Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von externen Beratungs-, Support- und Entwicklungsleistungen zur Unterstützung des laufenden Betriebs der SAP-ECC-Systemlandschaft der Münchner Wohnen GmbH. Die Münchner Wohnen GmbH ist das kommunale Wohnungsunternehmen der Landeshauptstadt München und bewirtschaftet als eine der größten städtischen Wohnungsbaugesellschaften Deutschlands einen Bestand von rund 70.000 Wohnungen. Zur Sicherstellung des stabilen Betriebs ihrer SAP-ECC-Systemlandschaft sowie zur bedarfsorientierten Weiterentwicklung werden externe SAP-Beratungsleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung in zwei Losen vergeben: Los 1 umfasst die SAP-Module RE-FX und FI, Los 2 die Module MM, PM, SD und FI. Die Leistungen umfassen insbesondere die Analyse und Behebung von Störungen, die Unterstützung der Fachbereiche im Tagesgeschäft, die technische und fachliche Optimierung bestehender Lösungen, die Pflege und Anpassung kundeneigener Entwicklungen sowie Wissenstransfer und Dokumentation. Die Rahmenvereinbarung wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren geschlossen, mit der Option auf maximal zwei Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr. Die Vergütung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten und nachgewiesenen Stunden gemäß den vereinbarten Stundensätzen (Time & Material).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-24.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung SAP-Beratungsleistungen
Referenznummer: 2026_675_two_RV_SAP-Beratungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von externen Beratungs-, Support- und Entwicklungsleistungen zur Unterstützung des laufenden Betriebs der SAP-ECC-Systemlandschaft der Münchner Wohnen GmbH. Die Münchner Wohnen GmbH ist das kommunale Wohnungsunternehmen der Landeshauptstadt München und bewirtschaftet als eine der größten städtischen Wohnungsbaugesellschaften Deutschlands einen Bestand von rund 70.000 Wohnungen. Zur Sicherstellung des stabilen Betriebs ihrer SAP-ECC-Systemlandschaft sowie zur bedarfsorientierten Weiterentwicklung werden externe SAP-Beratungsleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung in zwei Losen vergeben: Los 1 umfasst die SAP-Module RE-FX und FI, Los 2 die Module MM, PM, SD und FI. Die Leistungen umfassen insbesondere die Analyse und Behebung von Störungen, die Unterstützung der Fachbereiche im Tagesgeschäft, die technische und fachliche Optimierung bestehender Lösungen, die Pflege und Anpassung kundeneigener Entwicklungen sowie Wissenstransfer und Dokumentation. Die Rahmenvereinbarung wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren geschlossen, mit der Option auf maximal zwei Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr. Die Vergütung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten und nachgewiesenen Stunden gemäß den vereinbarten Stundensätzen (Time & Material).
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von externen Beratungs-, Support- und Entwicklungsleistungen zur Unterstützung des laufenden Betriebs der SAP-ECC-Systemlandschaft der Münchner Wohnen GmbH. Die Münchner Wohnen GmbH ist das kommunale Wohnungsunternehmen der Landeshauptstadt München und bewirtschaftet als eine der größten städtischen Wohnungsbaugesellschaften Deutschlands einen Bestand von rund 70.000 Wohnungen. Zur Sicherstellung des stabilen Betriebs ihrer SAP-ECC-Systemlandschaft sowie zur bedarfsorientierten Weiterentwicklung werden externe SAP-Beratungsleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung in zwei Losen vergeben: Los 1 umfasst die SAP-Module RE-FX und FI, Los 2 die Module MM, PM, SD und FI. Die Leistungen umfassen insbesondere die Analyse und Behebung von Störungen, die Unterstützung der Fachbereiche im Tagesgeschäft, die technische und fachliche Optimierung bestehender Lösungen, die Pflege und Anpassung kundeneigener Entwicklungen sowie Wissenstransfer und Dokumentation. Die Rahmenvereinbarung wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren geschlossen, mit der Option auf maximal zwei Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr. Die Vergütung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten und nachgewiesenen Stunden gemäß den vereinbarten Stundensätzen (Time & Material).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: SAP-Modul RE-FX und FI
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 umfasst externe SAP-Beratungsleistungen für die Module SAP RE-FX (Flexible Real Estate Management) und SAP FI (Financials). Im Rahmen von Los 1 wird ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen geschlossen. Ziel ist die Sicherstellung des stabilen Betriebs, die zeitnahe Fehlerbehebung, die Optimierung bestehender Prozesse sowie die geringfügige Weiterentwicklung im Rahmen des Tagesgeschäfts. Die abrufbaren Leistungen umfassen die Bearbeitung von Incidents (Analyse und Behebung von Fehlern im Produktivbetrieb), Problemanalysen sowie die Anwenderunterstützung, Prozessoptimierungen, Customizing-Anpassungen und ABAP-Anpassungen sowie die Durchführung von Tests und die Pflege der technischen und fachlichen Dokumentation.
