Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist:
Weiterentwicklung und Pflege der Software
Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und Pflege nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung.
Projektgegenstand ist die Pflege und Weiterentwicklung des Software-Systems Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) - Verzeichnisdienst inklusive Identitätsmanagement und autarker Module als Gesamtsystem.
Die Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems fortentwickelt und im Rahmen der Pflege alle erforderlichen Schritte für die Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems vornimmt.
Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer und seiner Zulieferer wie für seine eigenen Leistungen.
Beratung
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Software-System Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) bei der Einführung, Installation und/oder Konfiguration von SAFE-Verzeichnisdiensten sowie bei der Anbindung von Anwendungen, die mit SAFE-Verzeichnisdiensten interagieren. Der Abruf der Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgt unter anderem in folgenden Fällen:
- Installations- und Konfigurations-Unterstützung für SAFE-Betreiber, sowohl in Fällen der Ersteinrichtung von SAFE-Verzeichnisdiensten als auch bei Änderungen der Serverkonfiguration;
- Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung der Anbindung von Anwendungen, um diesen die Nutzung eines SAFE-Verzeichnisdienstes als Identitätsmanagementsystem zu ermöglichen;
- Systemeinweisungen, wie z.B. Durchführung von Einweisungs-Workshops;
- Unterstützung bei der Erfüllung von Pflichten des Bedarfsträgers bzw. der Bedarfsträger gegenüber Dritten, beispielsweise bei der Fehlersuche und der Fehleranalyse.
Die Leistungen sind vom Auftragnehmer für alle jetzigen und künftigen SAFE-Komponenten zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege und Weiterentwicklung der SAFE-Komponenten für Justiz
LZBW-2023-05-064
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist:
Weiterentwicklung und Pflege der Software
Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist:
Weiterentwicklung und Pflege der Software
Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und Pflege nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung.
Projektgegenstand ist die Pflege und Weiterentwicklung des Software-Systems Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) - Verzeichnisdienst inklusive Identitätsmanagement und autarker Module als Gesamtsystem.
Die Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems fortentwickelt und im Rahmen der Pflege alle erforderlichen Schritte für die Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems vornimmt.
Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer und seiner Zulieferer wie für seine eigenen Leistungen.
Beratung
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Software-System Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) bei der Einführung, Installation und/oder Konfiguration von SAFE-Verzeichnisdiensten sowie bei der Anbindung von Anwendungen, die mit SAFE-Verzeichnisdiensten interagieren. Der Abruf der Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgt unter anderem in folgenden Fällen:
- Installations- und Konfigurations-Unterstützung für SAFE-Betreiber, sowohl in Fällen der Ersteinrichtung von SAFE-Verzeichnisdiensten als auch bei Änderungen der Serverkonfiguration;
- Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung der Anbindung von Anwendungen, um diesen die Nutzung eines SAFE-Verzeichnisdienstes als Identitätsmanagementsystem zu ermöglichen;
- Systemeinweisungen, wie z.B. Durchführung von Einweisungs-Workshops;
- Unterstützung bei der Erfüllung von Pflichten des Bedarfsträgers bzw. der Bedarfsträger gegenüber Dritten, beispielsweise bei der Fehlersuche und der Fehleranalyse.
Die Leistungen sind vom Auftragnehmer für alle jetzigen und künftigen SAFE-Komponenten zu erbringen.
Die Leistungen sind innerhalb Deutschlands zu erbringen. Die ausgeschriebenen Leistungen des Pflege und Weiterentwicklung des Software-Systems Secure Access to Federated e-Justice I e-Government (SAFE) und der Beratung werden vorwiegend dezentral beim Auftragnehmer erbracht. Der Auftraggeber stellt weder Räumlichkeiten, Kommunikationsmittel, IT-Geräte, noch Betriebsmittel oder sonstige Ausstattung. Reisetätigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung sind denkbar, diese werden jedoch nicht zusätzlich vergütet.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen Bereichen) nicht verbindlich und abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Abrufszeitpunkt für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Es wird von folgenden Mengen während der Vertragslaufzeit ausgegangen:
Geschätzte Gesamtabnahmemenge:
3.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung und Pflege der Software
260 Personentage (PT) für Beratung
Die geschätzte Gesamtabnahmemenge ist die voraussichtlich zu beziehende Menge durch den Auftraggeber.
