Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße 34, 68732 Schwetzingen
Auftragsbekanntmachung (2026-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlingen "Tompkins Barracks" in Schwetzingen
Referenznummer: 0230.0/05-26
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße 34, 68732 Schwetzingen”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße 34, 68732 Schwetzingen
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kantinen- und Verpflegungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße 34, 68732 Schwetzingen”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße 34, 68732 Schwetzingen
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste📦
Ort der Leistung: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Preisgleitklausel: Die im Preisblatt genannten Preise werden für die Dauer des Vertrages als Festpreise festgesetzt. Eine Anpassung, Änderung oder Erhöhung...”
Beschreibung der Optionen
Preisgleitklausel: Die im Preisblatt genannten Preise werden für die Dauer des Vertrages als Festpreise festgesetzt. Eine Anpassung, Änderung oder Erhöhung der Vergütung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichend hiervon kann frühestens ab dem 01.12.2027 aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung betreffend des vor Ort eingesetzten Personals eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderungen sowie auch die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich seinen Beschäftigten gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise jeweils zu 40 % um die Lohnänderung, welche die als Küchenhilfen eingesetzten Mitarbeiter betreffen, angepasst werden. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt, bleibt unberücksichtigt. Die Änderungen der Vergütungssätze treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt. Ebenfalls abweichend von den Sätzen 1 und 2 können frühestens zum 01.12.2027 und dann weiter immer jährlich zum 01.12. gestiegene Wareneinstandspreise geltend gemacht werden. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens ein Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. u., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam. Die gestiegenen Wareneinstandspreise werden dabei für eine Erhöhung zum 01.12.2027 wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" des Statischen Bundesamtes zwischen den Monaten November 2026 bis Oktober 2027 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für Anpassungen zum 01.12. der Folgejahre. Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg: Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand Oktober geteilt durch den Indexstand November (Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100 3. (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2020 = 100 erreichte der Verbraucherpreisindex im Juni 2021 einen Indexstand von 102,7, im Dezember 2023 betrug dieser 131,2. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2021 zu Dezember 2023 berechnet sich hier folgendermaßen: Erhöhung in Prozent = (131,2/102,7) x 100 - 100 = 27,75 %) Die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise werden dann jeweils zu 40 % um die ermittelte durchschnittliche prozentuale Erhöhung des Verbraucherpreisindexes angepasst
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Realisierungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-16 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 86
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Verpflegungsdienstleistung mit Mittagessen an mindestens fünf Tagen pro Woche) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei*...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Verpflegungsdienstleistung mit Mittagessen an mindestens fünf Tagen pro Woche) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens zwei vergleichbare Referenzen für verschiedene Referenzobjekte (Verpflegungsdienstleistung mit Mittagessen an mindestens fünf Tagen pro Woche)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens zwei vergleichbare Referenzen für verschiedene Referenzobjekte (Verpflegungsdienstleistung mit Mittagessen an mindestens fünf Tagen pro Woche) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung, der gesamten Vertragslaufzeit, Angabe des Speisenproduktionssystems "Cook & Hold", "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze", Angabe ob die Verpflegung mit Mittagessen an mindestens fünf Tagen pro Woche erfolgt, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail und Nennung der Anzahl der über die bisherige Vertragslaufzeit innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag. Bei einer Referenz muss die Zahl der durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag mindestens 400 betragen. Bei einer anderen Referenz muss die Zahl der durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag mindestens 200 betragen. Geforderte Mindeststandards: Nennung von mindestens zwei entsprechenden Referenzen für verschiedene Referenzobjekte. Die Verpflegungsleistung mit Mittagessen muss an mindestens fünf Tagen pro Woche erfolgen. Die Verpflegungsleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 maßgeblich. Die Verpflegungsleistung muss entweder mit dem Speisenproduktionssystem "Cook & Hold", "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze" erbracht worden sein. Bei einer Referenz muss die Zahl der durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag mindestens 400 betragen. Bei einer anderen Referenz muss die Zahl der durchschnittlich tatsächlich verpflegten Personen pro Verpflegungstag mindestens 200 betragen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. EUR für Personenschäden b) 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden c) 1,0 Mio. Euro für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden d) 0,25 Mio. Euro für Schlüsselverlustschäden e) 5,0 Mio. Euro für Feuerhaftpflichtschäden f) 1,0 Mio. EUR für Umweltschäden zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: Mindestens die genannten Deckungssummen.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)”
“#Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y4Y6#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721-9263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 081-285875 (2026-04-24)