Ziel der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung (Kauf, Miete oder Subscription) von Standardsoftware, die zur Standardsoftware dazugehörige Pflege und damit zusammenhängende Leistungen für Dataport eigene/interne Bedarfe und die Bedarfe für Kunden/Träger von Dataport im Rahmen des Handelsgeschäfts. Bei Standardsoftware handelt es sich um bereits entwickelte und nicht für einen einzelnen Kunden programmierte Software. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Individualsoftware, die nicht Bestandteil dieser Vergabe ist, um speziell für einen bestimmten Kunden zu entwickelnde bzw. zu programmierende Software. Die Vertragslaufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren (2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate). Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch Dataport, um die eigenen und Kundenbedarfe zu decken. Der bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung anzugebende Höchstwert beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts. D.h. der Auftraggeber wird maximal bis zum Höchstwert von 150% der Gesamtangebotssumme Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Standardsoftware
Referenznummer: DP31-202600007
Kurze Beschreibung:
Ziel der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung (Kauf, Miete oder Subscription) von Standardsoftware, die zur Standardsoftware dazugehörige Pflege und damit zusammenhängende Leistungen für Dataport eigene/interne Bedarfe und die Bedarfe für Kunden/Träger von Dataport im Rahmen des Handelsgeschäfts. Bei Standardsoftware handelt es sich um bereits entwickelte und nicht für einen einzelnen Kunden programmierte Software. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Individualsoftware, die nicht Bestandteil dieser Vergabe ist, um speziell für einen bestimmten Kunden zu entwickelnde bzw. zu programmierende Software.
Die Vertragslaufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren (2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate).
Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch Dataport, um die eigenen und Kundenbedarfe zu decken.
Der bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung anzugebende Höchstwert beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts. D.h. der Auftraggeber wird maximal bis zum Höchstwert von 150% der Gesamtangebotssumme Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
Ziel der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung (Kauf, Miete oder Subscription) von Standardsoftware, die zur Standardsoftware dazugehörige Pflege und damit zusammenhängende Leistungen für Dataport eigene/interne Bedarfe und die Bedarfe für Kunden/Träger von Dataport im Rahmen des Handelsgeschäfts. Bei Standardsoftware handelt es sich um bereits entwickelte und nicht für einen einzelnen Kunden programmierte Software. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Individualsoftware, die nicht Bestandteil dieser Vergabe ist, um speziell für einen bestimmten Kunden zu entwickelnde bzw. zu programmierende Software.
Die Vertragslaufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren (2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate).
Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch Dataport, um die eigenen und Kundenbedarfe zu decken.
Der bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung anzugebende Höchstwert beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts. D.h. der Auftraggeber wird maximal bis zum Höchstwert von 150% der Gesamtangebotssumme Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Interne Kennung: b0d726f1-d906-4ab0-963d-040abb2039e7
Zusätzliche Informationen:
Der bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung anzugebende Höchstwert
beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts. D.h. der Auftraggeber wird maximal
bis zum Höchstwert von 150% der Gesamtangebotssumme Leistungen aus diesem Rahmenvertrag
abrufen.
Der bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung anzugebende Höchstwert
beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts. D.h. der Auftraggeber wird maximal
bis zum Höchstwert von 150% der Gesamtangebotssumme Leistungen aus diesem Rahmenvertrag
abrufen.
Postleitzahl: 24161
Stadt: Altenholz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rendsburg-Eckernförde
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2027 und hat eine Lauf-zeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätes-tens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Nichtverlängerung des Rahmenvertrages in Textform anzeigt. Ohne Anzeige der Nichtverlängerung endet der Vertrag folglich spätestens am 31.12.2030.
Die Vertragslaufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2027 und hat eine Lauf-zeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätes-tens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit die Nichtverlängerung des Rahmenvertrages in Textform anzeigt. Ohne Anzeige der Nichtverlängerung endet der Vertrag folglich spätestens am 31.12.2030.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-06 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 86 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-22 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 2.1.2.1.2.1.1, 2.1.2.1.2.1.2, 2.1.2.1.2.1.3)]
Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden
daraufhin überprüft, ob der durchschnittliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
der angegebenen letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens folgendes beträgt:
10 Mio. Euro
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 2.1.2.1.2.1.1, 2.1.2.1.2.1.2, 2.1.2.1.2.1.3)]
Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden
daraufhin überprüft, ob der durchschnittliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
der angegebenen letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens folgendes beträgt:
10 Mio. Euro
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bieters addiert.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hier-zu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) er-gebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht und
• wenn es über ein vergleichbares Auftragsvolumen von min. 2 Mio. € jährlich verfügt.
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
• wenn es nach dem o.g. Stichtag bis zum Ende der Angebotsfrist mindestens für 6 Monate lief und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht frühzeitig beendet wurde – oder
• das Projekt aktuell noch läuft und vor wenigstens 6 Monaten begonnen hat (ebenfalls gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist)
Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Sollten sich die Fristen verschieben, gilt immer das Ende der tatsächlichen Angebotsfrist und die oben genannten Stichtage verschieben sich entsprechend.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hier-zu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) er-gebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht und
• wenn es über ein vergleichbares Auftragsvolumen von min. 2 Mio. € jährlich verfügt.
