Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP (Einkaufskooperation bayerischer Studierendenwerke) mit Konserven Obst & Gemüse. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Die Ekoop besteht aus folgenden teilnehmenden Studierendenwerken: - Studierendenwerk Augsburg - Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg - Studierendenwerk München Oberbayern - Studentenwerk Oberfranken
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-06.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemüsekonserven
Referenznummer: Verg_EU-041_23
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP (Einkaufskooperation bayerischer Studierendenwerke) mit Konserven Obst & Gemüse. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Ekoop besteht aus folgenden teilnehmenden Studierendenwerken:
- Studierendenwerk Augsburg
- Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg
- Studierendenwerk München Oberbayern
- Studentenwerk Oberfranken
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP (Einkaufskooperation bayerischer Studierendenwerke) mit Konserven Obst & Gemüse. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Ekoop besteht aus folgenden teilnehmenden Studierendenwerken:
- Studierendenwerk Augsburg
- Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg
- Studierendenwerk München Oberbayern
- Studentenwerk Oberfranken
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gemüsekonserven📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gemüsekonserven📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbayern
🏙️ Mittelfranken
🏙️ Oberfranken
🏙️ Schwaben
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-11 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 174-546414
ABl. S-Ausgabe: 174
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP (Einkaufskooperation bayerischer Studierendenwerke) mit Konserven Obst & Gemüse. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Ekoop besteht aus folgenden teilnehmenden Studierendenwerken:
- Studierendenwerk Augsburg
- Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg
- Studierendenwerk München Oberbayern
- Studentenwerk Oberfranken
Geschätzter Gesamtwert: 1 500 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Konserven Gemüse und Obst
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 920.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 920.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Eine Preisanpassung ist gemäß der vereinbarten Preisgleitklausel in den Vergabeunterlagen möglich.
Beschreibung der Verlängerungen:
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.2023 bis 30.11.2024 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.2027.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2027 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 920.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2027 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 920.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Beschreibung der Optionen:
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.2023 bis 30.11.2024 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.2027.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2027 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 920.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.2027 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 920.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 500.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 500.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Beschreibung der Verlängerungen:
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 500.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 500.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Beschreibung der Optionen:
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.12.23 bis 30.11.24 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 30.11.27.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 500.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 500.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 235.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 235.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 235.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 235.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Beschreibung der Optionen:
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 235.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 235.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 99.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 99.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 99.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 99.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Beschreibung der Optionen:
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 99.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 30.11.27 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 99.000,00 EUR netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München
Erlangen Nürnberg
Augsburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung –
Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den
Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Zur Absicherung der typischen Risiken des Vertrages, insbesondere gesetzlicher
Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden, hat
der Auftragnehmer eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 5
Millionen zu unterhalten und dem Studierendenwerk auf Verlangen nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L
124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gem. § 48Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2023/S 174-546414 (2023-09-06)