Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an.
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Der Auftraggeber fordert die drei geeignetsten Unternehmen
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mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (bei Losvergaben im jeweiligen Los) wie folgt:
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- Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz
Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen gemäß Anlage 0 in Punkt 6.3.1.
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- Auswahlkriterium 2: Anzahl der Referenzhäuser Intensivstation min. 20 Betten
Es können maximal 30 Punkte in diesem Kriterium erreicht werden. Hierfür weist der Bewerber möglichst viele Referenzhäuser mit Einsatz des PDMS in der Intensivstation mit jeweils mindestens 20 überwachten Betten in den letzten fünf Jahren nach. Der Bewerber hat diese Referenzen in geeigneter Form darzustellen.
Der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Referenzen, die den obigen Anforderungen entspricht, erhält die höchste Punktzahl. Alle anderen dazu in Relation weniger.
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- Auswahlkriterium 3: Anzahl der Referenzhäuser der letzten 5 Jahre Intensiv und OP
Es können maximal 30 Punkte in diesem Kriterium erreicht werden. Hierfür weist der Bewerber möglichst viele Referenzhäuser der letzten fünf Jahre mit Einsatz des PDMS neben der Intensivmedizin zusätzlich im OP (Anästhesiologie) nach. Der Bewerber hat diese Referenzen in geeigneter Form darzustellen.
Der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Referenzen, die den obigen Anforderungen entspricht, erhält die höchste Punktzahl. Alle anderen dazu in Relation weniger.
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- Auswahlkriterium 4: Anzahl der Neuinstallationen der letzten 3 Jahre
Es können maximal 20 Punkte in diesem Kriterium erreicht werden. Hierfür weist der Bewerber eine möglichst hohe Zahl der Neuinstallationen in den letzten fünf Jahren nach. Der Bewerber hat diese Referenzen in geeigneter Form darzustellen.
Der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Referenzen, die den obigen Anforderungen entspricht, erhält die höchste Punktzahl. Alle anderen dazu in Relation weniger.
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- Auswahlkriterium 5: Mitarbeiterzahlen
Bewertet wird die Gesamtanzahl der Mitarbeiter aus den folgenden Bereichen (Patientendatenmanagement) gem. Anlage 0 Punkt 6.3.5
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- Auswahlkriterium 6: Qualität der eingereichten Referenzen
Es können maximal 50 Punkte in diesem Kriterium erreicht werden. Bewertet wird die Qualität der eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2_F8.
Der Bewerber mit der besten Bewertung gemäß Anlage 2_F8 erhält die höchste Punktzahl. Alle anderen dazu in Relation weniger.
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- Gesamtauswahlentscheidung
Es werden die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei Bewerber zugelassen sind.
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- Benachrichtigung Teilnahmeanträge
Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.