Angesichts des schnell fortschreitenden Klimawandels und Biodiversitätsverlustes reichen punktuelle oder regional begrenzte Fördermaßnahmen in den Bereichen Klimaanpassung, Naturschutz und Natürlicher Klimaschutz nicht mehr aus. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung am 29.03.2023 ein Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) beschlossen. Dieses beinhaltet 69 Maßnahmen für den Natürlichen Klimaschutz. Sie sind darauf ausgerichtet, im Einklang mit dem Schutz der Biodiversität die Klimaschutzwirkung von terrestrischen oder marinen Ökosysteme zu erhalten und möglichst zu verstärken. Diese Maßnahmen tragen sowohl zum Klimaschutz als auch zum Biodiversitätserhalt bei. Natürlicher Klimaschutz trifft Maßnahmen für Naturräume und für den besiedelten Bereich. Bei dem überwiegenden Teil der geplanten Maßnahmen im Rahmen des ANK handelt es sich um Fördermaßnahmen, die aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes finanziert werden. Fördermaßnahmen sind im Wesentlichen zweckgebundene Zuweisungen und Zuwendungen nach § 44 BHO sowie vertraglich geschuldete Leistungen an Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, an Verbände, Stiftungen, Kommunen, Einrichtungen der Länder sowie gewerbliche Unternehmen u.a. für den Erhalt, die Stärkung und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme (Wiedervernässung von Mooren, Mehrung der Waldfläche, Renaturierung von Auen, Humusaufbau auf Böden, klimaschützende Gestaltung von Siedlungs- und Verkehrsflächen wie Stadtbäume etc.). Eine Kofinanzierung durch die Länder oder sonstige öffentliche Stellen ist nicht vorgeschrieben. Die übrigen Maßnahmen des ANK sollen ohne öffentliche Mittel realisiert werden (z.B. durch Ordnungsrecht). Vor diesem Hintergrund sind im Rahmen der Entwicklung der ANK-Fördermaßnahmen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV, im Folgenden Auftraggeberin / AG) zahlreiche spezifische Rechtsfragen zu klären. Dies betrifft insbesondere das öffentliche Recht, wie Beihilferegelungen, sowie ggf. mit den Fördermaßnahmen zusammenhängende zivilrechtliche Angelegenheiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im juristischen Bereich
Referenznummer: Z I 3 - Vst. 1733/2023
Kurze Beschreibung:
Angesichts des schnell fortschreitenden Klimawandels und Biodiversitätsverlustes reichen punktuelle oder regional begrenzte Fördermaßnahmen in den Bereichen Klimaanpassung, Naturschutz und Natürlicher Klimaschutz nicht mehr aus. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung am 29.03.2023 ein Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) beschlossen. Dieses beinhaltet 69 Maßnahmen für den Natürlichen Klimaschutz. Sie sind darauf ausgerichtet, im Einklang mit dem Schutz der Biodiversität die Klimaschutzwirkung von terrestrischen oder marinen Ökosysteme zu erhalten und möglichst zu verstärken. Diese Maßnahmen tragen sowohl zum Klimaschutz als auch zum Biodiversitätserhalt bei. Natürlicher Klimaschutz trifft Maßnahmen für Naturräume und für den besiedelten Bereich.
Bei dem überwiegenden Teil der geplanten Maßnahmen im Rahmen des ANK handelt es sich um Fördermaßnahmen, die aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes finanziert
werden. Fördermaßnahmen sind im Wesentlichen zweckgebundene Zuweisungen und Zuwendungen nach § 44 BHO sowie vertraglich geschuldete Leistungen an Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, an Verbände, Stiftungen, Kommunen, Einrichtungen der Länder sowie gewerbliche Unternehmen u.a. für den Erhalt, die Stärkung und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme (Wiedervernässung von Mooren, Mehrung der Waldfläche, Renaturierung von Auen, Humusaufbau auf Böden, klimaschützende Gestaltung von Siedlungs- und Verkehrsflächen wie Stadtbäume etc.). Eine Kofinanzierung durch die Länder oder sonstige öffentliche Stellen ist nicht vorgeschrieben. Die übrigen Maßnahmen des ANK sollen ohne öffentliche Mittel realisiert werden (z.B. durch Ordnungsrecht).
Vor diesem Hintergrund sind im Rahmen der Entwicklung der ANK-Fördermaßnahmen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV, im Folgenden Auftraggeberin / AG) zahlreiche spezifische Rechtsfragen zu klären. Dies betrifft insbesondere das öffentliche Recht, wie Beihilferegelungen, sowie ggf. mit den Fördermaßnahmen zusammenhängende zivilrechtliche Angelegenheiten.
Angesichts des schnell fortschreitenden Klimawandels und Biodiversitätsverlustes reichen punktuelle oder regional begrenzte Fördermaßnahmen in den Bereichen Klimaanpassung, Naturschutz und Natürlicher Klimaschutz nicht mehr aus. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung am 29.03.2023 ein Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) beschlossen. Dieses beinhaltet 69 Maßnahmen für den Natürlichen Klimaschutz. Sie sind darauf ausgerichtet, im Einklang mit dem Schutz der Biodiversität die Klimaschutzwirkung von terrestrischen oder marinen Ökosysteme zu erhalten und möglichst zu verstärken. Diese Maßnahmen tragen sowohl zum Klimaschutz als auch zum Biodiversitätserhalt bei. Natürlicher Klimaschutz trifft Maßnahmen für Naturräume und für den besiedelten Bereich.
Bei dem überwiegenden Teil der geplanten Maßnahmen im Rahmen des ANK handelt es sich um Fördermaßnahmen, die aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes finanziert
werden. Fördermaßnahmen sind im Wesentlichen zweckgebundene Zuweisungen und Zuwendungen nach § 44 BHO sowie vertraglich geschuldete Leistungen an Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, an Verbände, Stiftungen, Kommunen, Einrichtungen der Länder sowie gewerbliche Unternehmen u.a. für den Erhalt, die Stärkung und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme (Wiedervernässung von Mooren, Mehrung der Waldfläche, Renaturierung von Auen, Humusaufbau auf Böden, klimaschützende Gestaltung von Siedlungs- und Verkehrsflächen wie Stadtbäume etc.). Eine Kofinanzierung durch die Länder oder sonstige öffentliche Stellen ist nicht vorgeschrieben. Die übrigen Maßnahmen des ANK sollen ohne öffentliche Mittel realisiert werden (z.B. durch Ordnungsrecht).
Vor diesem Hintergrund sind im Rahmen der Entwicklung der ANK-Fördermaßnahmen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV, im Folgenden Auftraggeberin / AG) zahlreiche spezifische Rechtsfragen zu klären. Dies betrifft insbesondere das öffentliche Recht, wie Beihilferegelungen, sowie ggf. mit den Fördermaßnahmen zusammenhängende zivilrechtliche Angelegenheiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de/status.html?1.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
Angesichts des schnell fortschreitenden Klimawandels und Biodiversitätsverlustes reichen punktuelle oder regional begrenzte Fördermaßnahmen in den Bereichen Klimaanpassung, Naturschutz und Natürlicher Klimaschutz nicht mehr aus. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung am 29.03.2023 ein Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) beschlossen. Dieses beinhaltet 69 Maßnahmen für den Natürlichen Klimaschutz. Sie sind darauf ausgerichtet, im Einklang mit dem Schutz der Biodiversität die Klimaschutzwirkung von terrestrischen oder marinen Ökosysteme zu erhalten und möglichst zu verstärken. Diese Maßnahmen tragen sowohl zum Klimaschutz als auch zum Biodiversitätserhalt bei. Natürlicher Klimaschutz trifft Maßnahmen für Naturräume und für den besiedelten Bereich.
Angesichts des schnell fortschreitenden Klimawandels und Biodiversitätsverlustes reichen punktuelle oder regional begrenzte Fördermaßnahmen in den Bereichen Klimaanpassung, Naturschutz und Natürlicher Klimaschutz nicht mehr aus. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung am 29.03.2023 ein Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) beschlossen. Dieses beinhaltet 69 Maßnahmen für den Natürlichen Klimaschutz. Sie sind darauf ausgerichtet, im Einklang mit dem Schutz der Biodiversität die Klimaschutzwirkung von terrestrischen oder marinen Ökosysteme zu erhalten und möglichst zu verstärken. Diese Maßnahmen tragen sowohl zum Klimaschutz als auch zum Biodiversitätserhalt bei. Natürlicher Klimaschutz trifft Maßnahmen für Naturräume und für den besiedelten Bereich.
