Objektplanung für eine Flachdachsanierung Umwandlung von Kalt- zu Warmdach inkl. Förderung und PV-Vorbereitung - Mittelfeldstr. 5 u. 7 Objektplanung LPH 3 und 5 bis 9, LPH 4 optional
Ursprünglich war eine einfache Sanierung der Dachabdichtung auf vorhandenem Kaltdachstuhl geplant. Diese ist jedoch nicht durchführbar, da weiterführenden Untersuchungen folgendes ergaben: - Laut Statik ist der vorhandene Dachstuhl nicht mehr tragfähig - Aufgrund der festgestellten Schadstoffe in Abdichtung und in der Dämmung sowie an den Entwässerungsleitungen ist eine umfangreiche Schadstoffsanierung erforderlich. Siehe hierzu beigefügte Schadstoffuntersuchungsergebnisse von IBQ. Daher sind nun folgende Arbeiten geplant: - Das Dach wird komplett abgeräumt, und ein neues Warmdach hergestellt. - Die aufgehenden Betonbauteile werden mit WDVS saniert. - Die Attika muss ertüchtigt werden. - Die vorhandene Lüftung muss umgebaut werden, da sie derzeit im Hohlraum des Kaltdachstuhls verläuft. - Entwässerung Demontage und Neuaufbau Derzeit wird davon ausgegangen, dass über die gesamte Bauzeit ein Gerüstschutzdach erforderlich ist, einschl. Kran, da das Dach nicht mehr arbeitstäglich dicht hergestellt werden kann. Hinweis zum Artenschutz: Hier ist mit zeitlichen Einschränkungen im Bauablauf zu rechnen. Siehe hierzu Gutachten von Herrn Dr. Schuler. Eine Förderung als Einzelmaßnahme (BAFA) wurde bereits im Vorfeld ermittelt. Die Förderung wird von einem externen Energieberater durchgeführt und bedarf lediglich der Unterstützung des Objektplaners durch Bereitstellung der Kosten. Es werden die LPH 3 und LPH5 bis einschl. LPH 9 beauftragt. LPH4 wird lediglich optional abgefragt und bei Bedarf beauftragt.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung für eine Flachdachsanierung
Umwandlung von Kalt- zu Warmdach inkl. Förderung und PV-Vorbereitung - Mittelfeldstr. 5 u. 7
Objektplanung LPH 3 und 5 bis 9, LPH 4 optional
Referenznummer: 2026_937_Mitterfeldstr_OP_VgV_prv
Kurze Beschreibung:
Ursprünglich war eine einfache Sanierung der Dachabdichtung auf vorhandenem Kaltdachstuhl geplant.
Diese ist jedoch nicht durchführbar, da weiterführenden Untersuchungen folgendes ergaben:
- Laut Statik ist der vorhandene Dachstuhl nicht mehr tragfähig
- Aufgrund der festgestellten Schadstoffe in Abdichtung und in der Dämmung sowie an den Entwässerungsleitungen ist eine umfangreiche Schadstoffsanierung erforderlich.
Siehe hierzu beigefügte Schadstoffuntersuchungsergebnisse von IBQ.
Daher sind nun folgende Arbeiten geplant:
- Das Dach wird komplett abgeräumt, und ein neues Warmdach hergestellt.
- Die aufgehenden Betonbauteile werden mit WDVS saniert.
- Die Attika muss ertüchtigt werden.
- Die vorhandene Lüftung muss umgebaut werden, da sie derzeit im Hohlraum des Kaltdachstuhls verläuft.
- Entwässerung Demontage und Neuaufbau
Derzeit wird davon ausgegangen, dass über die gesamte Bauzeit ein Gerüstschutzdach erforderlich ist, einschl. Kran, da das Dach nicht mehr arbeitstäglich dicht hergestellt werden kann.
Hinweis zum Artenschutz: Hier ist mit zeitlichen Einschränkungen im Bauablauf zu rechnen.
Siehe hierzu Gutachten von Herrn Dr. Schuler.
Eine Förderung als Einzelmaßnahme (BAFA) wurde bereits im Vorfeld ermittelt. Die Förderung wird von einem externen Energieberater durchgeführt und bedarf lediglich der Unterstützung des Objektplaners durch Bereitstellung der Kosten.
Es werden die LPH 3 und LPH5 bis einschl. LPH 9 beauftragt. LPH4 wird lediglich optional abgefragt und bei Bedarf beauftragt.
Ursprünglich war eine einfache Sanierung der Dachabdichtung auf vorhandenem Kaltdachstuhl geplant.
Diese ist jedoch nicht durchführbar, da weiterführenden Untersuchungen folgendes ergaben:
- Laut Statik ist der vorhandene Dachstuhl nicht mehr tragfähig
- Aufgrund der festgestellten Schadstoffe in Abdichtung und in der Dämmung sowie an den Entwässerungsleitungen ist eine umfangreiche Schadstoffsanierung erforderlich.