Maximalabnahmemenge:
8.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung und Pflege der Software
860 Personentage (PT) für Beratung
Die Maximalabnahmemenge ist die maximal aus diesem Vertrag zu beziehende Menge. Der AG hat einen Anspruch auf die Lieferung der angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der Maximalabnahmemenge, zu den vereinbarten Konditionen.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des ANs zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Optional besteht die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung um ein 2 x 1 Jahr (bis zum 31.12.2028).”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Aktueller (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Aktueller (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre.
3) Angaben zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für die vergangenen 3 Jahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot (siehe Anlage 14)
Die Kontaktstelle/der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird
3) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung des Auftrages benötigte Ausstattung und technische Ausrüstung sowie alle erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen
4) Eigenerklärung, dass bei dem Einsatz eines Unterauftragnehmers, der Bieter tatsächlich über die Ressourcen des Unterauftragnehmers verfügen kann.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-20
12:05 📅
“4.3.4.1 Zwingende Ausschlussgründe
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass keine...”
4.3.4.1 Zwingende Ausschlussgründe
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
3) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 11)
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Anlage 17).
4.3.4.2 Fakultative Ausschlussgründe
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
3) Schutzerklärung Scientology, L. Ron Hubbard (siehe Anlage 12)
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
5) Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125f. GWB wird hingewiesen.
Der Bieter hat die unter Ziff. 4.3.1 - 4.3.4 geforderten Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen in Anlage 16_Eigenerklärungen zu bestätigen bzw. als Anlage zum Angebot (Handelsregisterauszug, Referenzen) beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDY1RJ54HCX
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 150-479728
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Änderung Schlusstermin Eingang Angebot
Alter Wert
Datum: 2023-09-20 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-10-04 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Änderung Bedingung Öffnung Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-09-20 📅
Zeit: 12:05
Neuer Wert
Datum: 2023-10-04 📅
Zeit: 12:05
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Ort des zu ändernden Textes: Ergänzung Beschreibung Anschaffung
Alter Wert
Text:
“Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich
umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen...”
Text
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich
umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen Bereichen) nicht verbindlich und abschließend festlegbar
und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Abrufszeitpunkt für die
Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungen in einer
anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Es wird von folgenden Mengen während der Vertragslaufzeit ausgegangen:
Geschätzte Gesamtabnahmemenge:
3.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung und Pflege der Software
260 Personentage (PT) für Beratung
Die geschätzte Gesamtabnahmemenge ist die voraussichtlich zu beziehende Menge durch den Auftraggeber.
Maximalabnahmemenge:
8.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung und Pflege der Software
860 Personentage (PT) für Beratung
Die Maximalabnahmemenge ist die maximal aus diesem Vertrag zu beziehende Menge. Der AG hat
einen Anspruch auf die Lieferung der angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der
Maximalabnahmemenge, zu den vereinbarten Konditionen.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des ANs zur vertragskonformen Leistungserbringung der
im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen...”
Text
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen Bereichen) nicht verbindlich und abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Abrufszeitpunkt für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Es wird von folgenden Mengen während der Vertragslaufzeit ausgegangen:
Geschätzte Gesamtabnahmemenge:
3.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung Software
600 Personentage (PT) für Softwarepflege / Support
260 Personentage (PT) für Beratung
Die geschätzte Gesamtabnahmemenge ist die voraussichtlich zu beziehende Menge durch den Auftraggeber.
Maximalabnahmemenge:
8.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung Software
880 Personentage (PT) für Softwarepflege / Support
860 Personentage (PT) für Beratung
Die Maximalabnahmemenge ist die maximal aus diesem Vertrag zu beziehende Menge. Der AG hat einen Anspruch auf die Lieferung der angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der Maximalabnahmemenge, zu den vereinbarten Konditionen.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des ANs zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 179-561325 (2023-09-13)