Mit dem Verfahren Open-House-Kardiochirurgie/Kardiologie verfolgt die TK das Ziel, mit allen geeigneten Krankenhäusern im Bundesland Hamburg einen Vertrag über kardiochirurgische und kardiologische Leistungen nach § 140a SGB V zu einheitlichen Konditionen zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Zur quantitativen Inanspruchnahme der Leistungen durch die TK-Versicherten und deren Verteilung auf verschiedene Vertragskliniken können im Vorhinein keine Angaben gemacht werden. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Open House Kardiologie/Kardiochirurgie Hamburg
23-07203
Produkte/Dienstleistungen: Chirurgische Eingriffe im Krankenhaus📦
Kurze Beschreibung:
“Mit dem Verfahren Open-House-Kardiochirurgie/Kardiologie verfolgt die TK das Ziel, mit allen geeigneten Krankenhäusern im Bundesland Hamburg einen Vertrag...”
Kurze Beschreibung
Mit dem Verfahren Open-House-Kardiochirurgie/Kardiologie verfolgt die TK das Ziel, mit allen geeigneten Krankenhäusern im Bundesland Hamburg einen Vertrag über kardiochirurgische und kardiologische Leistungen nach § 140a SGB V zu einheitlichen Konditionen zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Zur quantitativen Inanspruchnahme der Leistungen durch die TK-Versicherten und deren Verteilung auf verschiedene Vertragskliniken können im Vorhinein keine Angaben gemacht werden. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ärztliche Versorgung im Krankenhaus📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit allen geeigneten Krankenhäusern im Bundesland Hamburg, die die Voraussetzungen der Eigenerklärung zur Eignung erfüllen und dies in elektronischer Form...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit allen geeigneten Krankenhäusern im Bundesland Hamburg, die die Voraussetzungen der Eigenerklärung zur Eignung erfüllen und dies in elektronischer Form gemäß § 126a BGB bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Leistungsbeginn ist frühestens zum 01.08.2023. Der Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der Krankenhäuser erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" nach Ziffer IV.1.1) und die Angabe der Zuschlagskriterien nach Ziffer II.2.5) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2099-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-25
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-25
12:00 📅
“Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Hierzu ist eine kostenlose...”
Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung auf http://www.dtvp.de erforderlich.
Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich über das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich "Kommunikation" zu diesem Open-House-Verfahren zu übermitteln.
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden nur allen Kliniken i.S.v. Ziffer II.1.4) zur Verfügung gestellt. Die Angabe unter Ziffer I.3) hat keine weitere Bedeutung.
Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist bis zum 25.08.2023 12:00 Uhr möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen (Ziffern VI.4.1) bis VI.4.4)) beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (vgl. auch Ziffer II.2.4)). Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen -gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz- nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet.
Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDTC
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postort: Bonn bzw. örtlich zuständiges Sozialgericht
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die unter VI.4.1) genannten Vergabekammern des Bundes sind nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die unter VI.4.1) genannten Vergabekammern des Bundes sind nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird (s. Ziffer VI.3.), sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.
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Quelle: OJS 2023/S 136-434842 (2023-07-13)
Ergänzende Angaben (2023-08-23)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 136-434842
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Verfahren
Alter Wert
Datum: 2023-08-25 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-09-22 📅
Zeit: 23:59
Quelle: OJS 2023/S 164-519058 (2023-08-23)
Ergänzende Angaben (2023-09-21)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2023-09-22 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2023-10-06 📅
Zeit: 23:59
Quelle: OJS 2023/S 185-578539 (2023-09-21)