Open-House-Verfahren zum Aufbau eines Dozenten-Pools im Bereich Deutsch als Fremdsprache für die Friedrich-Schiller-Universität Jena. Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung geeigneter Dozenten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-10.
Auftragsbekanntmachung (2023-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Veranstaltung von Sprachkursen
Referenznummer: EU-OH/2023-99
Kurze Beschreibung:
“Open-House-Verfahren zum Aufbau eines Dozenten-Pools im Bereich Deutsch als Fremdsprache für die Friedrich-Schiller-Universität Jena. Ziel dieses Verfahrens...”
Kurze Beschreibung
Open-House-Verfahren zum Aufbau eines Dozenten-Pools im Bereich Deutsch als Fremdsprache für die Friedrich-Schiller-Universität Jena. Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung geeigneter Dozenten.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Veranstaltung von Sprachkursen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Friedrich-Schiller-Universität Jena
Postanschrift: Fürstengraben 1
Postleitzahl: 07743
Postort: Jena
Kontakt
Internetadresse: https://www.uni-jena.de🌏
E-Mail: vergabestelle@uni-jena.de📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=517448🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-15 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 093-286181
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
“Der hier gegenständliche Vertrag stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der RL 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die...”
Der hier gegenständliche Vertrag stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne der RL 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§97ff. GWB) nicht anzuwenden sind. Die Bestimmungen des GWB, der VgV, der SektVO sowie der KonzVgV finden keine Anwendung. Sog. Open-House-Verfahren unterliegen nach der Rechtsprechung des EuGH nicht dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet.
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Quelle: OJS 2023/S 093-286181 (2023-05-10)
Ergänzende Angaben (2023-05-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben