Beschreibung der Beschaffung
Los 1 West :
Feuerbestattung
Im Fall der Beauftragung einer Feuerbestattung hat der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin folgende Leistungen zu erbringen:
a) Feuerbestattungssarg einfachste Ausführung nach der VDI Richtlinie 3891 für Einäscherungsanlagen (Normalgröße: max. Innenmaß 2,05 m x 0,75 m; Übergröße: darüber hinaus)
b) Einsargung und hygienische Versorgung
c) Decke, Kissen und Hemd (einfachste Ausführung)
d) Überführung in Kühlraum zur Unterstellung
e) Kühlhallenbenutzung bis zur Überführung zum Krematorium, max. acht Tage
f) Überführung zum Krematorium im Umkreis von 100 km, einschl. Gestellung von Begleitträgern
g) Besorgung der Einäscherung
h) Überführung vom Krematorium zum Friedhof
i) Urne einfachster Ausführung. Die Urnen müssen der DIN 3198 (Urnen) entsprechen.
j) Beisetzung der Urnenkapsel / Urne
k) Erledigung aller Verwaltungsaufgaben bzw. rechtlich notwendigen Behördenformalitäten einschl. Anzeige des Sterbefalls zwecks Beurkundung durch das Standesamt und Beibringung der dafür erforderlichen Unterlagen
80 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Feuerbestattung von Kindern mit Bestattungspflicht: (unter 14 Jahren bzw. unter einer Größe von 1,60 m)
3 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Erdbestattung
Im Fall der Beauftragung einer Erdbestattung hat der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin folgende Leistungen zu erbringen:
a) Bereitstellen eines einfachen Holzsarges (Normalgröße: max. Innenmaß 2,05 m x 0,75 m; Übergröße: darüber hinaus)
b) Einsargung und hygienische Versorgung
c) Decke, Kissen und Hemd (einfachste Ausführung)
d) Überführung in Kühlraum zur Unterstellung, max. acht Tage
e) Kühlhallenbenutzung bis zur Überführung zum Friedhof
f) Stellen von bis zu 4 Sargträgern
g) Beisetzung des Sarges
h) Erledigung aller Verwaltungsaufgaben bzw. rechtlich notwendigen Behördenformalitäten; einschl. Anzeige des Sterbefalls zwecks Beurkundung durch das Standesamt und Beibringung der dafür erforderlichen Unterlagen
8 Fälle pro Jahr (geschätzt )
Erdbestattung von Kindern mit Bestattungspflicht: (unter 14 Jahren bzw. unter einer Größe von 1,60 m)
3 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Muslimische Bestattungen
Im Fall der Beauftragung einer Bestattung nach muslimischen Vorschriften hat der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin folgende Leistungen zu erbringen:
a) Bereitstellen eines einfachen Holzsarges (Normalgröße: max. Innenmaß 2,05 m x 0,75 m; Übergröße: darüber hinaus)
b) Einsargung und hygienische Versorgung
c) Decke, Kissen und Hemd (einfachste Ausführung)
d) Überführung in Kühlraum zur Unterstellung, max. acht Tage
e) Waschung (wird kostenfrei durchgeführt)
f) Kühlhallenbenutzung bis zur Überführung zum Friedhof
g) Stellen des erforderlichen Personals
h) Beisetzung der verstorbenen Person nach muslimischen Vorschriften (Leichentuch, Sarg bzw. Sargdeckel)
i) Erledigung aller Verwaltungsaufgaben bzw. rechtlich notwendigen Behördenformalitäten einschl. Anzeige des Sterbefalls zwecks Beurkundung durch das Standesamt und Beibringung der dafür erforderlichen Unterlagen
Gebühren für das Waschhaus und die Grabstelle werden direkt vom Gesundheitsamt beglichen.
3 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Gesondert abzurechnende Leistungen
Überführungen ohne anschließende Bestattung
13 Fälle pro Jahr (geschätzt)
Zuschlag für einen Sarg in Übergröße (über Innenmaß 2,05 m x 0,75 m)
10 Fälle pro Jahr (geschätzt)