Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-14.
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 107 742 763 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 Berghülen, Heroldstatt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kabelinfrastruktur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Kabeln📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Alb-Donau-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Land-kreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Bauabschnitt gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förde-rung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden.
Der vorläufige Förderbescheid des Bundes für das Projekt sowie der Förderbescheid zur Ko-Finanzierung des Projekts durch das Land Baden-Württemberg können der Anlage Zuwendungsbescheide entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden-Württemberg für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigabit-Netz (FTTB) zu erschließen. Diese Erschließungen werden im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung bereits berücksichtigt und sind im Massen-/Mengengerüst der pauschalierten Einheitspreise vorhanden.
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Bauabschnitts in den Jahren 2024 bis 2029 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 1 Berghülen, Heroldstatt
- ca. 32,5 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 9,2 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 1.796 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen Flecken
- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 55 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere, insbesondere die zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement)
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 75
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 25 376 508 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Zusätzliche Informationen:
“Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen,...”
Zusätzliche Informationen
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 Dornstadt, Merklingen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Land-kreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbi-sche Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Bauabschnitt gemäß Richtlinie "Förderung zur Unter-stützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förde-rung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden.
Der vorläufige Förderbescheid des Bundes für das Projekt sowie der Förderbescheid zur Ko-Finanzierung des Projekts durch das Land Baden-Württemberg können der Anlage Zuwendungsbescheide entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden-Württemberg für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigabit-Netz (FTTB) zu erschließen. Diese Erschließungen werden im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung bereits berücksichtigt und sind im Massen-/Mengengerüst der pauschalierten Einheitspreise vorhanden.
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Bauabschnitts in den Jahren 2024 bis 2029 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 2 Dornstadt, Merklingen
- ca. 26,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 12,8 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 1.875 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
- ca. 2 Technikstandort (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 55 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere, insbesondere die zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 21 036 225 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 Altheim (Alb), Amstetten, Ballendorf u. a.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Land-kreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbi-sche Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreiswei-ten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Bauabschnitt gemäß Richtlinie "Förderung zur Unter-stützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förde-rung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden.
Der vorläufige Förderbescheid des Bundes für das Projekt sowie der Förderbescheid zur Ko-Finanzierung des Projekts durch das Land Baden-Württemberg können der Anlage Zuwendungsbescheide entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden-Württemberg für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigabit-Netz (FTTB) zu erschließen. Diese Erschließungen werden im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung bereits berücksichtigt und sind im Massen-/Mengengerüst der pauschalierten Einheitspreise vorhanden.
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Bauabschnitts in den Jahren 2024 bis 2029 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
- ca. 45,8 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 26,2 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 2.252 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
- ca. 12 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 45 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere, insbesondere die zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 31 959 160 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 4 Asselfingen, Bernstadt, Breitingen, Langenau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil, Landkreis Reutlingen, Land-kreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbi-sche Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen unter www.oew-breitband.de.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Alb-Donau-Kreis sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Bauabschnitt gemäß Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigibitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Tele-kommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden.
Der vorläufige Förderbescheid des Bundes für das Projekt sowie der Förderbescheid zur Ko-Finanzierung des Projekts durch das Land Baden-Württemberg können der Anlage Zuwendungsbescheide entnommen werden.
Soweit der Auftraggeber darüber hinaus eine von ihm angestrebte Förderung nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) und der zugehörigen Co-Förderung des Landes Baden-Württemberg für die von ihm beantragten Gebiete erhält, ist vom Auftraggeber beabsichtigt, zudem auch diese Gebiete mit einem Gigabit-Netz (FTTB) zu erschließen. Diese Erschließungen werden im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung bereits berücksichtigt und sind im Massen-/Mengengerüst der pauschalierten Einheitspreise vorhanden
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Bauabschnitts in den Jahren 2024 bis 2029 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Alb-Donau-Kreises, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)
Los 4 Asselfingen, Bernstadt, Breitingen, Langenau, Rammingen
- ca. 34,0 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 26,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 2.233 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
- ca. 7 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 75 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere, insbesondere die zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 29 370 870 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vor-liegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro je...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
- Eigenerklärung über den Umsatz einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr min-destens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
Los 1 Berghülen, Heroldstatt: 6.344.000,00 Euro netto zzgl. MwSt.
Los 2 Dornstadt, Merklingen: 5.250.000,00 Euro netto zzgl. MwSt.
Los 3 Altheim (Alb), Amstetten, Ballendorf, Börslingen, Neenstetten, Nerenstetten, Öllingen, Setzingen: 7.980.000,00 Euro netto zzgl. MwSt..
Los 4 Asselfingen, Bernstadt, Breitingen, Langenau, Rammingen: 7.340.000,00 Euro netto zzgl. MwSt.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden. Ferner ist vom Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal der Bewerbung beizufügen.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen:
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalüber-nehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-30
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-09-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-18 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 137-436855 (2023-07-14)