Beschreibung der Beschaffung
I. Erste-Hilfe Ausbildung (ca. 400 Beamte/Beamtinnen pro Jahr)
Die Ausbildung erfolgt gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 304-001 Anhang 2 in einem Umfang von mindestens 13 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten Dauer.
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II. Erste-Hilfe Fortbildung (Gesamtzahl ca. 7600 Beamte/Beamtinnen - pro Jahr ca. 3.800 Beamte/Beamtinnen, da die Fortbildung alle zwei Jahre zu absolvieren ist)
Die Fortbildung erfolgt gemäß DGUV 304-001 Anhang 2 alle in einem Umfang von 9 Unterrichtseinheiten á 45 min Dauer.
Im Rahmen der Fortbildung sind die unten aufgeführten theoretischen Kenntnisse und praktischen Kompetenzen in der taktischen Ersten-Hilfe in die vorgesehenen 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten Dauer zu integrieren (sog. optionale Themen).
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Der Anhang 1 und Anhang 2 des DGUV 304-001 sind auf der Internetseite der DGUV (
www.dguv.de/fb-erstehilfe) in der jeweils aktuellen Version verfügbar.
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zu Ziffer I und II:
Zur Qualitätssicherung und Standardisierung ist für die taktische Erste-Hilfe ein Lehrgangs-Curriculum zu erstellen und vom leitenden Polizeiarzt freizugeben. Das Lehrgangs-Curriculum ist zweijährig in Absprache mit dem leitenden Polizeiarzt zu aktualisieren.
Auf den Teilnahmebescheinigungen für die betriebliche Erste-Hilfe sind zusätzlich auch die vermittelten Inhalte der taktischen Ersten Hilfe aufzuführen.
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Ort der Erste-Hilfe-Ausbildung:
• zentral in Eutin, Unterrichtsraum wird durch Polizei gestellt
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Die Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgt dezentral:
• Landesweit, die Unterrichtsräume werden jeweils durch die Polizei gestellt,
• grundsätzlich sollen die Beschulungen an folgenden Standorten erfolgen; Flensburg, Schleswig, Kappeln, Niebüll, Husum, Sylt, Pinneberg, Elmshorn, Wedel, Rellingen, Bad Segeberg, Norderstedt, Kaltenkirchen, Itzehoe, Heide, Brunsbüttel, Albersdorf, Eutin, Bad Schwartau, Neustadt, Heiligenhafen, Scharbeutz, Neumünster, Rendsburg, Bad Oldesloe, Ahrensburg, Geesthacht, Reinbek, Ratzeburg, Schwarzenbek, Kiel, Lübeck.
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In Abweichung von der DGUV 304-001 beträgt die maximale Teilnehmerzahl zwölf, bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers sechzehn.
Theoretische Kenntnisse und praktische Kompetenzen in der taktischen Erste-Hilfe:
• Kenntnisse der Grundzüge phasenspezifischer Verletztenversorgung im Rahmen der taktischen Erste-Hilfe mit Schwerpunkt „care under fire“
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• Grundkenntnisse des cABCDE-Schemas
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• Erkennen lebensbedrohlicher kritischer Blutungen
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• Stillung lebensbedrohlicher Blutungen
-Direkter Druck
-Druckverband
-Notverband
-Tourniquet (Indikation/ Kontraindikation, Wirkungsmechanismus/ mögliche Risiken, Einsatz als temporäre Maßnahme im taktischen Bereich, Praktisches Training: Selbst- und Fremdanlage)
• Atmung
-Überprüfung der Atemwege
-Freimachen/ Freihalten der Atemwege
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• Belüftung/ Brustkorb
-Anwendung des Beatmungstuchs
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• Erkennen von Schockzuständen
-Pulse
-Durchblutung
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• Rettungs- und Transporttechniken
-Zug-/ Tragetechniken mit / ohne Hilfsmittel
-Anwendung des Rettungstuchs
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• Schutz vor Unterkühlung
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• Lagerung
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Szenarien basierte praktische Übungen unter Einsatzbedingungen sind nicht Teil der Ersten-Hilfe Aus- und Fortbildung und werden z.B. im Rahmen des Einsatztrainings vermittelt.
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Als fachliche Grundlage für die Aspekte der taktischen Ersten Hilfe dient die jeweils aktuelle Leitlinie der TCCC (Tactical Combat Casualty Care).
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Das Einsatzkonzept LEBE in der jeweils aktuellen Form ist zu berücksichtigen. Das Konzept wird dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt.
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Es sind die medizinischen Produkte in der jeweils aktuellen Form zu verwenden, die am VPAM-6-Plattenträger angebracht sind (IFAK (Individual First Aid Kit und Rettungstuch PocKit).
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Für diese Rahmenvereinbarung gilt ein Höchstwert von 1.680.000,00 € netto, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum (4 Jahre).
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Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.