhalten. Die Projektleitung und die administrative Kraft sind für alle Module zuständig.
Bei dem Dozenten/ der Lehrkraft wird ein abgeschlossenes Fachhoch-/ Hochschulstudium erwartet. Alternativ wird eine abgeschlossene Fachschulausbildung (z.B. Techniker), eine abgeschlossene Meister- oder Fachwirtausbildung anerkannt. Für alle Lehrkräfte muss ein Nachweis über eine mindestens einjährige pädagogische Erfahrung vorliegen.
Zwei Lehrkräfte müssen über ukrainische und russische Sprachkenntnisse verfügen, um den Inhalt der Zielgruppe der ukrainischen Geflüchteten zu erläutern. Es ist ein Testnachweis für die ukrainische und russische Sprache über eine zertifizierte Stelle nachzuweisen. Das nachgewiesene Sprachniveau muss B2 des GER sein.
Als Mindeststandard wird beim Psychologen ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Bachelor) in Psychologie vorausgesetzt. Darüber hinaus muss eine mindestens 6-monatige Berufserfahrung, vorzugsweise im Bereich der Eignungsdiagnostik vorliegen.
Mindestens ein Psychologe muss eine Personenlizenz BE für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen nach DIN 33430 besitzen (Beobachter für die Eignungsfeststeller im Rahmen des Basismoduls).
Als Mindeststandard wird beim "Diplom-Jurist" oder "Magister Juris" ein abgeschlossenes 1. Staatsexamen in Jura und vorzugsweise eine Spezialisierung auf Arbeits- und Sozialrecht vorausgesetzt.
Bei Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/ -arbeit bzw. Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialwissenschaft oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe arbeitsloser, oder von Arbeitslosigkeit bedrohter, erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nachweisen. Ein abgeschlossenes Studium schließt auch den Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) mit ein.
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher anerkannt, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen können.
Für das gesamte Personal gilt: Umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) werden vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein.
Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 70 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen. Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten.
Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen Räumlichkeiten inklusive Ausstattung während der gesamten Dauer der Maßnahmen vorzuhalten. Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten.
Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang und einem Flachbildschirm mit einer Mindestgröße von 24 Zoll auszustatten.
Unter Einhaltung der technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops mit einer Mindestgröße des Bildschirms von 17 Zoll zulässig, sofern ein Diebstahlschutz und eine Verschlüsselung gewährleistet sind. Die eingesetzte Software (Betriebssystem und Programme) muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und marktüblich sein.
Für die Bewerbungsaktivitäten und Eigenrecherchen der Teilnehmer müssen vernetzte PC-Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Diese Arbeitsplätze müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
a) Mindestanforderungen Rechner: Intel Core i5 (oder vergleichbar) mit mindestens 8 GB Arbeitsspeicher, mindestens Internet DSL 6000, aktuellste Browserversion (Edge oder Firefox) sowie "Windows 10"
b) Mindestanforderungen Flachbildschirm 24 Zoll; Mindestauflösung 1920*1080 erforderlich
c) Mindestens ein Farblaser-Drucker
d) Foto-Scanner
e) Möglichkeiten zum Einlesen von mitgebrachten Speichermedien (USB-Stick) - Software zum Erstellen und Lesen von Dokumenten im Microsoft Office Format (DOC, TXT, XLS, PPT)
f) PDF-Generator, PDF-Reader
Es ist sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer die erarbeiteten Aufgaben, Texte, Bewerbungsunterlagen u. ä. jederzeit und erforderlichenfalls auch in Farbe ausdrucken kann.