Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist: Weiterentwicklung und Pflege der Software Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und Pflege nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung. Projektgegenstand ist die Pflege und Weiterentwicklung des Software-Systems Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) - Verzeichnisdienst inklusive Identitätsmanagement und autarker Module als Gesamtsystem. Die Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems fortentwickelt und im Rahmen der Pflege alle erforderlichen Schritte für die Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer und seiner Zulieferer wie für seine eigenen Leistungen. Beratung Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Software-System Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) bei der Einführung, Installation und/oder Konfiguration von SAFE-Verzeichnisdiensten sowie bei der Anbindung von Anwendungen, die mit SAFE-Verzeichnisdiensten interagieren. Der Abruf der Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgt unter anderem in folgenden Fällen: - Installations- und Konfigurations-Unterstützung für SAFE-Betreiber, sowohl in Fällen der Ersteinrichtung von SAFE-Verzeichnisdiensten als auch bei Änderungen der Serverkonfiguration; - Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung der Anbindung von Anwendungen, um diesen die Nutzung eines SAFE-Verzeichnisdienstes als Identitätsmanagementsystem zu ermöglichen; - Systemeinweisungen, wie z.B. Durchführung von Einweisungs-Workshops; - Unterstützung bei der Erfüllung von Pflichten des Bedarfsträgers bzw. der Bedarfsträger gegenüber Dritten, beispielsweise bei der Fehlersuche und der Fehleranalyse. Die Leistungen sind vom Auftragnehmer für alle jetzigen und künftigen SAFE-Komponenten zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-02.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: LZBW-2023-05-064
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist:
Weiterentwicklung und Pflege der Software
Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und Pflege nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung.
Projektgegenstand ist die Pflege und Weiterentwicklung des Software-Systems Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) - Verzeichnisdienst inklusive Identitätsmanagement und autarker Module als Gesamtsystem.
Die Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems fortentwickelt und im Rahmen der Pflege alle erforderlichen Schritte für die Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems vornimmt.
Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer und seiner Zulieferer wie für seine eigenen Leistungen.
Beratung
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Software-System Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) bei der Einführung, Installation und/oder Konfiguration von SAFE-Verzeichnisdiensten sowie bei der Anbindung von Anwendungen, die mit SAFE-Verzeichnisdiensten interagieren. Der Abruf der Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgt unter anderem in folgenden Fällen:
- Installations- und Konfigurations-Unterstützung für SAFE-Betreiber, sowohl in Fällen der Ersteinrichtung von SAFE-Verzeichnisdiensten als auch bei Änderungen der Serverkonfiguration;
- Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung der Anbindung von Anwendungen, um diesen die Nutzung eines SAFE-Verzeichnisdienstes als Identitätsmanagementsystem zu ermöglichen;
- Systemeinweisungen, wie z.B. Durchführung von Einweisungs-Workshops;
- Unterstützung bei der Erfüllung von Pflichten des Bedarfsträgers bzw. der Bedarfsträger gegenüber Dritten, beispielsweise bei der Fehlersuche und der Fehleranalyse.
Die Leistungen sind vom Auftragnehmer für alle jetzigen und künftigen SAFE-Komponenten zu erbringen.
Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und Pflege nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung.
Projektgegenstand ist die Pflege und Weiterentwicklung des Software-Systems Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) - Verzeichnisdienst inklusive Identitätsmanagement und autarker Module als Gesamtsystem.
Die Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems fortentwickelt und im Rahmen der Pflege alle erforderlichen Schritte für die Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems vornimmt.
Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer und seiner Zulieferer wie für seine eigenen Leistungen.
Beratung
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Software-System Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) bei der Einführung, Installation und/oder Konfiguration von SAFE-Verzeichnisdiensten sowie bei der Anbindung von Anwendungen, die mit SAFE-Verzeichnisdiensten interagieren. Der Abruf der Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgt unter anderem in folgenden Fällen:
- Installations- und Konfigurations-Unterstützung für SAFE-Betreiber, sowohl in Fällen der Ersteinrichtung von SAFE-Verzeichnisdiensten als auch bei Änderungen der Serverkonfiguration;
- Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung der Anbindung von Anwendungen, um diesen die Nutzung eines SAFE-Verzeichnisdienstes als Identitätsmanagementsystem zu ermöglichen;
- Systemeinweisungen, wie z.B. Durchführung von Einweisungs-Workshops;
- Unterstützung bei der Erfüllung von Pflichten des Bedarfsträgers bzw. der Bedarfsträger gegenüber Dritten, beispielsweise bei der Fehlersuche und der Fehleranalyse.
Die Leistungen sind vom Auftragnehmer für alle jetzigen und künftigen SAFE-Komponenten zu erbringen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-07 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 150-479728
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
4.3.4.1 Zwingende Ausschlussgründe
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
3) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 11)
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Anlage 17).
4.3.4.2 Fakultative Ausschlussgründe
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
3) Schutzerklärung Scientology, L. Ron Hubbard (siehe Anlage 12)
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
5) Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125f. GWB wird hingewiesen.
Der Bieter hat die unter Ziff. 4.3.1 - 4.3.4 geforderten Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen in Anlage 16_Eigenerklärungen zu bestätigen bzw. als Anlage zum Angebot (Handelsregisterauszug, Referenzen) beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDY1RJ54HCX
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
3) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 11)
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Anlage 17).
4.3.4.2 Fakultative Ausschlussgründe
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
3) Schutzerklärung Scientology, L. Ron Hubbard (siehe Anlage 12)
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
5) Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125f. GWB wird hingewiesen.
Der Bieter hat die unter Ziff. 4.3.1 - 4.3.4 geforderten Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen in Anlage 16_Eigenerklärungen zu bestätigen bzw. als Anlage zum Angebot (Handelsregisterauszug, Referenzen) beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDY1RJ54HCX
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist:
Weiterentwicklung und Pflege der Software
Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und Pflege nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung.
Projektgegenstand ist die Pflege und Weiterentwicklung des Software-Systems Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) - Verzeichnisdienst inklusive Identitätsmanagement und autarker Module als Gesamtsystem.
Die Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems fortentwickelt und im Rahmen der Pflege alle erforderlichen Schritte für die Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems vornimmt.
Die Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems fortentwickelt und im Rahmen der Pflege alle erforderlichen Schritte für die Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems vornimmt.
Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer und seiner Zulieferer wie für seine eigenen Leistungen.
Beratung
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Software-System Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) bei der Einführung, Installation und/oder Konfiguration von SAFE-Verzeichnisdiensten sowie bei der Anbindung von Anwendungen, die mit SAFE-Verzeichnisdiensten interagieren. Der Abruf der Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgt unter anderem in folgenden Fällen:
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Software-System Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) bei der Einführung, Installation und/oder Konfiguration von SAFE-Verzeichnisdiensten sowie bei der Anbindung von Anwendungen, die mit SAFE-Verzeichnisdiensten interagieren. Der Abruf der Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgt unter anderem in folgenden Fällen:
- Installations- und Konfigurations-Unterstützung für SAFE-Betreiber, sowohl in Fällen der Ersteinrichtung von SAFE-Verzeichnisdiensten als auch bei Änderungen der Serverkonfiguration;
- Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung der Anbindung von Anwendungen, um diesen die Nutzung eines SAFE-Verzeichnisdienstes als Identitätsmanagementsystem zu ermöglichen;
- Systemeinweisungen, wie z.B. Durchführung von Einweisungs-Workshops;
- Unterstützung bei der Erfüllung von Pflichten des Bedarfsträgers bzw. der Bedarfsträger gegenüber Dritten, beispielsweise bei der Fehlersuche und der Fehleranalyse.
Die Leistungen sind vom Auftragnehmer für alle jetzigen und künftigen SAFE-Komponenten zu erbringen.
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen Bereichen) nicht verbindlich und abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Abrufszeitpunkt für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen Bereichen) nicht verbindlich und abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Abrufszeitpunkt für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Es wird von folgenden Mengen während der Vertragslaufzeit ausgegangen:
Geschätzte Gesamtabnahmemenge:
3.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung und Pflege der Software
260 Personentage (PT) für Beratung
Die geschätzte Gesamtabnahmemenge ist die voraussichtlich zu beziehende Menge durch den Auftraggeber.
Maximalabnahmemenge:
8.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung und Pflege der Software
860 Personentage (PT) für Beratung
Die Maximalabnahmemenge ist die maximal aus diesem Vertrag zu beziehende Menge. Der AG hat einen Anspruch auf die Lieferung der angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der Maximalabnahmemenge, zu den vereinbarten Konditionen.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des ANs zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge.
