Portal zur Freigabe medizinischer Bilddaten
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Implementierung und Integration eines Bilddatenfreigabeportals zur sicheren und zeitlich begrenzten Bereitstellung medizinischer Bilddaten für Patientinnen und Zuweiserinnen.
DeadlineDeadline 2026-09-01
Wer? Wie?- • Branchenspezifisches Softwarepaket › Medizinsoftwarepaket
- • Informationssysteme › Medizinische Informationssysteme
- • Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket › Darstellungs- und Archivierungssystem
- • Berlin › Berlin
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-07-30 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Portal zur Freigabe medizinischer Bilddaten
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Informationssysteme 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anforderungskatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-01 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-01 12:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-25 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Aroser Allee 72-76
Postleitzahl: 13407
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: manuela.menger@vivantes.de 📧
Telefon: +49 30130114940 📞
URL: https://www.vivantes.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67MGH2/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67MGH2 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67MGH2 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67MGH2#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 146-531925 (2026-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Portal zur Freigabe medizinischer Bilddaten
Referenznummer:
VSG-SEK-2026-56
Kurze Beschreibung:
Implementierung und Integration eines Bilddatenfreigabeportals zur sicheren und zeitlich begrenzten Bereitstellung medizinischer Bilddaten für Patientinnen und Zuweiserinnen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Informationssysteme 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
VSG-SEK-2026-56
Beschreibung der Beschaffung:
Die Freigabe muss direkt aus den bestehenden klinischen Systemen, insbesondere dem Picture Archiving and Communication System (PACS) sowie dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Radiologieinformationssystem (RIS), erfolgen können und ein Freigabedokument mit Link und QR-Code erzeugen. Das Portal muss sowohl die untersuchungsbasierte Freigabe aus dem PACS als auch die fallbasierte Freigabe aus dem KIS/RIS unterstützen. Der Zugriff auf die freigegebenen Bilddaten muss über eine intuitive webbasierte Benutzeroberfläche mit integriertem DICOM-Viewer und intuitiver Download-Option erfolgen können. Eine redundante Datenhaltung muss auf das notwendige Minimum reduziert werden; das Portal muss primär auf die im Bildarchiv gespeicherten Daten referenzieren. Die temporäre Zwischenspeicherung der für die Freigabe bereitge-stellten Bilddaten muss innerhalb des Kliniknetzwerks erfolgen. Ein vollständiges Deployment des Portals innerhalb des Kliniknetzwerks wird bevorzugt.
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1. Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH hat die Vivantes Service GmbH beauftragt, alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem zentralen Einkauf für die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen / Vergabeverfahren bis zur Auftragsvergabe / Zuschlagserteilung. Die Vivantes Service GmbH ist dabei bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften zu handeln und für sie Verträge abzuschließen. 2. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung Mindestlohnes von EUR 13,69 gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 3. Allgemeine Rückfragen und Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1. angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Telefonische Bieteranfragen werden nicht beantwortet. 4. Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind nur in deutscher Sprache zulässig
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Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anforderungskatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-01 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-01 12:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-25 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Vivantes behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z.B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe);
Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß Formblatt
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Anbieter im Gesundheitswesen von Softwarelösungen in der Radiologie bzw. zum medizinischen Bilddatenmanagement seit mindestens 5 Jahren - mindestens 10 Personen gesamt für Entwicklung, Projektmanagement und Service/Support (technisches Personal) erforderlich - mindestens 5 deutschsprachige Mitarbeiter*innen gesamt in Service/Support und Projektmanagement - Gesamtmitarbeiteranzahl mindestens 30 Mitarbeiter
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei allen Referenzen muss es sich um abgeschlossene Einführungsprojekte eines Bilddatenfreigabeportals in einer komplexeren Krankenhaus- oder Gesundheitsorganisation in der EU aus den letzten 5 Jahren handeln. Das Produkt muss noch in Nutzung sein. Bei den Referenzen muss pro Referenz die Anzahl unterschiedlicher Fachabteilungen bzw. Mandanten, für die das Projekt umgesetzt wurde, mindestens drei sein. Bitte geben Sie mindestens 2 bis höchstens 4 Referenzen für ein erfolgreich umgesetztes Projekt an. a) Mindestens 1 Referenz, bei der das Bilddatenvolumen (Anzahl freigegebene bildgebende Untersuchungen) pro Jahr 100.000 überschreitet. b) Mindestens 1 Referenz, bei der sowohl untersuchungsbezogene Freigaben aus dem PACS als auch fallbezogene Freigaben aus dem KIS umgesetzt wurden.
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Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter hat mit der entsprechenden Eigenerklärung zu bestätigen, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
11-2100031000-94
Postanschrift: Aroser Allee 72-76
Postleitzahl: 13407
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: manuela.menger@vivantes.de 📧
Telefon: +49 30130114940 📞
URL: https://www.vivantes.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67MGH2/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67MGH2 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67MGH2 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67MGH2#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer:
11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Auftraggeberin rechtzeitig zu rügen. Eine Rüge ist insbesondere dann nicht rechtzeitig, wenn ein in diesem Zusammenhang eingereichter Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags führen würde. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
Mehr anzeigen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 146-531925 (2026-07-30)
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