Prozessbegleitung Ausbildung in der Arbeit (AidA)

Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf i

Prozessbegleitung AidA

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-04-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Prozessbegleitung Ausbildung in der Arbeit (AidA)
Referenznummer: 13-25-00209
Kurze Beschreibung: Prozessbegleitung AidA
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Ausbildung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen der klassischen dualen Ausbildung der Nachwuchskräfte (NWK) unterstützt der integrative Ansatz "Ausbildung in der Arbeit (AidA)" den Transfer von theoretischen Ausbildungsinhalten in die berufliche Praxis. Sie leistet damit einen entscheidenden Beitrag zu einer nachhaltigen und wirksamen Ausbildung. Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Unterstützung der AG bei der rechtskreisübergreifenden (SGB II und SGB III) Einführung, Integration und Verstetigung des selbstorganisierten und arbeitsintegrierten Lernens. Dies schließt sowohl das arbeitsintegrierte Lernen der Mitarbeitenden als auch die Ausbildung von NWK zur/zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen ein. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Lernarrangements, die beide Zielgruppen adressieren, sowie auf der Prozessbegleitung des Veränderungsprozesses innerhalb der AG. Der AN muss die AG bei der rechtskreisübergreifenden (Rechtskreis SGB II und SGB III) Einführung und Institutionalisierung / Verstetigung des selbstorganisierten und arbeitsintegrierten Lernens der Auszubildenden bei der AG unterstützen. Es ergeben sich folgende Leistungsschwerpunkte des AN als Gegenstand der Vergabe: • Prozessbegleitung des angestoßenen Veränderungsprozesses in den Rechtskreisen SGB II und SGB III einschließlich Entwicklung von Lernarrangements für die Praktikumsphasen des zweiten und dritten Ausbildungsjahres (siehe 5.1 der LB) • Verzahnung der neuen Lernarrangements in den Praktikumsphasen mit den bestehenden Konzepten zur Theorievermittlung in den Lernmodulen (siehe 5.2 der LB) • Qualitätssicherung der Implementierung und Verstetigung von Ausbildung in der Arbeit (Etablierung und Befähigung zur eigenständigen Anpassung der entwickelten Produkte) (siehe 5.3 der LB) Folgende weitere optionale Bestandteile sind zudem angedacht: • Weiterentwicklung der Feststellungen des Ausbildungserfolgs und der Leistungs- und Kompetenzbeurteilung nach Umstellung auf AidA (siehe 5.4 der LB) • Konzeptionsarbeit für Ausbildung in der Zukunft (Kompetenzlernen, Digitalisierungs- und Automatisierungsprozesse, Transformationshandeln) (siehe 5.5 der LB) Der (AN) muss bei der Erbringung seiner Dienstleistungen die Rahmen- und Arbeitsbedingungen in den Dienststellen der BA sowie die Inhalte des vorliegenden Konzepts des selbstorganisierten und arbeitsintegrierten Lernens und die Umsetzungslogik des seit 2021 angestoßenen Veränderungsprozesses einbeziehen. Er muss seine Dienstleistung so erbringen, dass • die Dienstleistung die geschäftspolitische Erwartung der AG an die mit der dauerhaften Verankerung der selbstorganisierten, arbeitsintegrierten Arbeitsweise der NWK verbundenen Ziele optimal unterstützt • diese konsequenten Bezüge zum Ansatz der Lernprozessbegleitung, dem arbeitsintegrierten Lernen und der darin zugrundeliegenden Haltung sowie Methodik herstellt und somit wahrnehmbar die fachlichen Kernelemente fortführt (= Sicherstellung von Widerspruchsfreiheit bzw. Kohärenz zum bisherigen Einführungs-/Befähigungsprozess). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum startet ebenfalls mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 36 Kalendermonaten, gleichzeitig mit der Vertragslaufzeit. Die geschätzte Abrufmenge über den gesamten Leistungszeitraum beträgt ca. 19 Personenmonate (PM), was 3064 Personenstunden (PS) entspricht. Ein PM entspricht 20 Personentagen (PT) und ein PT wiederum 8 Personenstunden (PS). Die Leistungen werden über die gesamte Laufzeit hinweg nach Bedarf durch die BA sukzessive abgerufen. Die tatsächliche Abrufmenge kann - abhängig von fachlichen Notwendigkeiten und haushaltsmäßigen Gegebenheiten - über- oder unterschritten werden. Eine Abrufverpflichtung seitens der BA besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Höchstmenge für diese Beschaffung beträgt 25 Personenmonate (PM). Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und steht in keinem Zusammenhang mit den von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder Haushaltsmitteln.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Ausbildung 📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Übergabe aller erarbeiteten Unterlagen für die Ausbildung in digitaler Form (Word, PDF, Excel).
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Postleitzahl: 00000
Stadt: bundesweit
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Extra-Regio NUTS 3 🏙️
Dauer: 36 Monate
Maximale Verlängerungen: 12
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Leistungszeitraum erstreckt sich auf 36 Monate mit der einmaligen Option der Verlängerung um weitere 12 Monate.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Entfällt
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-12 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- C.1: Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen - C.2: Erklärung bei der Vergabe von Beratungs-/ Schulungsleistungen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Nationale Registrierungsnummer: DE811458858
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Postleitzahl: 90478
Postort: Nürnberg
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: service-haus.einkauf-infrastruktur@arbeitsagentur.de 📧
Telefon: +49 911-179-6214 📞
Fax: +49 911-179-908051 📠
URL: http://www.arbeitsagentur.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Sozialwesen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=851861 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=851861 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: http://www.evergabe-online.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499-0 📞
Fax: +49 228-9499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 070-246873 (2026-04-09)