Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (nachfolgend LBEG genannt), beabsichtigt einen Auftrag zur Digitalisierung eines Teils seiner analogen Datenbestände zu vergeben. Das LBEG-Archiv umfasst ca. 60.000 digitalisierungswürdige Archivstücke. Innerhalb der Vertragslaufzeit (drei Jahre ab Zuschlagsdatum) ist geplant, davon voraussichtlich bis zu 2.500.000 DIN A4 Seiten sowie 10.000 großformatige Dokumente (i.d.R. Karten, s. Kapitel 1.1 Buchst. a) in Form eines Rahmenvertrags (Abrufvertrags) zu digitalisieren.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für Scanarbeiten aus den Archivbeständen des LBEG
Reference number: 2026-01-21/00340
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (nachfolgend LBEG genannt), beabsichtigt einen Auftrag zur Digitalisierung eines Teils seiner analogen...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (nachfolgend LBEG genannt), beabsichtigt einen Auftrag zur Digitalisierung eines Teils seiner analogen Datenbestände zu vergeben. Das LBEG-Archiv umfasst ca. 60.000 digitalisierungswürdige Archivstücke. Innerhalb der Vertragslaufzeit (drei Jahre ab Zuschlagsdatum) ist geplant, davon voraussichtlich bis zu 2.500.000 DIN A4 Seiten sowie 10.000 großformatige Dokumente (i.d.R. Karten, s. Kapitel 1.1 Buchst. a) in Form eines Rahmenvertrags (Abrufvertrags) zu digitalisieren.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Scanning📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (nachfolgend LBEG genannt), beabsichtigt einen Auftrag zur Digitalisierung eines Teils seiner analogen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (nachfolgend LBEG genannt), beabsichtigt einen Auftrag zur Digitalisierung eines Teils seiner analogen Datenbestände zu vergeben. Das LBEG-Archiv umfasst ca. 60.000 digitalisierungswürdige Archivstücke. Innerhalb der Vertragslaufzeit (drei Jahre ab Zuschlagsdatum) ist geplant, davon voraussichtlich bis zu 2.500.000 DIN A4 Seiten sowie 10.000 großformatige Dokumente (i.d.R. Karten, s. Kapitel 1.1 Buchst. a) in Form eines Rahmenvertrags (Abrufvertrags) zu digitalisieren. Bei den Beständen handelt es sich um Unterlagen unterschiedlichen Alters zu geowissenschaftlichen Themen wie zum Beispiel: - Wissenschaftliche Arbeiten, Berichte und Gutachten - Geowissenschaftliche Karten (z. B. geologische/hydrogeologische Karten) - Sonstige geowissenschaftliche Darstellungen (z. B. Profilschnitte, geophysikali-sche Sektionen) - z. T. handschriftliche Arbeitsunterlagen Die Digitalisierung umfasst das Scannen der analogen Datenbestände sowie die Erfassung von vorgegebenen Daten zu den Scans in einer Exceltabelle. Bei den Archivstücken handelt es sich zum Teil um schutzwürdige und vertrauliche Unterlagen.
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Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Dauer: 3 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-04 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-04 09:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei geeignete Referenzen über ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren nachzuweisen, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei geeignete Referenzen über ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebendem Auftrag entsprechen: - Erfolgreiche Durchführung von Aufträgen zur Digitalisierung (Scannen inkl. hochwertiger OCR Texterkennung von älteren Dokumentenbeständen) o In vergleichbarer Menge o Vergleichbar unterschiedlichen Formaten (DIN A5 - DIN A0, sowie Sonderformate) o Insbesondere in vergleichbarer unterschiedlicher Qualität entsprechend Leistungsbeschreibung Ziffer 1.1d). Die vorgelegten Referenzen müssen alle oben genannten Anforderungen in ihrer Gesamtheit erfüllen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Software Die Software muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Hochwertige OCR-Software für die Texterkennung (z.B. Abby FineReader, OmniPage oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Software Die Software muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Hochwertige OCR-Software für die Texterkennung (z.B. Abby FineReader, OmniPage oder mindestens gleichwertig), - Hochwertige Scansoftware (Omni-Scan, Tocosa oder Multidotscan oder mindestens gleichwertig). Dem Angebot ist eine entsprechende aussagekräftige Beschreibung der eingesetzten Software beizufügen. Hardware Der Bieter hat mit seinem Angebot eine entsprechende aussagefähige Beschreibung der zur Auftragserfüllung eingesetzten Hardware (Scanner-Modelle) beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Abgabe einer Arbeitsprobe Für die Sicherstellung einer hohen Qualität der Scans sollen interessierte Bieter ein Archivstück anfordern, welches die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Abgabe einer Arbeitsprobe Für die Sicherstellung einer hohen Qualität der Scans sollen interessierte Bieter ein Archivstück anfordern, welches die verschiedenen Qualitäten des Archivmaterials beispielhaft widerspiegelt. Die Anforderung des Archivstücks erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Landes Niedersachsen. Das übermittelte Archivstück ist entsprechend den in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen als TIFF-Dateien sowie daraus abgeleitete PDF/A2a-Dateien zu digitalisieren. Die Arbeitsprobe ist mit dem Angebot einzureichen. Angebote ohne Arbeitsprobe oder Angebote mit Arbeitsprobe, welche von den genannten Anforderungen abweicht, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Land Niedersachsen, vertreten durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem LBEG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das LBEG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf gem. § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das LBEG geschlossen werden; bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das LBEG. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." Hinweis: Das LBEG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 058-201361 (2026-03-23)