Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Beschaffung Switch-Komponenten des Herstellers Juniper Networks
2023-KOM-002”
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerke📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Switch-Komponenten des Herstellers Juniper Networks”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 6 800 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ethernet-Netz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzausrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzverkabelung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzkomponenten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computernetze📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Münchner Wissenschaftsnetz (MWN) und in Netz-Infrastrukturen bayerischer Universitäten und Hochschulen müssen die dort eingesetzten Netz-Komponenten...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Münchner Wissenschaftsnetz (MWN) und in Netz-Infrastrukturen bayerischer Universitäten und Hochschulen müssen die dort eingesetzten Netz-Komponenten ständig an geänderte Bedingungen angepasst, ausgetauscht oder neu installiert werden.
Marktuntersuchungen und Tests am Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) im Jahre 2023 bezüglich Layer2-Switches haben gezeigt, dass Komponenten von Juniper Networks (kurz Juniper) für diesen Zweck geeignet sind und zukünftig beschafft werden sollen.
Dazu soll eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung dieser Switch-Komponenten mit einem geeigneten Bieter abgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 6 800 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach Ablauf der 36-monatigen Laufzeit ist in beiderseitigem Einverständnis eine optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 Monate möglich.”
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-31
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-31
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 185-579568 (2023-09-21)