Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin) plant den Neubau einer Modulbauanlage auf der Liegenschaft des Nutzers Bundespolizei zur temporären Büronutzung. Es soll eine dreigeschossige Modulbauanlage errichtet und anschließend für die Dauer einer Festlaufzeit von 4 Jahren mit einer Verlängerungsoption von 2 Jahren gemietet werden. Zudem kommt nach Ende der max. Mietdauer von 6 Jahren eine Kaufoption in Betracht.
Dabei ist im Rahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm die schlüsselfertige Errichtung, das Betreiben inkl. Wartung und der Brandschutz zu planen. Grundlage der zu erbringenden Planung ist der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gelieferte Testentwurf, sowie das Raum- und Funktionsprogramm. Der Testentwurf hat folgende Abmessungen und Eigenschaften:
Grundfläche: 73,48 m x 14,68 m
Geschosskonstruktionshöhe: 3,10 (EG bis zum 2. OG)
Attikahöhe: ca. +40 cm
Gebäudehöhe inkl. Attika: 9,70 m
Eine Unterkellerung ist nicht geplant.
Das Gebäude ist in Modulbauweise mit einem Achsraster von ca. 2,45 m und 6,10 m geplant.
Für das Gebäude wird eine Flachgründung in Form einer bewehrten Bodenplatte mit d=40 cm und einer frostsicheren Gründung ausgeführt.
Im Rahmen dieser Vergabe sind die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsleistungen für die Errichtung eines Modulbaus durch den AN zu erbringen. Diese umfassen alle nach HOAI entsprechenden Planungsleistungen (inkl. der ggf. erforderlichen Vorleistungen, Konzepte und vorherigen Leistungsphasen 1-5 nach HOAI) mit allen beschriebenen Grund- und Sonderleistungen für alle Gewerke sowie die ggfs. notwendige Detail-, Werkstatt- und Montageplanung, die Schemata, Nachweise und Listen aller Gewerke (gemäß Leistungsphasen 8-9 HOAI). Planungsleistungen umfassen ebenso alle notwendige bauphysikalische sowie Standsicherheitsnachweise und Prüfungen.
Die Baustelle befindet auf dem gesicherten Gelände der Bundespolizei, in 53757 St. Augustin Hangelar in unmittelbarer Nähe zum Flugplatz Hangelar bei Bonn.
Die Gesamtgröße des Baufeldes beträgt: ca. 4.700 m². Die ermittelte Sollfläche der Aufbauten, die den im Vergabeverfahren eingereichten Unterlagen zugrunde liegt, beträgt ca. 2.450 m².
Das Grundstück ist über die Bundesgrenzschutzstraße 100 verkehrstechnisch erschlossen.
Für den Neubau eines Modulbaus der Bundespolizei in Hangelar wird eine sinngemäße Anwendung des BNB-Systems in der Systemvariante Büro- und Verwaltungsgebäude - Neubau, Version 2015 (BNB_BN15) angestrebt. Zum Erreichen dieses Ziels ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der
- unter Abschnitt 5.4 genannten Anforderungen an zu verwendende/die verwendeten Baumaterialien und -produkte,
- unter Abschnitt 5.5 genannten Anforderungen an die Bauausführung
- unter Abschnitt 5.6 genannten Anforderungen an Revisionsunterlagen erforderlich.
Für das Projekt werden projektbegleitende PreChecks zur Abschätzung und Weiterverfolgung der verwertbaren BNB-Zertifizierungsbewertung erstellt.
Grundsätzlich haben ausführende Firmen, Hersteller und Lieferanten die Anforderungen bzw. vereinbarten BNB-Qualitäten dieser Zielvereinbarung zu berücksichtigen und deren Erreichung in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten.
Den ausführenden Firmen sowie Herstellern und Lieferanten steht ein BNB-Koordinator für Fragen der Nachhaltigkeitszertifizierung zur Verfügung. Dieser unterstützt die ausführenden Firmen sowie Hersteller und Lieferanten in den Bereichen der Nachhaltigkeitsberatung und Einreichung der Unterlagen für die BNB-Nachhaltigkeitszertifizierung. Außerdem stellt die Auftraggeberin den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo).
Der Auftragnehmer (Vermieter) führt sämtliche Arbeiten, Leistungen und Lieferungen aus, die nach Maßgabe dieser Ausschreibung zur schlüsselfertigen, funktionstüchtigen, mängelfreien, termingerechten, bezugsfertigen und betriebsfähigen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind, einschließlich sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem jeweiligen Übergabepunkt und einschließlich aller zu erbringenden Planungs-, Überwachungs-, Koordinations-, Gutachter und Prüfleistungen, soweit nicht anderweitig beschrieben.
Alle sich aus den vorgenannten Punkten ergebenden Einflüsse, Regeln, Kosten und Gebühren sowie alle hiermit verbundenen erforderlichen Abstimmungen obliegen dem Vermieter.
Abnahme/ Übergabe der bezugsfertigen Leistung: spätestens 31.12.2024.
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Geplanter Ablauf des Vergabeverfahrens
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt.
In der ersten Stufe findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden.
In der zweiten Stufe werden die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Nach Angebotsöffnung werden die Erstangebote formal, rechnerisch und fachlich geprüft.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag ohne vorherige Verhandlung auf das Erstangebot zu erteilen.
Sofern das Verhandlungsverfahren wie vorgesehen durchgeführt wird, wird es in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abgewickelt, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, oder die zu erörternden Lösungen anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Es werden dann ausgewählte Bieter zu einer Verhandlung über das Angebot eingeladen, deren Angebot die Mindestanforderungen erfüllt hat. Mit der Einladung wird dem Bieter der genaue Termin von der Auftraggeberin mitgeteilt.
Es kann sowohl über den gesamten Angebotsinhalt, den Vertrag sowie über die funktionale Leistungsbeschreibung verhandelt werden.
Die festgelegten Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie der Mindestanforderungen sind nicht Gegenstand von Verhandlungen.
Alle Bieter, deren Angebote nicht abgelehnt wurden, erhalten eine Nachricht in Textform über etwaige Änderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere der technischen Anforderungen oder anderer Bestandteile der Vergabeunterlagen.
Im Anschluss an solche Änderungen gewährt die Auftraggeberin den Bietern ausreichend Zeit, um ihre Angebote zu ändern und gegebenenfalls überarbeitete Angebote einzureichen.
Beabsichtigt die Auftraggeberin, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet sie die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest. Sie vergewissert sich, dass die endgültigen Angebote den Mindestanforderungen entsprechen und erteilt den Zuschlag.