Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu 2.) Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft verfügt über jeweils mindestens ein Büro in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande und den USA.
zu 3.) Der benannte zentrale Ansprechpartner für komplexe Finanzierungen in Deutschland muss
• in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sein,
• schwerpunktmäßig komplexe Finanzierungen beraten,
• mindestens zehn Jahre Berufserfahrung in der rechtlichen Beratung komplexer Finanzierungen besitzen,
• im Rechtsgebiet Bank- und Finanzrecht beraten,
• seit mindestens fünf Jahren Partner in der Kanzlei sein, d.h. an der Kanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne beteiligt sein und die Befugnis besitzen, interne Entscheidungen mitzubestimmen und
• verhandlungssichere Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache besitzen.
Unter komplexen Finanzierungen sind großvolumige Finanzierungen (sowohl Bank- als auch Kapitalmarktfinanzierungen) zu verstehen, die hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen. Bei den Kreditnehmern kann es sich auch um Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten handeln. Es kann sich auch um die Restrukturierung einer bestehenden komplexen Finanzierung handeln.
Der benannte zentrale Ansprechpartner in Deutschland für Unternehmenstransaktionen muss
• in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sein,
• schwerpunktmäßig komplexe Unternehmenstransaktionen beraten,
• mindestens zehn Jahre Berufserfahrung in der rechtlichen Beratung komplexer Unternehmenstransaktionen besitzen,
• im Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht/M&A beraten,
• seit mindestens fünf Jahren Partner in der Kanzlei sein, d.h. an der Kanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne beteiligt sein und die Befugnis besitzen, interne Entscheidungen mitzubestimmen und
• verhandlungssichere Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache besitzen.
Unter komplexen Unternehmenstransaktionen sind
i. der Erwerb sowie die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, einschließlich Fragen der Gesellschafter- sowie Konzerninnenfinanzierung,
ii. die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen,
iii. Transaktionen im Zusammenhang mit Joint Ventures und
iv. Transaktionen im Zusammenhang mit Fondstrukturen
zu verstehen, soweit diese (i. bis iv.) jeweils hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen und auch besondere Anforderungen an den Gegenstand, den Umfang und die Qualität der rechtlichen Beratung stellen.
zu 4.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verfügt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens über die im Folgenden genannten Mindestzahlen an Partnern und sonstigen Rechtsanwälten sowie Steuerberatern, die in den ebenfalls im Folgenden genannten Rechtsgebieten und Rechtsordnungen schwerpunktmäßig beraten:
1. Deutsches Recht
a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 4 Partner und 4 weitere Rechtsanwälte;
b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 4 Partner und 8 weitere Rechtsanwälte;
c) Steuerrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte oder Steuerberater;
d) Kapitalmarktrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
e) öffentliches Wirtschaftsrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
f) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
g) Insolvenzrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
h) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
i) Beihilferecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;
2. Französisches Recht
a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 4 weitere Rechtsanwälte;
c) Steuerrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte oder Steuerberater;
d) Kapitalmarktrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
e) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
f) Insolvenzrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
g) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
3. Englisches Recht
a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 4 Partner und 4 weitere Rechtsanwälte;
b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 4 Partner und 8 weitere Rechtsanwälte;
c) Steuerrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte oder Steuerberater;
d) Kapitalmarktrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
e) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
f) Insolvenzrecht: 1 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte,
g) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
4. Niederländisches Recht
a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
c) Steuerrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt oder Steuerberater;
d) Kapitalmarktrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt,
e) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;
f) Insolvenzrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;
g) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;
5. US-amerikanisches Recht
a) Bank- und Finanzrecht (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Finanzierungen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
b) Gesellschaftsrecht/M&A (nur Rechtsanwälte, die im Bereich komplexe Unternehmenstransaktionen schwerpunktmäßig beraten): 2 Partner und 2 weitere Rechtsanwälte;
c) Steuerrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt und Steuerberater;
d) Kapitalmarktrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt,
e) Kartellrecht/Außenwirtschaftsrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;
f) Insolvenzrecht: 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt;
g) Aufsichtsrecht (insbesondere Kapitalmarktaufsichtsrecht, Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Wirtschaftsaufsichtsrecht): 1 Partner und 1 weiterer Rechtsanwalt.
Definitionen:
Als „Partner“ gilt, wer folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt:
- Zulassung als Rechtsanwalt oder Steuerberater in dem Staat, zu dessen Recht die Person berät,
- mindestens zehn Jahre Berufserfahrung als (i) Rechtsanwalt in einem oder mehreren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete oder (ii) Steuerberater im Rechtsgebiet Steuerrecht,
- verhandlungssichere Kenntnisse der englischen oder deutschen Sprache,
- Beteiligung an der Kanzlei als Partner im gesellschafts- oder partnerschaftsrechtlichen Sinne und Befugnis, interne Entscheidungen mitzubestimmen.
Als „Rechtsanwalt“ gilt, wer folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt:
- Zulassung als Rechtsanwalt in dem Staat, zu dessen Recht die Person berät,
- mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt in einem oder mehreren der in dieser Ausschreibung nachgefragten Rechtsgebiete,
- verhandlungssichere Kenntnisse der englischen oder deutschen Sprache.
Als „Steuerberater“ gilt, wer folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt:
- Zulassung als Steuerberater in dem Staat, zu dessen Recht die Person berät,
- mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Steuerberater im Rechtsgebiet Steuerrecht,
- verhandlungssichere Kenntnisse der englischen oder deutschen Sprache.
(Ein Partner darf für höchstens zwei Rechtsgebiete und eine Rechtsordnung angegeben werden. Dasselbe gilt für Rechtsanwälte. Steuerberater dürfen nur für das Rechtsgebiet Steuerrecht angegeben werden. )
Unter komplexen Finanzierungen sind großvolumige Finanzierungen (sowohl Bank- als auch Kapitalmarktfinanzierungen) zu verstehen, die hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen. Bei den Kreditnehmern kann es sich auch um Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten handeln. Es kann sich auch um die Restrukturierung einer bestehenden komplexen Finanzierung handeln.
Unter komplexen Unternehmenstransaktionen sind
i. der Erwerb sowie die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, einschließlich Fragen der Gesellschafter- sowie Konzerninnenfinanzierung,
ii. die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen,
iii. Transaktionen im Zusammenhang mit Joint Ventures und
iv. Transaktionen im Zusammenhang mit Fondstrukturen zu verstehen, soweit diese (i. bis iv.) jeweils hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedeutung oder Komplexität über das sonst Übliche hinausgehen und auch besondere Anforderungen an den Gegenstand, den Umfang und die Qualität der rechtlichen Beratung stellen.
weiter bei VI.3 Zusätzliche Angaben aufgrund Zeichenbegrenzung.