Beschreibung der Beschaffung
Grünpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Kleinmachnow
Reinigungsflächen gesamt 31.702,60 m², davon Pflanzenflächen ca. 4.361 m², Rasenflächen ca. 21.283 m², Fassadenbegrünung 626,60 m² und Sport-/ Übungsfreiflächen ca. 5.432 m²
WE141859
Pflanzflächen (Sträucher, Hecken, Bodendecker, Baumscheiben, Blumen):
Unterhaltungspflege der Gehölze bis ca. 2 m Höhe, ca. 530 m²
Unterhaltungspflege der Gehölze in Höhe von ca. 2,01 bis 5 m ², ca. 1.159 m²
Schnitt des Gehölzes, ca. 1.689 m²
Unterhaltungspflege der Ruderalflächen, ca. 950 m²
Unterhaltungspflege der Stauden, ca. 33 m²
Schnitt der Hecken, ca. 54 lfd. m
Rasenflächen:
Mähen des Gebrauchsrasens mit Mulchmäher, ca. 13.000 m²
Mähen des Parkplatzrasens, ca. 770 m²
Mähen des Landschaftsrasens, ca. 4.866 m²
Ausmähen der Ruderalfläche, ca. 950 m²
Abmähen invasiver Pflanzen, ca. 369 m²
Laubentfernung auf Rasenflächen, 13.000 m²
Bedarfspositionen:
Vertikutieren der Rasenfläche, ca. 1.328 m²
Zusätzliches Mähen des Landschaftsrasens, ca. 4.866 m²
Düngen der Rasenfläche
(Menge ca. 60 g/m², hälftig in 2 Arbeitsgängen), ca. 1.328 m²
Nachsäen der Rasenfläche, ca. 1.328 m²
Bewässern der Rasenfläche inklusive Bereitstellung des Wassers, ca. 1.328 m²
Fassadenbegrünung:
Pflege an Wohnheimen 1 bis 3 in Höhe von 0 bis ca. 3 m, ca. 107,40 m²
Pflege an Wohnheimen 1 bis 3 in Höhe von ca. 3,01 bis 15 m, ca. 322,20 m²
Pflege am Hauptgebäude in Höhe von 0 bis ca. 4 m, ca. 197 m²
Sport-/ Übungsfreiflächen:
Mähen Übungsfreifläche mit Mulchmäher, ca. 5.000 m²
Unterhaltungspflege Beachvolleyballfeld, ca. 432 m²
Allgemeiner Leistungsumfang Grünpflege
Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind.
Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen.
Soweit nachfolgend nicht abweichend angegeben ist aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den Grünflächen untersagt.
Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Grünflächen zu Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden.