Die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) ist ein Energieversorgungs- und Entsorgungsunternehmen für Offenbach und die Region. Wir beliefern Privatkunden und Unternehmen mit Strom sowie mit Erdgas, Wasser und Wärme. Wir entsorgen Abfälle und Abwasser und erbringen zahlreiche Energiedienstleistungen. Die EVO gestaltet die Energieversorgung innovativ, umwelt- und klimafreundlich. Seit 2009 hat die EVO rund 200 Millionen Euro in den Ausbau erneuerbarer Energien sowie in eine dezentrale und effiziente Energieversorgung investiert. Die EVO betreibt in Offenbach am Main ein Müllheizkraftwerk (MHKW) als auch ein Heizkraftwerk (HKW) zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung sowie ein Werk zur Produktion von Holzpellets mit angegliedertem Biomasseheizkraftwerk (BioHKW). Auf der Grundlage dieser EU-Ausschreibung beabsichtigt die EVO den Abschluss einer Rahmenvereinbarung von 2 Jahren für die Lieferung von Nieder- und Mittelspannungskabel nach VDE-Bestimmungen. Es werden nur Hersteller zugelassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-28.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nieder- und Mittelspannungskabel
Referenznummer: EA-2023-000412
Kurze Beschreibung:
Die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) ist ein Energieversorgungs- und Entsorgungsunternehmen für Offenbach und die Region. Wir beliefern Privatkunden und Unternehmen mit Strom sowie mit Erdgas, Wasser und Wärme. Wir entsorgen Abfälle und Abwasser und erbringen zahlreiche Energiedienstleistungen.
Die EVO gestaltet die Energieversorgung innovativ, umwelt- und klimafreundlich. Seit 2009 hat die EVO rund 200 Millionen Euro in den Ausbau erneuerbarer Energien sowie in eine dezentrale und effiziente Energieversorgung investiert. Die EVO betreibt in Offenbach am Main ein Müllheizkraftwerk (MHKW) als auch ein Heizkraftwerk (HKW) zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung sowie ein Werk zur Produktion von Holzpellets mit angegliedertem Biomasseheizkraftwerk (BioHKW).
Auf der Grundlage dieser EU-Ausschreibung beabsichtigt die EVO den Abschluss einer Rahmenvereinbarung von 2 Jahren für die Lieferung von Nieder- und Mittelspannungskabel nach VDE-Bestimmungen. Es werden nur Hersteller zugelassen.
Die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) ist ein Energieversorgungs- und Entsorgungsunternehmen für Offenbach und die Region. Wir beliefern Privatkunden und Unternehmen mit Strom sowie mit Erdgas, Wasser und Wärme. Wir entsorgen Abfälle und Abwasser und erbringen zahlreiche Energiedienstleistungen.
Die EVO gestaltet die Energieversorgung innovativ, umwelt- und klimafreundlich. Seit 2009 hat die EVO rund 200 Millionen Euro in den Ausbau erneuerbarer Energien sowie in eine dezentrale und effiziente Energieversorgung investiert. Die EVO betreibt in Offenbach am Main ein Müllheizkraftwerk (MHKW) als auch ein Heizkraftwerk (HKW) zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung sowie ein Werk zur Produktion von Holzpellets mit angegliedertem Biomasseheizkraftwerk (BioHKW).
Auf der Grundlage dieser EU-Ausschreibung beabsichtigt die EVO den Abschluss einer Rahmenvereinbarung von 2 Jahren für die Lieferung von Nieder- und Mittelspannungskabel nach VDE-Bestimmungen. Es werden nur Hersteller zugelassen.