Siehe hierzu beigefügte Schadstoffuntersuchungsergebnisse von IBQ.
Daher sind nun folgende Arbeiten geplant:
- Das Dach wird komplett abgeräumt, und ein neues Warmdach hergestellt.
- Die aufgehenden Betonbauteile werden mit WDVS saniert.
- Die Attika muss ertüchtigt werden.
- Die vorhandene Lüftung muss umgebaut werden, da sie derzeit im Hohlraum des Kaltdachstuhls verläuft.
- Entwässerung Demontage und Neuaufbau
Derzeit wird davon ausgegangen, dass über die gesamte Bauzeit ein Gerüstschutzdach erforderlich ist, einschl. Kran, da das Dach nicht mehr arbeitstäglich dicht hergestellt werden kann.
Hinweis zum Artenschutz: Hier ist mit zeitlichen Einschränkungen im Bauablauf zu rechnen.
Siehe hierzu Gutachten von Herrn Dr. Schuler.
Eine Förderung als Einzelmaßnahme (BAFA) wurde bereits im Vorfeld ermittelt. Die Förderung wird von einem externen Energieberater durchgeführt und bedarf lediglich der Unterstützung des Objektplaners durch Bereitstellung der Kosten.
Es werden die LPH 3 und LPH5 bis einschl. LPH 9 beauftragt. LPH4 wird lediglich optional abgefragt und bei Bedarf beauftragt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2026_937_Mitterfeldstr_OP_VgV_prv
Titel: Objektplanung für eine Flachdachsanierung
Umwandlung von Kalt- zu Warmdach inkl. Förderung und PV-Vorbereitung - Mitterfeldstr. 5 u. 7
Objektplanung LPH 3 und 5 bis 9, LPH 4 optional
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 80634
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 15 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-07-27 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Formale Unterlagen werden nachgefordert
Zusätzliche Informationen: Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Erhebungsbogen; sämtliche Vergabe/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Erhebungsbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags/Angebots auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags/Angebots muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben_tender.html
Im Rahmen des Angebotes ist der unterzeichnete und ausgefüllt Vertrag von Seiten des Bieters abzugeben. Bieterfragen sollen möglichst 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden.
Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Zusätzliche Informationen: Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Erhebungsbogen; sämtliche Vergabe/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Erhebungsbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags/Angebots auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags/Angebots muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben_tender.html
Im Rahmen des Angebotes ist der unterzeichnete und ausgefüllt Vertrag von Seiten des Bieters abzugeben. Bieterfragen sollen möglichst 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden.
Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
DURCHSCHNITTLICHER JAHRESUMSATZ DER LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE
Es sind die Jahresumsätze des Unternehmens der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) im Geschäftsbereich der auftragsgegenständlichen Leistung anzugeben. Als Mindestkriterium sind der durchschnittliche Jahresumsatz von mindestens 200.000 EUR netto nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
DURCHSCHNITTLICHER JAHRESUMSATZ DER LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE
Es sind die Jahresumsätze des Unternehmens der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) im Geschäftsbereich der auftragsgegenständlichen Leistung anzugeben. Als Mindestkriterium sind der durchschnittliche Jahresumsatz von mindestens 200.000 EUR netto nachzuweisen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
DURCHSCHNITTLICHE ANZAHL MITARBEITER DER LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE Mindestanforderung!
Es ist die jährliche Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter*innen im Bereich der ausschreibungsgegenständlichen Leistung in den vergangenen 3 Jahren (2023, 2024, 2025) anzugeben. Als Mitarbeiter*innen zählen alle sozialversicherungspflichtig und in Vollzeit Beschäftigte (Teilzeitbeschäftigte können anteilig nach Beschäftigungsverhältnis angegeben werden). - Mindestens 2 vollzeitbeschäftigte/r Mitarbeiter/innen.
BERUFSBEZEICHNUNG
Für den/die verantwortlichen Berufsangehörigen (Inhaber, Geschäftsführer – je nach Rechtsform des Bieters) ist der Nachweis zu erbringen, dass er/sie zum Führen der Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in Hinblick auf die vertragsgegenständliche Leistung der Ausschreibung in Deutschland berechtigt ist/sind (§ 75 Abs. 3 VgV).
NACHWEIS BZW. URKUNDEN ODER ZEUGNISSE BEIFÜGEN
Als qualifiziert gelten Architekten oder Bauingenieure sowie Beschäftigte und Freiberufler mit Bachelor-, Diplom- oder Masterabschluss der Fachrichtung Architektur und Bauingenieurwesen. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt/-in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
DURCHSCHNITTLICHE ANZAHL MITARBEITER DER LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE Mindestanforderung!