Bei dem überwiegenden Teil der geplanten Maßnahmen im Rahmen des ANK handelt es sich um Fördermaßnahmen, die aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes finanziert
werden. Fördermaßnahmen sind im Wesentlichen zweckgebundene Zuweisungen und Zuwendungen nach § 44 BHO sowie vertraglich geschuldete Leistungen an Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, an Verbände, Stiftungen, Kommunen, Einrichtungen der Länder sowie gewerbliche Unternehmen u.a. für den Erhalt, die Stärkung und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme (Wiedervernässung von Mooren, Mehrung der Waldfläche, Renaturierung von Auen, Humusaufbau auf Böden, klimaschützende Gestaltung von Siedlungs- und Verkehrsflächen wie Stadtbäume etc.). Eine Kofinanzierung durch die Länder oder sonstige öffentliche Stellen ist nicht vorgeschrieben. Die übrigen Maßnahmen des ANK sollen ohne öffentliche Mittel realisiert werden (z.B. durch Ordnungsrecht).
werden. Fördermaßnahmen sind im Wesentlichen zweckgebundene Zuweisungen und Zuwendungen nach § 44 BHO sowie vertraglich geschuldete Leistungen an Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, an Verbände, Stiftungen, Kommunen, Einrichtungen der Länder sowie gewerbliche Unternehmen u.a. für den Erhalt, die Stärkung und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme (Wiedervernässung von Mooren, Mehrung der Waldfläche, Renaturierung von Auen, Humusaufbau auf Böden, klimaschützende Gestaltung von Siedlungs- und Verkehrsflächen wie Stadtbäume etc.). Eine Kofinanzierung durch die Länder oder sonstige öffentliche Stellen ist nicht vorgeschrieben. Die übrigen Maßnahmen des ANK sollen ohne öffentliche Mittel realisiert werden (z.B. durch Ordnungsrecht).
Vor diesem Hintergrund sind im Rahmen der Entwicklung der ANK-Fördermaßnahmen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV, im Folgenden Auftraggeberin / AG) zahlreiche spezifische Rechtsfragen zu klären. Dies betrifft insbesondere das öffentliche Recht, wie Beihilferegelungen, sowie ggf. mit den Fördermaßnahmen zusammenhängende zivilrechtliche Angelegenheiten.
Vor diesem Hintergrund sind im Rahmen der Entwicklung der ANK-Fördermaßnahmen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV, im Folgenden Auftraggeberin / AG) zahlreiche spezifische Rechtsfragen zu klären. Dies betrifft insbesondere das öffentliche Recht, wie Beihilferegelungen, sowie ggf. mit den Fördermaßnahmen zusammenhängende zivilrechtliche Angelegenheiten.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
Von der/dem AN sind auf Anforderung der AG bei Bedarf Unterstützungsleistungen, insbesondere in Form von rechtsgutachterlichen Stellungnahmen und Formulierungsvorschlägen zu Einzelfragen in o. g. Rechtsgebieten, sowie sonstige rechtliche Prüfleistungen zu erbringen, soweit diese von der AG im Rahmen der Entwicklung und Durchführung der Fördermaßnah-men des ANK benötigt werden.
Von der/dem AN sind auf Anforderung der AG bei Bedarf Unterstützungsleistungen, insbesondere in Form von rechtsgutachterlichen Stellungnahmen und Formulierungsvorschlägen zu Einzelfragen in o. g. Rechtsgebieten, sowie sonstige rechtliche Prüfleistungen zu erbringen, soweit diese von der AG im Rahmen der Entwicklung und Durchführung der Fördermaßnah-men des ANK benötigt werden.
Diese Leistungen können sich insbesondere beziehen auf:
- EU-Beihilferecht: Ein Schwerpunkt der benötigten Rechtsberatung liegt darin, die Fachreferate des BMUV, welche die ANK-Fördermaßnahmen federführend entwickeln, dabei zu unterstützen, die geplanten Fördermaßnahmen aus beihilferechtlicher Sicht zu prüfen und zu bewerten.
- EU-Beihilferecht: Ein Schwerpunkt der benötigten Rechtsberatung liegt darin, die Fachreferate des BMUV, welche die ANK-Fördermaßnahmen federführend entwickeln, dabei zu unterstützen, die geplanten Fördermaßnahmen aus beihilferechtlicher Sicht zu prüfen und zu bewerten.
Hinsichtlich der Unterstützung und Begleitung der Fachreferate bei Verfahren zur Notifizierung von Fördermaßnahmen können insbesondere folgende Unterstützungsleistungen benötigt werden: Beratung zu formalen und materiellen Anforderungen der Notifizierung sowie bei Stellungnahmen des BMUV zu Fragen und Hinweisen der EU-Kommission.