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
• wenn es nach dem o.g. Stichtag bis zum Ende der Angebotsfrist mindestens für 6 Monate lief und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht frühzeitig beendet wurde – oder
• das Projekt aktuell noch läuft und vor wenigstens 6 Monaten begonnen hat (ebenfalls gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist)
Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Sollten sich die Fristen verschieben, gilt immer das Ende der tatsächlichen Angebotsfrist und die oben genannten Stichtage verschieben sich entsprechend.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu qualifiziertem Personal:
[Auswertung der Angaben zu qualifiziertem Personal (eVergabe Kriteri-um 2.1.2.2.2.2.1)]
Der Bieter hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 2.1.2.2.2.2.1 eVergabe-Kriterium „Qualifiziertes Personal“ die erforderlichen Angaben zum qualifiziertem Personal einzutragen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Bieter über die folgen-den Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, verfügt (Mindestanforderungen):
• 1 dedizierter Ansprechpartner für die Betreuung des Auftraggebers im Außenvertrieb
Dieser Ansprechpartner ist erste Anlaufstelle für Fragen zu Produkten, Verträgen, Nutzungsrechten. Die Leistungen werden grundsätzlich remote erbracht. Eine vor Ort-Ort-Präsenz findet nur statt, sofern sie für die Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. Die Termine werden einvernehmlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.
Der Ansprechpartner übernimmt folgende Tätigkeiten:
o Koordinierung von Angeboten und Preisanfragen
o Beantwortung von Fragen zur Lizenzierung und zu Verträgen
o Beantwortung von Fragen zu Technologien
o Qualifizierung von Angebotsanfragen
o Sicherstellung, dass die korrekten Artikel/Lösungen auf Basis der Anfragen an-geboten werden
o Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dataports Trägern/Kunden
o Kommunikation mit Herstellern im Sinne des Auftraggebers
o Teilnahme an Meetings mit dem Auftraggeber
o Vorbereitung und Nachbereitung von Meetings mit dem Auftraggeber, Träger/Kunden des Auftraggebers, Herstellern
o Anlassbezogene Informationstermine zum Rahmenvertrag und Vertragsstatus
o Beratung und technische Unterstützung bei den anstehenden Renewals
o Ansprechpartner bei Eskalationen
• 1 Vertreter des dedizierten Ansprechpartners für die Betreuung des Auftraggebers im Außenvertrieb
• 1 dedizierter Ansprechpartner für die Betreuung des Auftraggebers im Innenvertrieb
Dieser Ansprechpartner steht remote für Angebotsanfragen, Lizenzierungsfragen, Vertragsfragen, Auftragsbearbeitung, Erstellung von Angeboten und Preisauskünften zur Verfügung.
Der Ansprechpartner übernimmt folgende Tätigkeiten:
o Koordinierung und Erstellung von Angeboten und Preisauskünften
o Beantwortung von Fragen zur Lizenzierung und zu Verträgen
o Qualifizierung von Angebotsanfragen
o Sicherstellung, dass die korrekten Artikel/Lösungen auf Basis der Anfragen an-geboten werden
o Kommunikation mit Herstellern im Sinne des Auftraggebers
o Beratung bei den proaktiven Renewal-Angeboten
o Anlassbezogene Teilnahme an Meetings remote. Eine vor-Ort-Präsenz findet nur statt, sofern sie für die Leistungserbringung zwingend erforderlich ist und nach vorheriger Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
• 1 Vertreter des dedizierten Ansprechpartners für die Betreuung des Auftraggebers im Innenvertrieb
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer sind die Anga-ben für das/die Unternehmen zu tätigen und sind die Nachweise von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e ausführen wird.
Sollte die erforderliche Erklärung nicht vorliegen bzw. nicht getätigt werden können, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu qualifiziertem Personal:
[Auswertung der Angaben zu qualifiziertem Personal (eVergabe Kriteri-um 2.1.2.2.2.2.1)]
Der Bieter hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 2.1.2.2.2.2.1 eVergabe-Kriterium „Qualifiziertes Personal“ die erforderlichen Angaben zum qualifiziertem Personal einzutragen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Bieter über die folgen-den Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, verfügt (Mindestanforderungen):
• 1 dedizierter Ansprechpartner für die Betreuung des Auftraggebers im Außenvertrieb
Dieser Ansprechpartner ist erste Anlaufstelle für Fragen zu Produkten, Verträgen, Nutzungsrechten. Die Leistungen werden grundsätzlich remote erbracht. Eine vor Ort-Ort-Präsenz findet nur statt, sofern sie für die Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. Die Termine werden einvernehmlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.