Die Energieversorgung Offenbach AG (kurz EVO) sowie deren Tochtergesellschaften, insbesondere die Energienetze Offenbach GmbH (kurz ENO), fallen als Teilkonzern der MVV Energie AG (kurz MVV) in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und sind verpflichtet, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten in angemessener Weise nachzukommen. Jeder Lieferant/Bewerber/Bieter ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung verpflichtet, MVV bei der Identifizierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu unterstützen. Wir kommen gegebenenfalls zwecks Mitwirkung im Rahmen der erforderlichen Prüfungen bzw. wegen einer Selbstauskunft auf Sie zu.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJ069F1
Die Energieversorgung Offenbach AG (kurz EVO) sowie deren Tochtergesellschaften, insbesondere die Energienetze Offenbach GmbH (kurz ENO), fallen als Teilkonzern der MVV Energie AG (kurz MVV) in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und sind verpflichtet, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten in angemessener Weise nachzukommen. Jeder Lieferant/Bewerber/Bieter ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung verpflichtet, MVV bei der Identifizierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu unterstützen. Wir kommen gegebenenfalls zwecks Mitwirkung im Rahmen der erforderlichen Prüfungen bzw. wegen einer Selbstauskunft auf Sie zu.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJ069F1
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) ist ein Energieversorgungs- und Entsorgungsunternehmen für Offenbach und die Region. Wir beliefern Privatkunden und Unternehmen mit Strom sowie mit Erdgas, Wasser und Wärme. Wir entsorgen Abfälle und Abwasser und erbringen zahlreiche Energiedienstleistungen.
Die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) ist ein Energieversorgungs- und Entsorgungsunternehmen für Offenbach und die Region. Wir beliefern Privatkunden und Unternehmen mit Strom sowie mit Erdgas, Wasser und Wärme. Wir entsorgen Abfälle und Abwasser und erbringen zahlreiche Energiedienstleistungen.
Die EVO gestaltet die Energieversorgung innovativ, umwelt- und klimafreundlich. Seit 2009 hat die EVO rund 200 Millionen Euro in den Ausbau erneuerbarer Energien sowie in eine dezentrale und effiziente Energieversorgung investiert. Die EVO betreibt in Offenbach am Main ein Müllheizkraftwerk (MHKW) als auch ein Heizkraftwerk (HKW) zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung sowie ein Werk zur Produktion von Holzpellets mit angegliedertem Biomasseheizkraftwerk (BioHKW).
Die EVO gestaltet die Energieversorgung innovativ, umwelt- und klimafreundlich. Seit 2009 hat die EVO rund 200 Millionen Euro in den Ausbau erneuerbarer Energien sowie in eine dezentrale und effiziente Energieversorgung investiert. Die EVO betreibt in Offenbach am Main ein Müllheizkraftwerk (MHKW) als auch ein Heizkraftwerk (HKW) zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung sowie ein Werk zur Produktion von Holzpellets mit angegliedertem Biomasseheizkraftwerk (BioHKW).
Auf der Grundlage dieser EU-Ausschreibung beabsichtigt die EVO den Abschluss einer Rahmenvereinbarung von 2 Jahren für die Lieferung von Nieder- und Mittelspannungskabel nach VDE-Bestimmungen. Es werden nur Hersteller zugelassen.
