Rahmenverträge über die Wartung und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und privaten Raum

Berliner Wasserbetriebe

Rahmenverträge über die Wartung und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und privaten Raum für Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH und Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH Laufzeitbeginn: mit Zuschlagserteilung frühester Lieferbeginn: 01.07.2026 Laufzeit: zunächst 24 Monate ab Zuschlagserteilung zzgl. Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (12 Monate), bis zu einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren (48 Monaten) ab Zuschlagserteilung

Deadline

Deadline 2026-06-08

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenverträge über die Wartung und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und privaten Raum
Referenznummer: EK-L_B-2026-0063
Kurze Beschreibung:
Rahmenverträge über die Wartung und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und privaten Raum für Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH und Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH Laufzeitbeginn: mit Zuschlagserteilung frühester Lieferbeginn: 01.07.2026 Laufzeit: zunächst 24 Monate ab Zuschlagserteilung zzgl. Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (12 Monate), bis zu einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren (48 Monaten) ab Zuschlagserteilung
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Stromverteilungsanlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Es ist beabsichtigt, die in ausgeschriebenen Leistungen im Namen und für Rechnung der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin und / oder Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin zu vergeben. Rahmenverträge über die Wartung und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und privatenRaum für Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH und Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH Laufzeitbeginn: mit Zuschlagserteilung frühester Lieferbeginn: 01.07.2026 Laufzeit: zunächst 24 Monate ab Zuschlagserteilung zzgl. Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (12 Monate), bis zu einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren (48 Monaten) ab Zuschlagserteilung Vergabenummer EK-L_B-2026-0063 Empfangsstelle / Leistungsort: diverse Standorte der Ladeinfrastruktur in Berlin entsprechend Einzelbeauftragung durch einen der nachfolgend genannten Auftraggeber: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin und / oder Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH und die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH sind Tochteruntermehmen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB Erklärungen in diesem Vergabeverfahren werden ausschließlich gegenüber diesen beiden Unternehmen abgegeben. Die Berliner Stadtwerke GmbH (BSW) ist die Muttergesellschaft der Berliner Stadtwerke Energiepartner GmbH (BSW EP) und der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH (BSW KP). Die Berliner Stadtwerke gehören über die Berliner Wasserbetriebe AöR zu 100% dem Land Berlin. Die BSW KP hat den Auftrag die Ladestationen im öffentlichen Raum sowie für landeseigene Unternehmen einzurichten und zu betreiben (z.B. SenUVK, Bezirksämter, kommunale Wohnungswirtschaft etc.). Die BSW EP soll die Ladestationen bei privaten Kunden einrichten und betreiben (private Wohnungswirtschaft etc.). Die Berliner Wasserbetriebe sind von den beiden Unternehmen beauftragt worden, das Vergabeverfahren für sie durchzuführen und in diesem Sinne als Vergabestelle zu fungieren.
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Zusätzliche Informationen:
Das veröffentlichte Startdatum (01.07.2026) musste aus systemtechnischen Gründen gesetzt werden, da sonst die Versendung der Bekanntmachung nicht möglich ist. Der tatsächliche Starttermin des Vertrages beginnt mit der Erteilung des Zuschlages und kann vom 01.07.2026 abweichen (auch vorfristig!) Ein Vertrag wird zunächst für die Laufzeit von 24 Monaten ab Zuschlagserteilung geschlossen. Insofern bezieht sich das veröffentlichte Ausführungsende (30.06.2028) auf diesen Sachverhalt und hat systemtechnische Gründe. Es hat keinen Einfluss auf die v.g. zusätzliche Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (12 Monate), bis zu einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren (48 Monaten) ab Zuschlagserteilung
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Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) und der Frauenförderverordnung des Landes Berlin (FFV)
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (12 Monate), bis zu einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren (48 Monaten) ab Zuschlagserteilung
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (12 Monate), bis zu einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren (48 Monaten) ab Zuschlagserteilung
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Gesamtangebotssumme
Kostenkriterium (Gewichtung): 90.00
Kostenkriterium (Name): Materialpreiszuschlag
Kostenkriterium (Gewichtung): 10.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Postanschrift: Neue Jüdenstr. 2
Postleitzahl: 10179
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-08 15:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachreichung hat ausschließlich über das Bietercockpit /Nachrichten zu erfolgen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Hinweis: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Berliner Wasserbetriebe
Nationale Registrierungsnummer: DE136630247
Postanschrift: Neue Jüdenstr. 2
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf Lieferungen und Leistungen
E-Mail: vergabe-l@bwb.de 📧
Telefon: 0 0 0 📞
URL: http://www.bwb.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.bwb.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19dd39327b1-3a33a37a2f79048a 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/ 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Frauenförderung: Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: UST-ID DE296830277
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 30-90138316 📞
Fax: +49 30-90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 088-313227 (2026-05-06)