Der Ansprechpartner übernimmt folgende Tätigkeiten:
o Koordinierung von Angeboten und Preisanfragen
o Beantwortung von Fragen zur Lizenzierung und zu Verträgen
o Beantwortung von Fragen zu Technologien
o Qualifizierung von Angebotsanfragen
o Sicherstellung, dass die korrekten Artikel/Lösungen auf Basis der Anfragen an-geboten werden
o Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dataports Trägern/Kunden
o Kommunikation mit Herstellern im Sinne des Auftraggebers
o Teilnahme an Meetings mit dem Auftraggeber
o Vorbereitung und Nachbereitung von Meetings mit dem Auftraggeber, Träger/Kunden des Auftraggebers, Herstellern
o Anlassbezogene Informationstermine zum Rahmenvertrag und Vertragsstatus
o Beratung und technische Unterstützung bei den anstehenden Renewals
o Ansprechpartner bei Eskalationen
• 1 Vertreter des dedizierten Ansprechpartners für die Betreuung des Auftraggebers im Außenvertrieb
• 1 dedizierter Ansprechpartner für die Betreuung des Auftraggebers im Innenvertrieb
Dieser Ansprechpartner steht remote für Angebotsanfragen, Lizenzierungsfragen, Vertragsfragen, Auftragsbearbeitung, Erstellung von Angeboten und Preisauskünften zur Verfügung.
Der Ansprechpartner übernimmt folgende Tätigkeiten:
o Koordinierung und Erstellung von Angeboten und Preisauskünften
o Beantwortung von Fragen zur Lizenzierung und zu Verträgen
o Qualifizierung von Angebotsanfragen
o Sicherstellung, dass die korrekten Artikel/Lösungen auf Basis der Anfragen an-geboten werden
o Kommunikation mit Herstellern im Sinne des Auftraggebers
o Beratung bei den proaktiven Renewal-Angeboten
o Anlassbezogene Teilnahme an Meetings remote. Eine vor-Ort-Präsenz findet nur statt, sofern sie für die Leistungserbringung zwingend erforderlich ist und nach vorheriger Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
• 1 Vertreter des dedizierten Ansprechpartners für die Betreuung des Auftraggebers im Innenvertrieb
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer sind die Anga-ben für das/die Unternehmen zu tätigen und sind die Nachweise von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e ausführen wird.
Sollte die erforderliche Erklärung nicht vorliegen bzw. nicht getätigt werden können, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellten Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Eignungskriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Maßnahmen zur Qualitätssicherung Umweltmanagement:
[Angaben zur Qualitätssicherung Umweltmanagement (eVergabe Kriteri-um 2.1.2.2.2.3.1)]
Auswertung der Angaben zur Qualitätssicherung im Bereich Umweltmanagement (eVergabe Kriterium 2.1.2.2.2.3.1) oder Auswertung der Anlage zur Qualitätssicherung Umweltmanage-ment (die Einreichung der Anlage ist nur erforderlich, sofern kein Zertifikat vorliegt, aber allge-meine und dem Standard der Zertifikate vergleichbare Qualitätsmaßnahmen für alle Ge-schäftsablaufe implementiert sind. Die Maßnahmen sind in der Anlage zu beschreiben und mit dem Angebot einzureichen.
Im eVergabe-Kriterium Qualitätssicherung Umweltmanagement sind die erforderlichen An-gaben zu machen. Die Angaben zur „Qualitätssicherung“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen
• über ein gültiges Zertifikat gemäß EMAS oder DIN EN ISO 14001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig (Eigenerklärung in der eVergabe und Vorlage des entsprechenden Zertifikats)
• oder über ein vergleichbares System zum Umweltmanagement (in diesem Fall ist die Einreichung der Anlage „Qualitätssicherung Umweltmanagement“ erforderlich)
verfügt.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leis-tungsteil/e, für den/die das Umweltmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auf-trags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszu-schließen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Maßnahmen zur Qualitätssicherung Umweltmanagement:
[Angaben zur Qualitätssicherung Umweltmanagement (eVergabe Kriteri-um 2.1.2.2.2.3.1)]
Auswertung der Angaben zur Qualitätssicherung im Bereich Umweltmanagement (eVergabe Kriterium 2.1.2.2.2.3.1) oder Auswertung der Anlage zur Qualitätssicherung Umweltmanage-ment (die Einreichung der Anlage ist nur erforderlich, sofern kein Zertifikat vorliegt, aber allge-meine und dem Standard der Zertifikate vergleichbare Qualitätsmaßnahmen für alle Ge-schäftsablaufe implementiert sind. Die Maßnahmen sind in der Anlage zu beschreiben und mit dem Angebot einzureichen.
Im eVergabe-Kriterium Qualitätssicherung Umweltmanagement sind die erforderlichen An-gaben zu machen. Die Angaben zur „Qualitätssicherung“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen
• über ein gültiges Zertifikat gemäß EMAS oder DIN EN ISO 14001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig (Eigenerklärung in der eVergabe und Vorlage des entsprechenden Zertifikats)
• oder über ein vergleichbares System zum Umweltmanagement (in diesem Fall ist die Einreichung der Anlage „Qualitätssicherung Umweltmanagement“ erforderlich)
verfügt.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leis-tungsteil/e, für den/die das Umweltmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auf-trags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszu-schließen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport,
• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport,
• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassis-tenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Telefon: +49 431 988-4640
Fax: +49 431 988-4702
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassis-tenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Telefon: +49 431 988-4640
Fax: +49 431 988-4702
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 172-614339 (2026-09-04)