Geschätzter Gesamtwert: 6 800 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: 1 kV Kabel Aluminium
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Niederspannungskabel Aluminium, VDE 0276-603
NAYY-J 4 X 35 RE 1 kV
NA2XY-J 4 X 50 SE 1 kV
NAYY-J 4 X 70 SE 1 kV
NA2XY-J 4 X 150 SE 1 kV
NAYY-J 4 X 150 SE 1 kV
NA2XY-J 4x240 mm² SE 1 kV
NA2XY-J 4x300 mm² SM 1 kV
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 500 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: 1 kV Kabel Kupfer
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
1 kV Niederspannungskabel Kupfer, VDE 0276-603
NYY-J 5 X 6 1 kV (Trommel)
NYY-J 2 x 25 RE 1 kV
NYY-J 4 x 25 RM 1 kV
NYY-O 1 X 50 RM, 1 kV in Längen a.50 m (Ringe)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 50 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: N2XSY 1X50 RM, 20 kV Trommel 1,40m
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Mittelspannungskabel, VDE 0276-620
Geschätzter Wert ohne MwSt: 40 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: N2XS(F)2Y 1X150/25 RM, 20 kV
Losnummer: 4
Geschätzter Wert ohne MwSt: 30 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: NA2XS (F) 2Y 3X1X150 RM/25mm2, 20 kV
Losnummer: 5
Geschätzter Wert ohne MwSt: 80 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: N2XS(F)2Y 1X240/25 RM, 20 kV
Losnummer: 6
Geschätzter Wert ohne MwSt: 645 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: N2XS (F) 2Y 3x1x240 RM/25mm2, 20 kV
Losnummer: 7
Geschätzter Wert ohne MwSt: 245 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: NA2XS (F) 2Y 1X300 RM/25mm2, 20 kV
Losnummer: 8
Geschätzter Wert ohne MwSt: 480 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: NA2XS (F) 2Y 3X1X240mm2 RM/25 mm² 20 kV
Losnummer: 9
Geschätzter Wert ohne MwSt: 205 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: NA2XS (F) 2Y 3X1X300mm2 RM/25 mm² 20 kV
Losnummer: 10
Geschätzter Wert ohne MwSt: 95 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: NA2XS (F) 2Y 3x1X300 RM/25mm2, 20 kV
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung: Optional bei Projektbedarf
Geschätzter Wert ohne MwSt: 190 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen: siehe Beschreibung der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: NAYY-J 4 x 240 SE 1kV
Losnummer: 12
Geschätzter Wert ohne MwSt: 240 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Energieversorgung Offenbach AG Andrestraße 71 63037 Offenbach am Main Die EVO AG ist der MVV Energie AG in Mannheim angegliedert. Die EVO AG fungiert als Leadbuyer der Warengruppe Kabel für die MVV-Konzernbeteiligungen, Energienetze Offenbach GmbH und MVV Netze GmbH. Jeder teilnehmende Konzernbeteiligte ist ein bestellberechtigtes Unternehmen., Energienetze Offenbach GmbH Andrestraße 71 63067 Offenbach am Main, MVV Netze GmbH Luisenring 49 68159 Mannheim
Energieversorgung Offenbach AG Andrestraße 71 63037 Offenbach am Main Die EVO AG ist der MVV Energie AG in Mannheim angegliedert. Die EVO AG fungiert als Leadbuyer der Warengruppe Kabel für die MVV-Konzernbeteiligungen, Energienetze Offenbach GmbH und MVV Netze GmbH. Jeder teilnehmende Konzernbeteiligte ist ein bestellberechtigtes Unternehmen., Energienetze Offenbach GmbH Andrestraße 71 63067 Offenbach am Main, MVV Netze GmbH Luisenring 49 68159 Mannheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis durch Eintragung aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vor-lage einer entsprechenden Bescheinigung (sog. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150 GewO mit dem Vermerk "keine Eintragung") nicht älter als sechs Monate.
1. Nachweis durch Eintragung aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vor-lage einer entsprechenden Bescheinigung (sog. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150 GewO mit dem Vermerk "keine Eintragung") nicht älter als sechs Monate.
2. Eigenerklärung über die regelmäßig fristgerechte Zahlung von Steuern, die mit Angabe des Erklärenden bestätigt wird (siehe 2a. Vorlage Eigenerklärungen).
3. Eigenerklärung über die regelmäßig fristgerechte Zahlung von Krankenkassen-, Unfallversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen, die mit Angabe des Erklärenden bestätigt wird (siehe 2a. Vorlage Eigenerklärungen).
4. Eigenerklärung, dass Sie nicht rechtskräftig wegen Verstoß gegen eine der in § 123 GWB und § 124 GWB aufgeführten Vorschriften verurteilt wurden bzw. keine dort genannten Umstände vorliegen, die mit Angabe des Erklärenden bestätigt wird (siehe 2a. Vorlage Eigenerklärungen).
4. Eigenerklärung, dass Sie nicht rechtskräftig wegen Verstoß gegen eine der in § 123 GWB und § 124 GWB aufgeführten Vorschriften verurteilt wurden bzw. keine dort genannten Umstände vorliegen, die mit Angabe des Erklärenden bestätigt wird (siehe 2a. Vorlage Eigenerklärungen).
5. Eigenerklärung, dass Sie oder Ihr Rechtsvorgänger nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 Euro belegt wurden, die mit Angabe des Erklärenden bestätigt wird (siehe 2a. Vorlage Eigenerklärungen).
5. Eigenerklärung, dass Sie oder Ihr Rechtsvorgänger nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 Euro belegt wurden, die mit Angabe des Erklärenden bestätigt wird (siehe 2a. Vorlage Eigenerklärungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6. Eigenerklärung, dass ich/wir nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Leistungserbringung eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schaden und 2-fach maximiert pro Jahr, abschließe(n) und diese dem Auftraggeber vorlegen werde (siehe Vorlage Eigenerklärungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Eigenerklärung, dass ich/wir nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Leistungserbringung eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schaden und 2-fach maximiert pro Jahr, abschließe(n) und diese dem Auftraggeber vorlegen werde (siehe Vorlage Eigenerklärungen).
7. Eigenerklärung zum Umsatz (Werte der letzten 3 Jahre)
8. Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bieters oder einer Wirtschaftsauskunftei über die wirtschaftlichen Verhältnisse, zur Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
9. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, die Auftragsabwicklung im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen (siehe 2a. Vorlage Eigenerklärungen).
10. Nachweis der Zeichnungsgenehmigung des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitutes für jeden an-gebotenen Kabel Typ.
11. Eigenerklärung, dass Sie in Deutschland bei RWE, EON oder MVV-Gruppe nachweislich als Bieter zugelassen sind. (siehe 2a. Vorlage Eigenerklärungen)
12. Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 für die betreffenden Fertigungsstätten, in denen die Kabel im Rahmen dieser Ausschreibung produziert werden.
13. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass die Kabel nach Standards der Europäischen Union (EU) gefertigt werden. (siehe 2a. Vorlage Eigenerklärungen).
14. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass in der tiefen Lieferkette ihres Unternehmens keine menschenrechts- und umweltbezogenen Verletzungen vorliegen oder alternativ diese transparent an-gezeigt werden. (siehe 2a Vorlage Eigenerklärungen)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das Verfahren wird in 2 Stufen absolviert. Die erste Stufe ist der Teilnahmeantrag mit Einreichen der Eignungsunterlagen, es gelten die Fristen des § 15 SektVO. Die einzureichenden Eignungsunterlagen werden in der Auftragsbekanntmachung - Versorgungssektoren Teilnahmebedingungen III.1. detailliert aufgelistet. Es müssen alle unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen eingereicht werden. Grundsätzlich sind 3 verschiedene Arten von Unterlagen einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das Verfahren wird in 2 Stufen absolviert. Die erste Stufe ist der Teilnahmeantrag mit Einreichen der Eignungsunterlagen, es gelten die Fristen des § 15 SektVO. Die einzureichenden Eignungsunterlagen werden in der Auftragsbekanntmachung - Versorgungssektoren Teilnahmebedingungen III.1. detailliert aufgelistet. Es müssen alle unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen eingereicht werden. Grundsätzlich sind 3 verschiedene Arten von Unterlagen einzureichen.
