Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Netz-Komponenten des Herstellers Huawei Enterprise
2023-KOM-003”
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerke📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Netz-Komponenten des Herstellers Huawei Enterprise”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 200 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lokales Netz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ethernet-Netz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzausrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzverkabelung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzkomponenten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computernetze📦
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (LRZ) hat die Absicht eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Komponenten des...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (LRZ) hat die Absicht eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Komponenten des Herstellers Huawei Enterprise abzuschließen.
Seit 2019 wurden im vom LRZ betriebenen Münchner-Wissenschaftsnetz und in den Netzinfrastrukturen einiger bayerischer Hochschulen (ebenfalls bezugsberechtigte Einrichtungen) mehr als 1.000 Layer-2-Switches des Herstellers HUAWEI Enterprise in Betrieb genommen, die nun bedarfsgerecht erweitert werden sollen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 200 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung kann in beiderseitigem Einvernehmen um weitere 12 Monate verlängert werden.”
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-15
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-15
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 195-611860 (2023-10-05)