Beschreibung der Verlängerungen:
Optional besteht die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung um ein 2 x 1 Jahr (bis zum 31.12.2028).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen sind innerhalb Deutschlands zu erbringen. Die ausgeschriebenen Leistungen des Pflege und Weiterentwicklung des Software-Systems Secure Access to Federated e-Justice I e-Government (SAFE) und der Beratung werden vorwiegend dezentral beim Auftragnehmer erbracht. Der Auftraggeber stellt weder Räumlichkeiten, Kommunikationsmittel, IT-Geräte, noch Betriebsmittel oder sonstige Ausstattung. Reisetätigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung sind denkbar, diese werden jedoch nicht zusätzlich vergütet.
Die Leistungen sind innerhalb Deutschlands zu erbringen. Die ausgeschriebenen Leistungen des Pflege und Weiterentwicklung des Software-Systems Secure Access to Federated e-Justice I e-Government (SAFE) und der Beratung werden vorwiegend dezentral beim Auftragnehmer erbracht. Der Auftraggeber stellt weder Räumlichkeiten, Kommunikationsmittel, IT-Geräte, noch Betriebsmittel oder sonstige Ausstattung. Reisetätigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung sind denkbar, diese werden jedoch nicht zusätzlich vergütet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Aktueller (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre.
3) Angaben zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für die vergangenen 3 Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot (siehe Anlage 14)
Die Kontaktstelle/der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
Die Kontaktstelle/der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird
3) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung des Auftrages benötigte Ausstattung und technische Ausrüstung sowie alle erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen
4) Eigenerklärung, dass bei dem Einsatz eines Unterauftragnehmers, der Bieter tatsächlich über die Ressourcen des Unterauftragnehmers verfügen kann.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium
Kontakt
Kontaktperson: Logistikzentrum Baden-Württemberg - Zentrales Beschaffungswesen
Dokumente URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYDY1RJ54HCX/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistikzentrum Baden-Württemberg
Postanschrift: Dornierstraße 19
Postort: Ditzingen
Postleitzahl: 71254
Kontaktperson: Zentrales Beschaffungswesen - Team e-Vergabe
Land: Ludwigsburg🏙️
Internetadresse: https://www.lzbw.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
4.3.4.1 Zwingende Ausschlussgründe
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
3) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 11)
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Anlage 17).
6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Anlage 17).
4.3.4.2 Fakultative Ausschlussgründe
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
3) Schutzerklärung Scientology, L. Ron Hubbard (siehe Anlage 12)
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
5) Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125f. GWB wird hingewiesen.
Der Bieter hat die unter Ziff. 4.3.1 - 4.3.4 geforderten Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen in Anlage 16_Eigenerklärungen zu bestätigen bzw. als Anlage zum Angebot (Handelsregisterauszug, Referenzen) beizufügen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege und Weiterentwicklung der SAFE-Komponenten für Justiz
Referenznummer: LZBW-2023-05-064
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist: Weiterentwicklung und Pflege der Software Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und Pflege nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung. Projektgegenstand ist die Pflege und Weiterentwicklung des Software-Systems Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) - Verzeichnisdienst inklusive Identitätsmanagement und autarker Module als Gesamtsystem. Die Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems fortentwickelt und im Rahmen der Pflege alle erforderlichen Schritte für die Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer und seiner Zulieferer wie für seine eigenen Leistungen. Beratung Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Software-System Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) bei der Einführung, Installation und/oder Konfiguration von SAFE-Verzeichnisdiensten sowie bei der Anbindung von Anwendungen, die mit SAFE-Verzeichnisdiensten interagieren. Der Abruf der Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgt unter anderem in folgenden Fällen: - Installations- und Konfigurations-Unterstützung für SAFE-Betreiber, sowohl in Fällen der Ersteinrichtung von SAFE-Verzeichnisdiensten als auch bei Änderungen der Serverkonfiguration; - Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung der Anbindung von Anwendungen, um diesen die Nutzung eines SAFE-Verzeichnisdienstes als Identitätsmanagementsystem zu ermöglichen; - Systemeinweisungen, wie z.B. Durchführung von Einweisungs-Workshops; - Unterstützung bei der Erfüllung von Pflichten des Bedarfsträgers bzw. der Bedarfsträger gegenüber Dritten, beispielsweise bei der Fehlersuche und der Fehleranalyse. Die Leistungen sind vom Auftragnehmer für alle jetzigen und künftigen SAFE-Komponenten zu erbringen.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist: Weiterentwicklung und Pflege der Software Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und Pflege nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung. Projektgegenstand ist die Pflege und Weiterentwicklung des Software-Systems Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) - Verzeichnisdienst inklusive Identitätsmanagement und autarker Module als Gesamtsystem. Die Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems fortentwickelt und im Rahmen der Pflege alle erforderlichen Schritte für die Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer und seiner Zulieferer wie für seine eigenen Leistungen. Beratung Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Software-System Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) bei der Einführung, Installation und/oder Konfiguration von SAFE-Verzeichnisdiensten sowie bei der Anbindung von Anwendungen, die mit SAFE-Verzeichnisdiensten interagieren. Der Abruf der Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgt unter anderem in folgenden Fällen: - Installations- und Konfigurations-Unterstützung für SAFE-Betreiber, sowohl in Fällen der Ersteinrichtung von SAFE-Verzeichnisdiensten als auch bei Änderungen der Serverkonfiguration; - Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung der Anbindung von Anwendungen, um diesen die Nutzung eines SAFE-Verzeichnisdienstes als Identitätsmanagementsystem zu ermöglichen; - Systemeinweisungen, wie z.B. Durchführung von Einweisungs-Workshops; - Unterstützung bei der Erfüllung von Pflichten des Bedarfsträgers bzw. der Bedarfsträger gegenüber Dritten, beispielsweise bei der Fehlersuche und der Fehleranalyse. Die Leistungen sind vom Auftragnehmer für alle jetzigen und künftigen SAFE-Komponenten zu erbringen.