Es ist die jährliche Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter*innen im Bereich der ausschreibungsgegenständlichen Leistung in den vergangenen 3 Jahren (2023, 2024, 2025) anzugeben. Als Mitarbeiter*innen zählen alle sozialversicherungspflichtig und in Vollzeit Beschäftigte (Teilzeitbeschäftigte können anteilig nach Beschäftigungsverhältnis angegeben werden). - Mindestens 2 vollzeitbeschäftigte/r Mitarbeiter/innen.
BERUFSBEZEICHNUNG
Für den/die verantwortlichen Berufsangehörigen (Inhaber, Geschäftsführer – je nach Rechtsform des Bieters) ist der Nachweis zu erbringen, dass er/sie zum Führen der Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in Hinblick auf die vertragsgegenständliche Leistung der Ausschreibung in Deutschland berechtigt ist/sind (§ 75 Abs. 3 VgV).
NACHWEIS BZW. URKUNDEN ODER ZEUGNISSE BEIFÜGEN
Als qualifiziert gelten Architekten oder Bauingenieure sowie Beschäftigte und Freiberufler mit Bachelor-, Diplom- oder Masterabschluss der Fachrichtung Architektur und Bauingenieurwesen. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt/-in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
BERUFSHAFTPFLICHT Mindestanforderung!
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung i.H. folgender Deckungssummen je Versicherungsfall zu erbringen bzw. eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den Auftragsfall vorzulegen:
- Personenschäden: mind. 2.000.000 EUR (Mindestanforderung);
- Sonstige Schäden: mind. 1.000.000 EUR (Mindestanforderung).
Pro Kalenderjahr mindestens 3-fach maximiert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
BERUFSHAFTPFLICHT Mindestanforderung!
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung i.H. folgender Deckungssummen je Versicherungsfall zu erbringen bzw. eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den Auftragsfall vorzulegen:
- Personenschäden: mind. 2.000.000 EUR (Mindestanforderung);
- Sonstige Schäden: mind. 1.000.000 EUR (Mindestanforderung).
Pro Kalenderjahr mindestens 3-fach maximiert.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
REFERENZ 1 - Mindestanforderung Name Referenz (prägnanter und eindeutiger Name der Baumaßnahme)
- Referenz beinhaltet Flachdachsanierung
- Beauftragte und abgeschlossenen Leistungsphasen: - mind. LPH 3 und 5 bis 9
Angabe: Welche Leistungsphasen wurden bearbeitet?
- Honorarzone III
Welche Honorarzone wurde erbracht?
- Leistungszeitraum innerhalb der letzten 7 Jahre (Projektabschluss)
Angabe: Wann war Beginn und Ende des Projekts?
- Auftraggeber war ein öffentlicher Auftraggeber.
Angabe: Auftraggeberdaten (Name, Adresse, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail, Art des Vertragsverhältnisses / vertraglich gebunden als (z.B. alleiniger Auftragnehmer, ARGE-Vertragspartner, Unterauftragnehmer):
Für die Referenz ist eine Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die Erfüllung aller Kriterien wie dem Auftraggeber, Leistungsumfang, Beschreibung, Leistungsphasen, Rolle des Bewerbers, Zeitraum etc. ersichtlich ist (jeweils max. 4 DIN A4-Seiten).
- Der Bieter ist zum Führen der Referenz berechtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
REFERENZ 1 - Mindestanforderung Name Referenz (prägnanter und eindeutiger Name der Baumaßnahme)
- Referenz beinhaltet Flachdachsanierung
- Beauftragte und abgeschlossenen Leistungsphasen: - mind. LPH 3 und 5 bis 9
Angabe: Welche Leistungsphasen wurden bearbeitet?
- Honorarzone III
Welche Honorarzone wurde erbracht?
- Leistungszeitraum innerhalb der letzten 7 Jahre (Projektabschluss)
Angabe: Wann war Beginn und Ende des Projekts?
- Auftraggeber war ein öffentlicher Auftraggeber.
Angabe: Auftraggeberdaten (Name, Adresse, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail, Art des Vertragsverhältnisses / vertraglich gebunden als (z.B. alleiniger Auftragnehmer, ARGE-Vertragspartner, Unterauftragnehmer):
Für die Referenz ist eine Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die Erfüllung aller Kriterien wie dem Auftraggeber, Leistungsumfang, Beschreibung, Leistungsphasen, Rolle des Bewerbers, Zeitraum etc. ersichtlich ist (jeweils max. 4 DIN A4-Seiten).
- Der Bieter ist zum Führen der Referenz berechtigt.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 12 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren…
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Schlichtungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: t:008921762411
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstrasse 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762411 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 121-440342 (2026-06-25)