Hinsichtlich der Unterstützung und Begleitung der Fachreferate bei Verfahren zur Notifizierung von Fördermaßnahmen können insbesondere folgende Unterstützungsleistungen benötigt werden: Beratung zu formalen und materiellen Anforderungen der Notifizierung sowie bei Stellungnahmen des BMUV zu Fragen und Hinweisen der EU-Kommission.
- Sonstiges öffentliches Recht: Im Zuge der Entwicklung und Durchführung der ANK-Fördermaßnahmen, welche zum Teil über Förderbanken, zum Teil über Projektträgergesellschaften sowie zum Teil durch die Länder abgewickelt werden, benötigt der AG zudem Rechtsberatung in diversen Gebieten des öffentlichen Rechts.
- Sonstiges öffentliches Recht: Im Zuge der Entwicklung und Durchführung der ANK-Fördermaßnahmen, welche zum Teil über Förderbanken, zum Teil über Projektträgergesellschaften sowie zum Teil durch die Länder abgewickelt werden, benötigt der AG zudem Rechtsberatung in diversen Gebieten des öffentlichen Rechts.
- Zivilrecht: Die Beratung der AG hinsichtlich der Konzeptionierung der ANK-Fördermaßnahmen einschließlich des Aufbaues der Durchführungs- und Vollzugsstrukturen beinhaltet des Weiteren die Klärung zivilrechtlicher Fragestellungen u.a. hinsichtlich der vertraglichen Beauftragung von Abwicklungsinstituten wie Förderbanken oder Projektträgergesellschaften oder der zivilrechtlichen Ausreichung von Bundesmitteln.
- Zivilrecht: Die Beratung der AG hinsichtlich der Konzeptionierung der ANK-Fördermaßnahmen einschließlich des Aufbaues der Durchführungs- und Vollzugsstrukturen beinhaltet des Weiteren die Klärung zivilrechtlicher Fragestellungen u.a. hinsichtlich der vertraglichen Beauftragung von Abwicklungsinstituten wie Förderbanken oder Projektträgergesellschaften oder der zivilrechtlichen Ausreichung von Bundesmitteln.
- Sonstige Rechtsgebiete: Darüber hinaus kann die Inanspruchnahme weiterer Leistungen, z. B. im Vergaberecht oder Steuerrecht erforderlich sein.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Leistung ist vom Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) zu erbringen und endet 2 Jahre nach Zuschlagserteilung. Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, einmal um zwei Jahre zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Die Leistung ist vom Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) zu erbringen und endet 2 Jahre nach Zuschlagserteilung. Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, einmal um zwei Jahre zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz der/des AN bzw. Sitz der AG'in in Berlin.
Während der gesamten Vertragslaufzeit ist ausschließlich Personal einzusetzen, das zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen über die erforderlichen fachlichen, methodischen und sozialen Qualifikationen und Erfahrungen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen verfügt. Die/Der AN ist für die Auswahl und vertragliche Bindung der Projektmitglieder verantwortlich und garantiert die Verfügbarkeit des im Angebot vorgeschlagenen Personals während der gesamten Vertragslaufzeit. Die/Der AN stellt die kontinuierliche Leistungserbringung v. a. durch eine effektive und vorausschauende Personaleinsatzplanung insbesondere mit Blick auf Aufwandsspitzen sicher. Sie/Er gewährleistet eine transparente und leistungssichere Abwesenheits- bzw. Vertretungsregelung. Die Fortführung des Vorhabens bei Ausfall der mit der Projektdurchführung beauftragten Personen ist über die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen.
Während der gesamten Vertragslaufzeit ist ausschließlich Personal einzusetzen, das zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen über die erforderlichen fachlichen, methodischen und sozialen Qualifikationen und Erfahrungen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen verfügt. Die/Der AN ist für die Auswahl und vertragliche Bindung der Projektmitglieder verantwortlich und garantiert die Verfügbarkeit des im Angebot vorgeschlagenen Personals während der gesamten Vertragslaufzeit. Die/Der AN stellt die kontinuierliche Leistungserbringung v. a. durch eine effektive und vorausschauende Personaleinsatzplanung insbesondere mit Blick auf Aufwandsspitzen sicher. Sie/Er gewährleistet eine transparente und leistungssichere Abwesenheits- bzw. Vertretungsregelung. Die Fortführung des Vorhabens bei Ausfall der mit der Projektdurchführung beauftragten Personen ist über die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 110-342334 (2023-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-08 📅
Name: REDEKER SELLNER DAHS Rechtsanwälte Partnerschafts- gesellschaft mbB
Postort: 10117 Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Quelle: OJS 2023/S 175-550279 (2023-09-07)