Rahmenvereinbarung-Lieferung von Mittagsverpflegung für Schulen und Kindertageseinrichtungen der Stadt Künzelsau (Cook & Freeze)

Stadt Künzelsau- Zentrale Vergabestelle

Lieferung von Mittagsverpflegung für Schulen und Kindertageseinrichtungen der Stadt Künzelsau (Cook & Freeze)

Deadline

Deadline 2026-06-09

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung-Lieferung von Mittagsverpflegung für Schulen und Kindertageseinrichtungen der Stadt Künzelsau (Cook & Freeze)
Referenznummer: SKUENZ-2026-1504
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Mittagsverpflegung für Schulen und Kindertageseinrichtungen der Stadt Künzelsau (Cook & Freeze)
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmahlzeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die Beschaffung umfasst die Belieferung der in der Leistungsbeschreibung genannten Schulen und Kindertageseinrichtungen mit regenerierfähigen Mittagsmahlzeiten im Rahmen einer Kaltbelieferung im Cook & Freeze-Verfahren bis zu den jeweiligen Übergabepunkten der Einrichtungen. Die Mittagsversorgung ist an allen Betriebstagen der Schulen und Kindertageseinrichtungen während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zubereitete Mahlzeiten 📦
Postanschrift: Stuttgarter Straße 7
Postleitzahl: 74653
Stadt: Künzelsau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hohenlohekreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-15 📅
Datum des Endes: 2030-10-14 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Verlängerung erfolgt durch Erklärung der Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer in Textform spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
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Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Erfolgt elektronisch.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-09 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Erfolgt elektronisch.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV. Preisangaben sowie Änderungen an den Angebotsunterlagen sind von der Nachforderung ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftragnehmer muss zu jeder Zeit ein hygienisch einwandfreies und ordentliches Produkt gewährleisten können. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung für den Aufragnehmer besteht, wird von der Auftraggeberin eine EU-Zulassung gem. 853/2004 gefordert. Die Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen ist sicherzustellen. Von allen Produkten müssen Rückstellproben genommen werden, die mind. zwei Wochen sachgemäß aufzubewahren sind (bei -18°C). Da die Inkubationszeit bei einigen gastroenteriti-schen Erkrankungen (Magen- und Darm-Erkrankung) eine Woche oder auch mehr betragen kann, ist eine Rückstellprobe von zwei Wochen gefordert. Die Dokumentationen sind auf Anforderung der Auftraggeberin vorzulegen. Es muss eine Fachfirma mit regelmäßigen mikrobiologischen Kontrollen beauftragt werden (mind. Zwei (2) Untersuchungen pro Jahr). Die Kosten für die mikrobiologischen Kontrollen sind durch den Auftragnehmer zu tragen.
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Eignungskriterium: Supply-Chain-Management
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Verwendung dürfen nur Produkte finden, die nicht durch ausbeuterische und schädliche Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt sind. International gehandelte Lebensmittel aus Asien, Afrika oder Mittel- und Südamerika müssen aus "fairem Handel" stammen, oder vergleichbare soziale und ökologische Standards erfüllen. Folgende Produkte, die außerhalb der Europäischen Union hergestellt und weiterverarbeitet wurden, sind nur zu verwenden, wenn diese Produkte den sozialen und ökologischen Anforderungen des Fairen Handels entsprechen: -Kakao und kakaohaltige Produkte -Rohrzucker -Reis (außer Rundkorn) Soweit diese Produkte oder Teile davon zum Einsatz kommen, ist am Ende des Vertragsjahres (oder auf Nachfrage) durch Vorlage von Lieferscheinen und Rechnungen nachzuweisen, dass diese Produkte die Anforderungen des Fairtrade-Sigels erfüllen. Gleichwertige Siegel sind das "Fair for Life"-Siegel, "Naturland-Fair"-Siegel und die Mitgliedschaft in der World Fair Trade Organisation (WFTO).
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Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftragnehmer muss zu jeder Zeit ein hygienisch einwandfreies und ordentliches Produkt gewährleisten können. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung für den Aufragnehmer besteht, wird von der Auftraggeberin eine EU-Zulassung gem. 853/2004 gefordert. Die Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen ist sicherzustellen. Von allen Produkten müssen Rückstellproben genommen werden, die mind. zwei Wochen sachgemäß aufzubewahren sind (bei -18°C). Da die Inkubationszeit bei einigen gastroenteritischen Erkrankungen (Magen- und Darm-Erkrankung) eine Woche oder auch mehr betragen kann, ist eine Rückstellprobe von zwei Wochen gefordert. Die Dokumentationen sind auf Anforderung der Auftraggeberin vorzulegen. Es muss eine Fachfirma mit regelmäßigen mikrobiologischen Kontrollen beauftragt werden (mind. Zwei (2) Untersuchungen pro Jahr). Die Kosten für die mikrobiologischen Kontrollen sind durch den Auftragnehmer zu tragen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage von mindestens drei Referenzen über die Belieferung von Schulen und/oder Kindertageseinrichtungen mit Mittagsverpflegung (Cook & Freeze, oder vergleichbares Verpflegungssystem), erbracht innerhalb der letzten drei Jahre (frühestens ab dem 01.01.2023 oder 01.01.2022 falls erforderlich).
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftragnehmer hat während der Laufzeit des Vertrages eine Haftpflichtversicherung, die seine Haftung und alle branchenüblichen Risiken abdeckt, abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Dies umfasst insbesondere eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, sowie eine Umwelthaftpflicht-Versicherung. Die erforderliche Deckungssumme beträgt mindestens 2 Mio. EUR je Schadenfall (p.a. 2-fach maximiert) für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Sachschäden. Sonstige Vermögensschäden müssen bis mindestens 100.000 EUR mitversichert sein.
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:   • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur  • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl.  • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR)   Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.   Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.  Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied  der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Künzelsau- Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 08126046
Postanschrift: Stuttgarter Straße 7
Postleitzahl: 74653
Postort: Künzelsau
Region: Hohenlohekreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@kuenzelsau.de 📧
Telefon: +49 7940 129 125 📞
URL: https://www.kuenzelsau.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.kuenzelsau.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-19d671bbfdd-11b1486e7cf0e699 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe24.de/ 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe24.de/ 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: Bereitstellung der Vergabeunterlagen  - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.   Registrierung, Nutzung bestimmter Software  - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.  - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.  Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen  - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.  - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.  - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.    Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.  Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung  - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.  - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.  - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.  - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.  - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.  - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlstruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +497219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Künzelsau - Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: DE 146278319
Postanschrift: Künzelsau
Postleitzahl: Deutschland
Postort: 08126046
Region: Hohenlohekreis 🏙️
E-Mail: vergabestelle@kuenzelsau.de 📧
Telefon: +497940129125 📞
URL: https://kuenzelsau.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).  § 160 Einleitung, Antrag  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.  (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.  Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:  https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLi... wird hingewiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 090-321139 (2026-05-07)