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen Bereichen) nicht verbindlich und abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Abrufszeitpunkt für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Es wird von folgenden Mengen während der Vertragslaufzeit ausgegangen: Geschätzte Gesamtabnahmemenge: 3.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung Software 600 Personentage (PT) für Softwarepflege / Support 260 Personentage (PT) für Beratung Die geschätzte Gesamtabnahmemenge ist die voraussichtlich zu beziehende Menge durch den Auftraggeber. Maximalabnahmemenge: 8.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung Software 880 Personentage (PT) für Softwarepflege / Support 860 Personentage (PT) für Beratung Die Maximalabnahmemenge ist die maximal aus diesem Vertrag zu beziehende Menge. Der AG hat einen Anspruch auf die Lieferung der angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der Maximalabnahmemenge, zu den vereinbarten Konditionen. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des ANs zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge.
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen Bereichen) nicht verbindlich und abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Abrufszeitpunkt für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Es wird von folgenden Mengen während der Vertragslaufzeit ausgegangen: Geschätzte Gesamtabnahmemenge: 3.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung Software 600 Personentage (PT) für Softwarepflege / Support 260 Personentage (PT) für Beratung Die geschätzte Gesamtabnahmemenge ist die voraussichtlich zu beziehende Menge durch den Auftraggeber. Maximalabnahmemenge: 8.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung Software 880 Personentage (PT) für Softwarepflege / Support 860 Personentage (PT) für Beratung Die Maximalabnahmemenge ist die maximal aus diesem Vertrag zu beziehende Menge. Der AG hat einen Anspruch auf die Lieferung der angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der Maximalabnahmemenge, zu den vereinbarten Konditionen. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des ANs zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge.
Die Leistungen sind innerhalb Deutschlands zu erbringen. Die ausgeschriebenen Leistungen des Pflege und Weiterentwicklung des Software-Systems Secure Access to Federated e-Justice I e-Government (SAFE) und der Beratung werden vorwiegend dezentral beim Auftragnehmer erbracht. Der Auftraggeber stellt weder Räumlichkeiten, Kommunikationsmittel, IT-Geräte, noch Betriebsmittel oder sonstige Ausstattung. Reisetätigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung sind denkbar, diese werden jedoch nicht zusätzlich vergütet.
Die Leistungen sind innerhalb Deutschlands zu erbringen. Die ausgeschriebenen Leistungen des Pflege und Weiterentwicklung des Software-Systems Secure Access to Federated e-Justice I e-Government (SAFE) und der Beratung werden vorwiegend dezentral beim Auftragnehmer erbracht. Der Auftraggeber stellt weder Räumlichkeiten, Kommunikationsmittel, IT-Geräte, noch Betriebsmittel oder sonstige Ausstattung. Reisetätigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung sind denkbar, diese werden jedoch nicht zusätzlich vergütet.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Optional besteht die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung um ein 2 x 1 Jahr (bis zum 31.12.2028).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A5564-45
Postanschrift: Schillerplatz 4
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Logistikzentrum Baden-Württemberg - Zentrales Beschaffungswesen
E-Mail: e-vergabe@lzbw.bwl.de📧
Telefon: +49 7156-9380-0📞
Fax: +49 7156-9380299 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 479728-2023
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY5YH8M
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️ Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 021-060899 (2024-01-29)