Los 1 umfasst externe SAP-Beratungsleistungen für die Module SAP RE-FX (Flexible Real Estate Management) und SAP FI (Financials). Im Rahmen von Los 1 wird ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen geschlossen. Ziel ist die Sicherstellung des stabilen Betriebs, die zeitnahe Fehlerbehebung, die Optimierung bestehender Prozesse sowie die geringfügige Weiterentwicklung im Rahmen des Tagesgeschäfts. Die abrufbaren Leistungen umfassen die Bearbeitung von Incidents (Analyse und Behebung von Fehlern im Produktivbetrieb), Problemanalysen sowie die Anwenderunterstützung, Prozessoptimierungen, Customizing-Anpassungen und ABAP-Anpassungen sowie die Durchführung von Tests und die Pflege der technischen und fachlichen Dokumentation.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 81739
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern.
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: SAP-Module MM und PM sowie SD
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 umfasst externe SAP-Beratungsleistungen für die Module SAP MM (Materials Management), SAP PM (Plant Maintenance), SAP SD (Sales and Distribution) sowie SAP FI (Financials). Im Rahmen von Los 2 wird ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen geschlossen. Ziel ist die Sicherstellung des stabilen Betriebs, die zeitnahe Fehlerbehebung, die Optimierung bestehender Prozesse sowie die geringfügige Weiterentwicklung im Rahmen des Tagesgeschäfts. Die abrufbaren Leistungen umfassen die Bearbeitung von Incidents (Analyse und Behebung von Fehlern im Produktivbetrieb), Problemanalysen sowie die Anwenderunterstützung, Prozessoptimierungen, Customizing-Anpassungen und ABAP-Anpassungen sowie die Durchführung von Tests und die Pflege der technischen und fachlichen Dokumentation.
Los 2 umfasst externe SAP-Beratungsleistungen für die Module SAP MM (Materials Management), SAP PM (Plant Maintenance), SAP SD (Sales and Distribution) sowie SAP FI (Financials). Im Rahmen von Los 2 wird ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen geschlossen. Ziel ist die Sicherstellung des stabilen Betriebs, die zeitnahe Fehlerbehebung, die Optimierung bestehender Prozesse sowie die geringfügige Weiterentwicklung im Rahmen des Tagesgeschäfts. Die abrufbaren Leistungen umfassen die Bearbeitung von Incidents (Analyse und Behebung von Fehlern im Produktivbetrieb), Problemanalysen sowie die Anwenderunterstützung, Prozessoptimierungen, Customizing-Anpassungen und ABAP-Anpassungen sowie die Durchführung von Tests und die Pflege der technischen und fachlichen Dokumentation.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Es erfolgt kein Ausschluss einer Nachforderung.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis (Kopie) über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist (sofern eintragungspflichtig). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein. Oder – sofern zutreffend – Eigenerklärung des Bieters/Mitglied der Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landesrechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft besteht bzw. erforderlich ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis (Kopie) über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist (sofern eintragungspflichtig). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein. Oder – sofern zutreffend – Eigenerklärung des Bieters/Mitglied der Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landesrechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft besteht bzw. erforderlich ist.
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
Eigenerklärung zum Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen gemäß den EU-Sanktionen gegen Russland
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025)
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum zum durchschnittlichen Jahresumsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025). Der durchschnittliche Mindestumsatz beträgt 80.000 EUR pro Jahr bezüglich der ausgeschriebenen Leistung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum zum durchschnittlichen Jahresumsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025). Der durchschnittliche Mindestumsatz beträgt 80.000 EUR pro Jahr bezüglich der ausgeschriebenen Leistung.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat eine (1) Referenz zu einem vergleichbaren SAP-Beratungsprojekt im Immobilienbereich aus den letzten zwei (2) Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe) nachzuweisen, wobei mit der Referenz folgende Erfahrungen nachzuweisen sind:
- Einsatz im SAP-Modul RE-FX (Flexibles Immobilienmanagement), z. B. im Rahmen der Einführung, Betreuung oder Weiterentwicklung immobilienwirtschaftlicher Prozesse
- Tätigkeit als ABAP-Entwickler, insbesondere durch konkrete Entwicklungsaufgaben wie ABAP OO, User Exits, BADIs oder Modifikationen im SAP-Immobilienumfeld
- Erfahrung mit kundenspezifischen Erweiterungen, insbesondere User Exits, BADIs und Modifikationen im SAP-Immobilienumfeld
- Kenntnisse in SAP UI5 und SAP Fiori, insbesondere im Kontext immobilienwirtschaftlicher Anwendungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat eine (1) Referenz zu einem vergleichbaren SAP-Beratungsprojekt im Immobilienbereich aus den letzten zwei (2) Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe) nachzuweisen, wobei mit der Referenz folgende Erfahrungen nachzuweisen sind:
- Einsatz im SAP-Modul RE-FX (Flexibles Immobilienmanagement), z. B. im Rahmen der Einführung, Betreuung oder Weiterentwicklung immobilienwirtschaftlicher Prozesse
- Tätigkeit als ABAP-Entwickler, insbesondere durch konkrete Entwicklungsaufgaben wie ABAP OO, User Exits, BADIs oder Modifikationen im SAP-Immobilienumfeld
- Erfahrung mit kundenspezifischen Erweiterungen, insbesondere User Exits, BADIs und Modifikationen im SAP-Immobilienumfeld
- Kenntnisse in SAP UI5 und SAP Fiori, insbesondere im Kontext immobilienwirtschaftlicher Anwendungen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge.
gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen
könnten,
oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen
könnten,
oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte
dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte
dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens
wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens
wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstrasse 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762411 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 082-291784 (2026-04-24)