Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst-, Grauflächenreinigungs-, und Grünpflegeleistungen für 13 Bundesliegenschaften in Frankfurt (Oder), Potsdam und Kleinmachnow, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam - VOEK 309-22
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-31 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 103-323475
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Besondere Sicherheitsanforderungen
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 5 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 5 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Winterdienst-, Grauflächenreinigungs-, und Grünpflegeleistungen für 13 Bundesliegenschaften in Frankfurt (Oder), Potsdam und Kleinmachnow
Bezeichnung des Loses: Grauflächenreinigung und Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen von 2 Bundesliegenschaften in Frankfurt (Oder)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Grauflächenreinigung und Winterdienst für 2 Bundesliegenschaften in Frankfurt (Oder)
Reinigungsflächen Grau gesamt 4.808 m², davon öffentliche Flächen ca. 163 m² und nichtöffentliche Flächen ca. 4.645 m² Reinigungsflächen Winter gesamt 6.173 m², davon öffentliche Flächen ca. 163 m² und nichtöffentliche Flächen ca. 6.010 m²
Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf das regelmäßige Kehren und die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Unkraut, Wildpflanzenwuchs und Laub. Die Reinigung muss ohne chemische Hilfsmittel erfolgen. Der anfallende Kehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßensinkkästen, offene Abzugsgräben, Bäche oder auf Radwege gekehrt oder geschüttet werden.
Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf das regelmäßige Kehren und die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Unkraut, Wildpflanzenwuchs und Laub. Die Reinigung muss ohne chemische Hilfsmittel erfolgen. Der anfallende Kehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßensinkkästen, offene Abzugsgräben, Bäche oder auf Radwege gekehrt oder geschüttet werden.
Die Reinigung der Grauflächen ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen ausgeschlossen ist.
Allgemeiner Leistungsumfang Winterdienst:
Im Rahmen des Winterdienstes sind u. a. nachfolgende Aufgaben durchzuführen:
- begeh- und/oder befahrbare Flächen sind von Schnee zu räumen und bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen
- Bereitstellung, Ausbringung, Entfernung und fachgerechte Entsorgung von Streugut
- Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit
- Fertigung von Protokollen über die Durchführung der vereinbarten Leistungen
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Auftraggeberin informiert die Auftragnehmerin rechtzeitig (5 Arbeitstage vor Ausführung), wenn eine als Bedarfsposition gekennzeichnete Leistung erbracht werden soll.
Wie oft die jeweilige Leistung in der Vergangenheit insgesamt pro Jahr ausgeführt werden musste, ist den entsprechenden Positionen im Preisblatt zu entnehmen. Diese Angaben zur Häufigkeit der Ausführung beruhen auf Erfahrungswerten und dienen lediglich der Preiskalkulation der Auftragnehmerin. Diese Häufigkeiten können variieren. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung in Höhe der angegebenen Häufigkeiten. Die Einsätze werden nach der tatsächlich durchgeführten Anzahl vergütet.
Wie oft die jeweilige Leistung in der Vergangenheit insgesamt pro Jahr ausgeführt werden musste, ist den entsprechenden Positionen im Preisblatt zu entnehmen. Diese Angaben zur Häufigkeit der Ausführung beruhen auf Erfahrungswerten und dienen lediglich der Preiskalkulation der Auftragnehmerin. Diese Häufigkeiten können variieren. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung in Höhe der angegebenen Häufigkeiten. Die Einsätze werden nach der tatsächlich durchgeführten Anzahl vergütet.
