Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1.) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter
ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
2.) Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem.
§6e EU VOB/A, insbesondere dass
2.1) keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine
Geldbuße im Sinne des § 6e EU VOB/A Absatz 1 Nr. 1 bis Nr.
10 vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind
2.2) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
nachgekommen ist
2.3) über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder
vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch
eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation
befindet
2.4) keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche
die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten
zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden
sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 21
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz).
2.5) im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen
in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
abgegeben wurden.
2.6) eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft
(Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei
ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen
Versicherungsträgers) erfolgt ist.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU
VOB/A Absatz 1 in Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so
muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen
erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben".