Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
- eine Bankerklärung über die die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
mit Bezug auf den konkreten Auftrag,
- eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den
Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nicht älter als ein Jahr,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen nicht älter als ein Jahr,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als ein Jahr,
- Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige
Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das
Unternehmen niedergelassen ist,
- Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 S.1 VGSH
auch vom Nachunternehmer oder vom Verleiher von Arbeitskräften bei einem
geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 € für diese Unternehmen auf Verlangen
vorzunehmen.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.