Nachweis: Es wird ein Nachweis von einem Dritten gefordert, der z. B. von einer Bank, Versicherung, usw. erstellt wird. Wird dieses Dokument nicht, unvollständig oder inhaltlich nicht befriedigend eingereicht, so kann der Bieter von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis: Es wird ein Nachweis von einem Dritten gefordert, der z. B. von einer Bank, Versicherung, usw. erstellt wird. Wird dieses Dokument nicht, unvollständig oder inhaltlich nicht befriedigend eingereicht, so kann der Bieter von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung: Hier bestätigt der Bieter das Teilnahmekriterium inhaltlich durch die Angabe des Namens des Erklärenden. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, kann der Bieter ausgeschlossen werden, wenn er diese Eigenerklärung nicht abgibt, oder den Wortlaut abändert. Das Formblatt ist als Download verfügbar und zu verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung: Hier bestätigt der Bieter das Teilnahmekriterium inhaltlich durch die Angabe des Namens des Erklärenden. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, kann der Bieter ausgeschlossen werden, wenn er diese Eigenerklärung nicht abgibt, oder den Wortlaut abändert. Das Formblatt ist als Download verfügbar und zu verwenden.
Darstellung: Für Darstellungen, z. B. eines Arbeitsschutzmanagements, gibt es keine Formvorgabe.
Max. 10 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die diese Unterlagen in geforderter Weise ausgefüllt und fristgerecht eingereicht haben und deren Eignung festgestellt wurde, erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine Angebotsabgabe ohne vorherige Aufforderung nach Eignungsfeststellung ist untersagt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Max. 10 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die diese Unterlagen in geforderter Weise ausgefüllt und fristgerecht eingereicht haben und deren Eignung festgestellt wurde, erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine Angebotsabgabe ohne vorherige Aufforderung nach Eignungsfeststellung ist untersagt.
1) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und mit Angabe des Namens des Erklärenden elektronisch über das deutsche Vergabeportal einzureichen;
2) Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus;
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2) Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus;
3) Unter "aktuell" in Ziffer III.1) wird verstanden, dass Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt werden kann und nicht abgelaufen ist;
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3) Unter "aktuell" in Ziffer III.1) wird verstanden, dass Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt werden kann und nicht abgelaufen ist;
4) Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bieter hat dies nachzuweisen und zu erläutern;
5) Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden;
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
5) Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden;
6) Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht;
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
6) Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht;
7) Die Vergabestelle behält sich vor, Teilnahmeanträge, die die Ausschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen;
8) Fragen sind ausschließlich über das deutsche Vergabeportal bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an die Vergabestelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einkaufsbedingungen für alle Unternehmen des MVV Konzerns, Stand Mai 2023
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Technische Anforderungen
- Es sind nur Niederspannungskabel anzubieten, die nach VDE 0276-603 gefertigt und gekennzeichnet werden.
- Es sind nur Mittelspannungskabel anzubieten, die nach VDE 0276-620 gefertigt und gekennzeichnet werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-08-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Metallprämie
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Nettohohlpreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Die Energieversorgung Offenbach AG (kurz EVO) sowie deren Tochtergesellschaften, insbesondere die Energienetze Offenbach GmbH (kurz ENO), fallen als Teilkonzern der MVV Energie AG (kurz MVV) in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und sind verpflichtet, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten in angemessener Weise nachzukommen. Jeder Lieferant/Bewerber/Bieter ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung verpflichtet, MVV bei der Identifizierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu unterstützen. Wir kommen gegebenenfalls zwecks Mitwirkung im Rahmen der erforderlichen Prüfungen bzw. wegen einer Selbstauskunft auf Sie zu.
Die Energieversorgung Offenbach AG (kurz EVO) sowie deren Tochtergesellschaften, insbesondere die Energienetze Offenbach GmbH (kurz ENO), fallen als Teilkonzern der MVV Energie AG (kurz MVV) in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und sind verpflichtet, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten in angemessener Weise nachzukommen. Jeder Lieferant/Bewerber/Bieter ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung verpflichtet, MVV bei der Identifizierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu unterstützen. Wir kommen gegebenenfalls zwecks Mitwirkung im Rahmen der erforderlichen Prüfungen bzw. wegen einer Selbstauskunft auf Sie zu.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.