Bezeichnung des Loses: Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen einer Bundesliegenschaft in Potsdam
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Winterdienst für eine Bundesliegenschaft in Potsdam
Reinigungsflächen gesamt 3.712 m², davon öffentliche Flächen ca. 440 m² und nichtöffentliche Flächen ca. 3.272 m²
WE 142053
Öffentliche Straßen und Gehwege, ca. 440 m²
Nicht öffentliche befestigte Flächen, ca. 3.250 m²
Nicht öffentliche Treppen, Aufgänge, Kellerniedergänge, ca. 22 m²
Zusätzliche Informationen:
Besondere Sicherheitsanforderungen
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 5 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 5 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Bezeichnung des Loses: Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen und nichtöffentlichen Flächen von 9 Bundesliegenschaften in Potsdam
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Winterdienst für 9 Bundesliegenschaften in Potsdam
Reinigungsflächen gesamt 2.935 m², davon öffentliche Flächen ca. 1.460 m² und nichtöffentliche Flächen ca. 1.475 m²
WE100660
Öffentlicher Gehwege, ca. 350 m²
Nicht öffentliche unbefestigte Wegeflächen, ca. 85 m²
WE100666
Öffentlicher Gehwege, ca. 80 m²
Nicht öffentliche unbefestigte Wegeflächen, ca. 90 m²
WE100668
Nicht öffentliche unbefestigte Wegeflächen, ca. 130 m²
Nicht öffentliche befestigte Verkehrsflächen, ca. 40 m²
WE100669
Öffentlich befestigte Gehwege, ca. 105 m²
Nicht öffentliche Wegeflächen, ca. 130 m²
WE100670
Öffentlicher Gehweg, ca. 175 m²
Nicht öffentliche unbefestigte Wegeflächen, ca. 110 m²
WE100680
Öffentlicher Gehweg, ca. 255 m²
Nicht öffentliche befestigte Wegeflächen, ca. 175 m²
Nicht öffentliche unbefestigte Wegeflächen, ca. 175 m²
WE100681
Öffentlicher Gehweg, ca. 165 m²
Nicht öffentliche befestigte Wegeflächen, ca. 250 m²
Nicht öffentliche unbefestigte Wegeflächen, ca. 200 m²
WE100682
Öffentlicher Gehweg, ca. 100 m²
Nicht öffentliche befestigte Wegeflächen, ca. 110 m²
WE100733
Beschreibung der Optionen: Anlage C-02 Leistungsbeschreibung Pkt. 0.8 Bedarfspositionen
Bezeichnung des Loses: Grünpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Kleinmachnow
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Grünpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Kleinmachnow
Reinigungsflächen gesamt 31.702,60 m², davon Pflanzenflächen ca. 4.361 m², Rasenflächen ca. 21.283 m², Fassadenbegrünung 626,60 m² und Sport-/ Übungsfreiflächen ca. 5.432 m²
Unterhaltungspflege der Gehölze bis ca. 2 m Höhe, ca. 530 m²
Unterhaltungspflege der Gehölze in Höhe von ca. 2,01 bis 5 m ², ca. 1.159 m²
Schnitt des Gehölzes, ca. 1.689 m²
Unterhaltungspflege der Ruderalflächen, ca. 950 m²
Unterhaltungspflege der Stauden, ca. 33 m²
Schnitt der Hecken, ca. 54 lfd. m
Rasenflächen:
Mähen des Gebrauchsrasens mit Mulchmäher, ca. 13.000 m²
Mähen des Parkplatzrasens, ca. 770 m²
Mähen des Landschaftsrasens, ca. 4.866 m²
Ausmähen der Ruderalfläche, ca. 950 m²
Abmähen invasiver Pflanzen, ca. 369 m²
Laubentfernung auf Rasenflächen, 13.000 m²
Bedarfspositionen:
Vertikutieren der Rasenfläche, ca. 1.328 m²
Zusätzliches Mähen des Landschaftsrasens, ca. 4.866 m²
Düngen der Rasenfläche
(Menge ca. 60 g/m², hälftig in 2 Arbeitsgängen), ca. 1.328 m²
Nachsäen der Rasenfläche, ca. 1.328 m²
Bewässern der Rasenfläche inklusive Bereitstellung des Wassers, ca. 1.328 m²
Fassadenbegrünung:
Pflege an Wohnheimen 1 bis 3 in Höhe von 0 bis ca. 3 m, ca. 107,40 m²
Pflege an Wohnheimen 1 bis 3 in Höhe von ca. 3,01 bis 15 m, ca. 322,20 m²
Pflege am Hauptgebäude in Höhe von 0 bis ca. 4 m, ca. 197 m²
Sport-/ Übungsfreiflächen:
Mähen Übungsfreifläche mit Mulchmäher, ca. 5.000 m²
Unterhaltungspflege Beachvolleyballfeld, ca. 432 m²
Allgemeiner Leistungsumfang Grünpflege
Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind.
Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind.
Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen.
Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen.
Soweit nachfolgend nicht abweichend angegeben ist aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den Grünflächen untersagt.
Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Grünflächen zu Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beschreibung der Optionen: Anlage C-02 Leistungsbeschreibung Pkt. 0.9 Bedarfspositionen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 5 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzen den Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 5 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzen den Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
2) Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und erfolgt nur nach Absprache. Ortsbesichtigungen können nur bis zum 15.06.2023 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 08.06.2023 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
2) Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und erfolgt nur nach Absprache. Ortsbesichtigungen können nur bis zum 15.06.2023 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 08.06.2023 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 22.06.2023 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 22.06.2023 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 103-323475 (2023-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 422238.17 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge